Seit dem 1. Januar 2025 reicht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers nicht mehr aus, um vom Eintrag in den Fahrzeugpapieren abzuweichen. Wer ein Motorrad mit Reifenfabrikatsbindung fährt, ist seitdem an die im COC-Papier oder Fahrzeugschein genannten Marken gebunden – oder muss die Bindung beim TÜV austragen lassen.
Was du jetzt wirklich beachten musst, wie du erkennst, ob dein Motorrad betroffen ist, und welche Wege dir bleiben, wenn du andere Reifenmarken fahren willst – kompakt und mit konkreten Schritten.
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In der Praxis werden drei Begriffe oft synonym verwendet, obwohl sie etwas Unterschiedliches meinen. Eine kurze Klärung vorab, damit der Rest des Artikels eindeutig bleibt.
Die Reifenfabrikatsbindung steht in den Fahrzeugpapieren und legt fest, dass du nur eine bestimmte Reifenmarke oder ein bestimmtes Modell auf deinem Motorrad fahren darfst. Sie ist eine Auflage der Betriebserlaubnis. Findet sich in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", musst du in das COC-Papier schauen – dort steht, welche Marken und Typen zugelassen sind.
Die Reifenfreigabe war bis Ende 2024 das Schlupfloch: Reifenhersteller haben für viele Motorradmodelle Listen veröffentlicht, in denen sie bestätigen, dass ihre Reifen technisch passen – auch wenn die Marke nicht in den Fahrzeugpapieren steht. Diese Liste wurde als Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) ausgegeben, meist als PDF.
Seit dem 1. Januar 2025 ersetzt diese Herstellerfreigabe die Eintragung in den Papieren nicht mehr. Die UB hat dadurch keine rechtliche Wirkung mehr gegenüber Polizei und Versicherung.
Beim Reifenwechsel kommen noch andere Vorschriften ins Spiel, die mit der Fabrikatsbindung nichts zu tun haben – etwa das Reifendruckkontrollsystem (RDKS), das bei vielen neueren Motorrädern verbaut ist. RDKS-Sensoren müssen nach dem Wechsel zugewiesen oder angelernt werden, das ist aber eine reine Werkstattfrage, keine Frage der Betriebserlaubnis. Welche technischen Werte und Profilarten sich für welchen Einsatzzweck eignen, hängt unabhängig von der Bindung davon ab, welche Reifen zu deinem Motorrad und Fahrstil passen.
Die Übergangsfrist nach dem Verkehrsblatt 15/2019 ist abgelaufen. Was bis Ende 2024 toleriert wurde, ist seit gut anderthalb Jahren nicht mehr gedeckt. Drei Punkte sind dabei zentral.
Bis zum 31. Dezember 2024 galt: Wer eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen konnte und Reifen fuhr, die vor dem 1. Januar 2020 produziert wurden, war auf der sicheren Seite. Diese Regelung ist seit 2025 ausgelaufen. Es spielt keine Rolle mehr, ob du die UB-PDF im Handschuhfach hast – maßgeblich sind ausschließlich die Angaben in deinen Fahrzeugpapieren.
Steht in deinem Fahrzeugschein „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", darfst du seit dem 1. Januar 2025 nur noch die dort genannten Marken montieren. Die Reifengröße allein reicht nicht. Selbst ein technisch identischer Reifen eines anderen Herstellers ist ohne Einzelabnahme nicht zulässig.
Beispiel
Du fährst eine Honda CB650R mit Reifenfabrikatsbindung auf Bridgestone Battlax. Auch wenn ein Michelin Road 6 die gleiche Größe, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsfreigabe hat – ohne Eintragung in den Papieren darfst du ihn nicht montieren.
Motorräder mit EU-Typgenehmigung (in der Regel ab Baujahr 2003) haben oft gar keine Fabrikatsbindung im COC-Papier stehen. Hier reicht es, wenn der montierte Reifen in Größe, Bauart, Tragfähigkeit (Lastindex) und Geschwindigkeitssymbol mit den Angaben in den Feldern 15.1 und 15.2 übereinstimmt. Der Lastindex ist die Zahl im Reifencode, die die maximale Tragfähigkeit pro Reifen angibt.
Ob du betroffen bist, hängt am Eintrag in deinen Papieren. Diese Prüfung dauert keine fünf Minuten und entscheidet, ob du frei wählen darfst oder gebunden bist.
Schau zuerst in die Zulassungsbescheinigung Teil I. Feld 22 enthält Bemerkungen und Auflagen. Steht dort der Hinweis „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" – oder eine ähnlich formulierte Auflage –, gibt es eine Bindung. Welche Marken und Modelle konkret zugelassen sind, findest du im COC-Papier (Certificate of Conformity), das du bei der Erstzulassung erhalten hast.
Liegt das COC-Papier nicht mehr vor, kannst du es beim Hersteller oder Importeur deines Motorrads neu anfordern. Manche Hersteller stellen es kostenlos zur Verfügung, andere berechnen eine kleine Gebühr.
In Feld K der Zulassungsbescheinigung steht die Typgenehmigungsnummer. Beginnt sie mit einem kleinen „e" und einer Länderkennzahl (z. B. „e1" für Deutschland, „e4" für die Niederlande), handelt es sich um eine EU-Typgenehmigung. Diese Motorräder haben in der Regel keine feste Fabrikatsbindung – freie Reifenwahl innerhalb der COC-Vorgaben ist möglich.
| Eintrag in Feld 22 | Bedeutung | Folge für dich |
|---|---|---|
| „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" | Nur die im COC genannten Marken/Modelle | Andere Marken nur nach Einzelabnahme |
| Kein Eintrag | Freie Reifenwahl innerhalb der Dimensionen | Keine Eintragung nötig |
Motorräder mit nationaler Betriebserlaubnis – meist Baujahr vor 2003 oder Importfahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung – haben fast immer eine feste Reifenfabrikatsbindung. Bei Klassikern aus den 80ern und 90ern ist die Auswahl manchmal so eng, dass die ursprünglich freigegebenen Reifen gar nicht mehr produziert werden. Hier bleibt nur der Weg über die Einzelabnahme.
Tipp
Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Motorrad eine Bindung hat, schick eine Mail mit Fahrgestellnummer an den Importeur deiner Marke. Die Auskunft ist meist innerhalb weniger Tage da und kostet nichts.
Wer dauerhaft eine andere Marke fahren will, kommt am TÜV oder der DEKRA nicht vorbei. Der Aufwand ist überschaubar, aber er muss einmal gemacht werden.
Der typische Weg in vier Schritten:
Die Kosten variieren je nach Prüforganisation und Aufwand. Orientierungswerte aus der Praxis:
Der Aufwand zahlt sich aus, sobald du regelmäßig den Reifen wechselst und Preisunterschiede zwischen den Marken nutzen willst. Ein Reifensatz für eine mittelgroße Maschine liegt schnell 80 bis 150 Euro auseinander – je nach Marke und Modell. Zu den Eintragungskosten kommen die üblichen Kosten beim Motorradreifen-Wechsel wie Montage, Wuchten und Altreifenentsorgung dazu – einmalig beim TÜV, regelmäßig beim Reifenwechsel.
Nach erfolgreicher Austragung bist du nicht mehr an eine bestimmte Marke gebunden. Du kannst frei wählen, solange Größe, Bauart, Lastindex und Geschwindigkeitssymbol passen. Wichtig: Die Austragung gilt nur für dein konkretes Fahrzeug, nicht für das Modell allgemein. Verkaufst du das Motorrad, geht die Änderung mit über.
Wer den Schritt einmal gegangen ist, profitiert dauerhaft. Nach der Eintragung kannst du passende Motorradreifen frei nach Größe und Lastindex auswählen – ohne Markenzwang. Welche Größen physisch zu deiner Felge passen, ist eine separate Frage: dazu lohnt sich der Blick darauf, welcher Motorradreifen auf welche Felge montiert werden darf.
Die Fabrikatsbindung ist nur einer von mehreren Fällen, in denen Reifen am Motorrad eingetragen werden müssen. Auch bei abweichenden Dimensionen oder Mischbereifung greift die Eintragungspflicht.
Eine Eintragung ist immer dann nötig, wenn der montierte Reifen in einem der folgenden Punkte von den Papieren abweicht:
Ein Beispiel aus der Praxis: Im Fahrzeugschein steht 180/55 ZR17 (73W) hinten. Du willst auf 190/50 ZR17 wechseln, um optisch breiter zu wirken. Ohne Einzelabnahme ist das nicht zulässig – auch wenn der Reifen physisch auf die Felge passt.
Mischbereifung – also vorne und hinten Reifen verschiedener Hersteller – ist beim Motorrad sicherheitstechnisch heikel. Reifenhersteller stimmen Vorder- und Hinterreifen aufeinander ab, vor allem bei Profil, Karkasse und Gummimischung. Eine Mischbereifung ist deshalb in der Regel nicht zugelassen und muss durch eine technische Abnahme gedeckt sein.
Manche Reifenkombinationen verschiedener Hersteller bestehen die Prüfung problemlos, andere fallen durch, weil sich das Fahrverhalten zu stark verändert. Wer auf Nummer sicher gehen will, bleibt bei einer Marke und einem Modellpaar.
Wenn du im Frühjahr und Herbst zwischen zwei verschiedenen Reifenmodellen wechselst – etwa Sportreifen für die Saison und Touring-Reifen für lange Strecken –, kannst du beide Modelle in einer Mehrfacheintragung in die Papiere aufnehmen lassen. Das ist beim ersten Termin meist nur unwesentlich teurer als die Einzeleintragung und spart später jedes Mal den Weg zum TÜV.
Wer mit nicht eingetragener oder gebundener Bereifung erwischt wird, riskiert mehr als ein Verwarnungsgeld. Im Schadensfall kann es richtig teuer werden.
Die Polizei kann bei einer Kontrolle die Reifen mit den Papieren abgleichen. Stellt sie eine Abweichung fest, droht:
Wird die Betriebserlaubnis als erloschen eingestuft, ist das Motorrad bis zur Wiederherstellung nicht mehr zulassungspflichtig im Straßenverkehr. Die Polizei kann das Kennzeichen entstempeln.
Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn durch eine Änderung am Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Eine unzulässige Bereifung fällt darunter, auch wenn der Reifen tatsächlich sicher ist.
Heikel wird es bei einem Unfall. Selbst wenn der Reifen keine Rolle für den Unfallhergang gespielt hat, kann die Haftpflichtversicherung Regress nehmen und die Kaskoversicherung Leistungen kürzen. Das Argument: Das Fahrzeug war nicht im genehmigten Zustand. Bei größeren Schäden geht es schnell um vier- bis fünfstellige Beträge.
Bei der nächsten Hauptuntersuchung wird auch die Bereifung geprüft. Stimmt sie nicht mit den Papieren überein und liegt keine Eintragung vor, gibt es keine Plakette. Geprüft werden außerdem Reifenalter und Profil – wer regelmäßig fährt, sollte die Profiltiefe am Motorradreifen selbst messen, um bei der HU nicht überrascht zu werden. Auch beim Verkauf des Motorrads kann eine nicht eingetragene Bereifung zum Problem werden – der Käufer kann den Kauf rückabwickeln, wenn die Betriebserlaubnis nicht in Ordnung ist.
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