Die neue Motorradsaison kommt! Für die Mehrzahl der Motorradfahrer ist ihr Motorrad mehr als ein reines Fortbewegungsmittel. Es ist Lebenseinstellung und Lifestyle zugleich. Trotzdem ist jedem überzeugten Motorradfahrer bewusst, dass das ganzjährige Motorradfahren aufgrund des Wetters nicht möglich ist. So verderben niedrige Temperaturen und die schwierigen Straßenverhältnisse bedingt durch Regen und Schnee das Motorradfahren außerhalb der Motorradsaison. Grundsätzlich gilt: Je näher der Frühling rückt, desto mehr Motorräder wird man im Straßenverkehr wahrnehmen. Wann die Motorradsaison beginnt und worauf ihr vor der ersten Motorradfahrt achten solltet, haben wir für euch kurz zusammengefasst.
Beginn der Motorradsaison
Für viele Motorradfahrer startet die Motorradsaison damit, dass das Motorrad im Frühling aus der Garage geholt und für die kommende Saison fit gemacht wird. Die jährliche Motorradsaison beginnt im März und endet im September. Das Fahren außerhalb der Motorradsaison ist erlaubt, jedoch aufgrund der schwierigen Wetterverhältnisse sehr gefährlich und wenig empfehlenswert.
Saisonkennzeichen für Motorräder: Von wann bis wann gültig?
Mit dem Start der Motorradsaison steigen automatisch die Zulassungszahlen. Wenn ihr jedes Jahr im selben Zeitraum mit dem Motorrad unterwegs seid, ist es ratsam, ein Saisonkennzeichen zu nutzen. Dann ist das Motorrad innerhalb des festgelegten Zeitraumes des Saisonkennzeichens versichert und wird automatisch jedes Jahr neu zugelassen. Um ein Saisonkennzeichen zu beantragen, muss der Versicherungstarif zwischen zwei und elf Monaten liegen. Die Kfz-Steuer wird nur für den Zeitraum der Zulassung fällig. In den Monaten außerhalb der Saison lassen sich somit die Versicherungsbeiträge sparen. Wichtig bei Saisonkennzeichen ist, die vorgeschriebenen Fristen einzuhalten, da bei Überschreitung der Zulassungsfrist kein Versicherungsschutz besteht!
Nicht vergessen: Zur Motorradsaison gehört eine sichere Motorradausrüstung
Jede Motorradsaison startet mit einer vollständigen und sicheren Ausrüstung. Dazu gehören: die Motorradjacke mit Schulter-, Ellenbogen- und Rückenprotektoren sowie die Motorradhose mit Knieprotektoren. Nicht zu vergessen sind Handschuhe mit Handknochenprotektoren und Motorradstiefel mit Verstärkung und Knöchelprotektoren sowie der Schutzhelm. Spart nicht beim Motorradhelm und achtet darauf, dass die Stoßdämpfung, Dimensionsstabilität, Reißfestigkeit des Riemens und der enge Sitz des Kopfes im Test nachgewiesen wurden. Laut § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht für jeden Motorradfahrer sowie Beifahrer die Helmpflicht beim Fahren. So droht bei Verstoß dagegen ein Verwarngeld von mindestens 15 Euro.