Viele Motorradfahrer haben schon von der Reifenfreigabe gehört, wissen aber nicht genau, was sich dahinter verbirgt. Bisher durftest du mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung auch Reifen fahren, die nicht genau in deinen Fahrzeugpapieren standen. Diese Regelung endet jedoch zum 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorschriften, die die bisherigen Herstellerfreigaben ersetzen.
In diesem Ratgeber erfährst du, was sich bei der Reifenfreigabe für Motorräder ändert, wann du Reifen eintragen lassen musst und was eine Reifenfabrikatsbindung bedeutet. So bist du bestens vorbereitet, um ab 2025 legal und sicher unterwegs zu sein.
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Die Reifenfreigabe bezeichnet die Bestätigung des Reifenherstellers, dass ein bestimmter Reifen für dein Motorradmodell technisch geeignet ist. Bislang konntest du dich auf diese sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung verlassen, auch wenn der Reifen nicht genau in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im COC-Papier aufgeführt war.
Kurz erklärt:
Reifenfreigabe: Zustimmung des Reifenherstellers, dass ein bestimmtes Modell auf deinem Motorrad gefahren werden darf.
Unbedenklichkeitsbescheinigung: Das dazugehörige Dokument, meist als PDF vom Hersteller erhältlich.
Reifenbindung: Verpflichtung, nur die in den Papieren angegebenen Reifenmarken und -typen zu verwenden.
Bis Ende 2024 genügt diese Herstellerfreigabe noch, wenn der Reifen vor dem 1. Januar 2020 produziert wurde. Danach gilt sie nicht mehr – ab 2025 dürfen nur noch Reifen gefahren werden, die exakt mit den Angaben in deinen Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
Beispiel:
Du fährst eine Honda CB650R und nutzt aktuell einen Reifen, den Honda nicht im COC aufgeführt hat, der aber über eine Freigabe von Michelin verfügt. Ab 2025 reicht diese Freigabe nicht mehr aus. Du musst den Reifen beim TÜV prüfen und eintragen lassen oder auf ein genehmigtes Modell wechseln.
Damit wird die Reifenfreigabe ab 2025 zu einem zentralen Thema für alle Motorradfahrer, die Wert auf Flexibilität bei der Reifenwahl legen.
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Die neuen Vorgaben zur Reifenfreigabe beruhen auf einer Veröffentlichung im Verkehrsblatt 15/2019. Darin wurde festgelegt, dass nur noch Reifen zulässig sind, die mit den technischen Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im COC-Papier deines Motorrads übereinstimmen.
Seit 2020 galt eine Übergangsfrist: Wenn du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers hattest und der Reifen vor dem 1. Januar 2020 produziert wurde, durftest du ihn weiterhin fahren. Diese Frist endet jedoch am 31. Dezember 2024. Ab 2025 sind Herstellerfreigaben nicht mehr gültig.
Ab dem 1. Januar 2025 zählt ausschließlich, was in deinen Fahrzeugpapieren steht. Eine Reifenfreigabe vom Hersteller reicht dann nicht mehr aus. Wenn du einen Reifen verwenden willst, der nicht im COC oder in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist, musst du ihn beim TÜV prüfen und eintragen lassen.
Auch die sogenannte Reifenfabrikatsbindung gewinnt wieder an Bedeutung. Wenn in deinen Papieren eine bestimmte Reifenmarke vorgeschrieben ist, darfst du keine andere Marke montieren, selbst wenn Größe und Bauart identisch sind. Nur durch eine technische Abnahme und anschließende Austragung der Bindung kannst du andere Reifen legal nutzen.
Nach dem Ende der Übergangsfrist darfst du nur noch Reifen fahren, die exakt mit den Angaben in deinen Fahrzeugpapieren übereinstimmen – also Reifengröße, Bauart, Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitskennzahl. Diese Informationen findest du im COC-Papier oder im Fahrzeugschein unter den Punkten 15.1 und 15.2.
Wenn du Reifen montierst, die diesen Angaben entsprechen, brauchst du keine zusätzliche Freigabe und keine Eintragung. In allen anderen Fällen ist eine technische Prüfung mit anschließender Eintragung Pflicht. Damit soll sichergestellt werden, dass dein Motorrad weiterhin der Betriebserlaubnis entspricht und sicher im Straßenverkehr bewegt werden kann.
Mit dem Ende der bisherigen Reifenfreigaben wird die Reifenbindung wieder zum zentralen Thema. Sie legt fest, welche Reifenmarken und -typen auf deinem Motorrad erlaubt sind – eine Regelung, die vor allem ältere oder nicht EU-typgenehmigte Modelle betrifft.
Kurz erklärt:
Die Reifenfabrikatsbindung bedeutet, dass du nur die in deiner Betriebserlaubnis oder im COC-Papier aufgeführten Reifenmarken und -modelle fahren darfst.
Beispielhafte Darstellung:
| Eintragung in den Papieren | Bedeutung | Folge für dich |
|---|---|---|
| „nur Bridgestone BT-016“ | Du darfst nur diesen Reifentyp fahren | Andere Marken (z. B. Michelin) sind nicht erlaubt |
| Keine Reifenfabrikatsbindung | Du hast freie Reifenwahl innerhalb der angegebenen Dimensionen | Keine Eintragung nötig |
Diese Bindung wurde ursprünglich eingeführt, um das Fahrverhalten und die Sicherheit des Motorrads zu gewährleisten. Mit dem Wegfall der Herstellerfreigaben wird sie nun wieder verbindlich, sofern sie in deinen Papieren steht.
Um festzustellen, ob dein Motorrad betroffen ist, lohnt sich ein kurzer Blick in die Fahrzeugpapiere.
Checkliste:
Schaue in die Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 22
Suche nach Hinweisen wie „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“
Prüfe das COC-Papier auf konkrete Reifenmarken
Wenn dort ein bestimmtes Fabrikat genannt ist, darfst du ausschließlich diese Marke fahren. Neuere Motorräder mit EU-Typgenehmigung sind häufig von dieser Pflicht befreit, während ältere Modelle oder Importfahrzeuge meist eine feste Reifenbindung haben.
Tipp:
Wenn du dir unsicher bist, frage beim TÜV oder Hersteller nach, ob dein Motorrad eine solche Bindung besitzt.
Wenn du in Zukunft andere Reifenmarken nutzen willst, gibt es einen klaren Weg: die Austragung der Bindung über eine technische Abnahme.
So gehst du vor:
Termin beim TÜV oder der DEKRA vereinbaren.
Prüfung: Der Sachverständige kontrolliert, ob alternative Reifen die Fahreigenschaften und Sicherheit deines Motorrads nicht beeinträchtigen.
Änderungsabnahme: Besteht dein Motorrad die Prüfung, erhältst du ein Gutachten.
Eintragung: Mit dem Gutachten lässt du die Änderung in deine Fahrzeugpapiere übernehmen.
Ergebnis:
Nach erfolgreicher Austragung bist du nicht mehr an eine Marke gebunden und kannst innerhalb der zulässigen Reifendimensionen frei wählen. Das verschafft dir mehr Flexibilität bei Preis, Verfügbarkeit und Performance.
Mit dem Ende der Herstellerfreigaben wird die Eintragungspflicht für Motorradreifen wieder strenger gehandhabt. Grundsätzlich gilt: Wenn du Reifen fährst, die nicht exakt mit den Angaben in deinen Fahrzeugpapieren übereinstimmen, musst du eine technische Abnahme durchführen lassen. Das betrifft sowohl Reifendimensionen als auch Reifenmodelle anderer Hersteller, sofern eine Fabrikatsbindung besteht.
Eine Eintragung ist immer dann notwendig, wenn:
die Reifengröße von der im COC oder Fahrzeugschein angegebenen Größe abweicht,
du eine andere Reifenbauart verwendest (z. B. Radial statt Diagonalreifen),
der Geschwindigkeitsindex oder die Tragfähigkeitskennzahl nicht exakt passt,
dein Motorrad eine Reifenfabrikatsbindung hat und du ein anderes Fabrikat montierst,
du Mischbereifung nutzen möchtest, also Vorder- und Hinterreifen unterschiedlicher Hersteller.
Beispiel:
Wenn in deinem Fahrzeugschein 120/70 ZR17 und 180/55 ZR17 eingetragen sind, du aber auf 190er Hinterreifen wechseln willst, musst du diesen Reifen beim TÜV begutachten und eintragen lassen.
Der Ablauf ist meist unkompliziert, erfordert aber etwas Vorbereitung.
Ablauf der Reifeneintragung:
Termin vereinbaren: Wende dich an TÜV, DEKRA oder eine andere anerkannte Prüforganisation.
Unterlagen mitbringen: Zulassungsbescheinigung Teil I, COC-Papiere, ggf. alte Freigaben oder technische Datenblätter des Reifens.
Prüfung vor Ort: Der Prüfer kontrolliert, ob der Reifen technisch und sicher zu deinem Motorrad passt.
Änderungsabnahme: Besteht dein Motorrad die Prüfung, bekommst du ein Gutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO.
Eintragung in die Fahrzeugpapiere: Mit dem Gutachten gehst du zur Zulassungsstelle, um die Änderung offiziell eintragen zu lassen.
Die Kosten für eine Reifeneintragung hängen vom Umfang der Prüfung ab.
Orientierungswerte:
Einfache Reifenänderung: ca. 40 – 60 Euro
Einzelabnahme mit Gutachten: ca. 70 – 100 Euro
Austragung einer Reifenfabrikatsbindung: zusätzlich etwa 40 Euro
Hinzu kommt die Gebühr für die Eintragung bei der Zulassungsstelle, meist zwischen 10 und 20 Euro.
Der Aufwand lohnt sich, wenn du regelmäßig andere Reifenmarken fährst oder spezielle Reifenkombinationen bevorzugst. Ohne Eintragung riskierst du den Verlust der Betriebserlaubnis und damit mögliche Probleme bei Kontrolle oder Versicherung.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Einhaltung der Reifenangaben in deinen Fahrzeugpapieren verbindlich. Wer sich nicht daran hält, riskiert ernsthafte Folgen – nicht nur bei einer Verkehrskontrolle, sondern auch im Falle eines Unfalls oder Schadens. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) klar geregelt.
Fährst du ab 2025 Reifen, die weder in der Zulassungsbescheinigung noch im COC-Papier deines Motorrads aufgeführt sind und keine gültige Eintragung besitzen, gilt das als unzulässige Veränderung. In der Praxis bedeutet das: Die Betriebserlaubnis deines Motorrads kann erlöschen.
Auch wenn dein Motorrad technisch sicher fährt, zählt allein, was in den Papieren steht. Im Falle einer Kontrolle drohen Bußgelder, und bei einem Unfall kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen, weil das Fahrzeug nicht mehr den genehmigten Zustand hat.
Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn durch Änderungen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Ob eine solche Gefährdung tatsächlich besteht, wird im Einzelfall geprüft – in der Regel reicht aber bereits eine Abweichung von den genehmigten Reifendaten aus, um Sanktionen auszulösen.
Mögliche Folgen:
Bußgeld: bis zu 90 Euro
Punkte in Flensburg: 1 Punkt
Versicherungsprobleme: Kürzung oder Verweigerung der Schadensregulierung bei grober Fahrlässigkeit
Praxisbeispiel:
Du hast einen Reifen montiert, der nicht in deinen Papieren steht und keine Eintragung besitzt. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung argumentieren, dass der technische Zustand des Motorrads unzulässig verändert wurde. Selbst wenn der Reifen nicht unfallursächlich war, kann das zu Kürzungen der Leistungen führen.
Die rechtliche Grundlage bildet § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 der StVZO. Dort heißt es sinngemäß, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch eine Änderung am Fahrzeug zu erwarten ist. Dazu zählt auch eine unzulässige Bereifung.
Das bedeutet: Ohne passende Eintragung oder gültige Reifendaten im Fahrzeugschein darfst du den Reifen nicht nutzen. Selbst wenn keine sofortige Gefahr besteht, kann die Polizei das Motorrad stilllegen, bis ein ordnungsgemäßer Zustand wiederhergestellt ist.
Wer auf der sicheren Seite bleiben will, lässt daher alle abweichenden Reifen rechtzeitig prüfen und eintragen – das spart Ärger, Kosten und mögliche Konsequenzen bei Kontrolle oder Unfall.
Neben der Reifenbindung spielt ab 2025 auch die EU-Typgenehmigung eine wichtige Rolle. Sie legt fest, nach welchen technischen Vorgaben dein Motorrad zugelassen wurde – und entscheidet damit auch darüber, welche Reifen du ohne zusätzliche Eintragung fahren darfst.
Seit 2003 erhalten neu zugelassene Motorräder in der Regel eine EU-Typgenehmigung. Diese europaweit einheitliche Genehmigung ersetzt die frühere nationale Betriebserlaubnis. Motorräder mit EU-Typgenehmigung haben meist keine Reifenfabrikatsbindung mehr, weil die zulässigen Reifen über das COC-Papier (Certificate of Conformity) festgelegt sind.
Ältere Motorräder, die vor Einführung der EU-Typgenehmigung zugelassen wurden, besitzen häufig nur eine nationale Betriebserlaubnis. Bei ihnen ist oft eine feste Reifenfabrikatsbindung eingetragen – also die Verpflichtung, bestimmte Marken oder Typen zu verwenden. Wenn du ein solches Motorrad fährst, musst du die Reifenbindung künftig strikt beachten oder austragen lassen.
Kurz zusammengefasst:
| Zulassungsart | Gültig seit | Merkmal | Bedeutung für Reifenwahl |
|---|---|---|---|
| EU-Typgenehmigung | ab ca. 2003 | Einheitliche COC-Papiere | Freie Reifenwahl innerhalb der genehmigten Dimensionen |
| Nationale Betriebserlaubnis | vor 2003 | Eintrag bestimmter Reifenfabrikate | Bindung an Hersteller oder Eintragungspflicht bei Änderungen |
Ob dein Motorrad eine EU-Typgenehmigung hat, kannst du leicht selbst prüfen. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht im Feld K die sogenannte Typgenehmigungsnummer.
Beginnt sie mit e oder E (z. B. e1 oder E1), handelt es sich um eine EU-Typgenehmigung.
Ist das Feld leer oder enthält nur eine nationale Nummer, besitzt dein Motorrad eine nationale Betriebserlaubnis.
Auch im COC-Papier findest du den Hinweis auf die EU-Typgenehmigung sowie die zugelassenen Reifen, Reifendimensionen und Felgengrößen. Wenn du diese Angaben einhältst, brauchst du keine zusätzliche Eintragung.
Ab 2025 gewinnt die EU-Typgenehmigung an Bedeutung, weil sie die Grundlage dafür bildet, welche Reifen du ohne weitere Freigabe oder Eintragung fahren darfst. Motorräder mit EU-Typgenehmigung und gültigem COC haben es einfacher: Solange du dich an die dort angegebenen Reifendimensionen hältst, ist keine zusätzliche Abnahme notwendig.
Bei national zugelassenen Motorrädern dagegen gelten weiterhin strengere Regeln. Hier musst du prüfen, ob eine Reifenfabrikatsbindung besteht oder ob du Änderungen eintragen lassen musst.
Mit den neuen Vorschriften ab 2025 ist es wichtiger denn je, sich vor dem Reifenwechsel genau zu informieren. Nur so stellst du sicher, dass dein Motorrad weiterhin der Betriebserlaubnis entspricht und du keine Probleme bei Kontrollen oder im Schadensfall bekommst. Die folgenden Hinweise helfen dir, zugelassene Reifen zu finden und rechtssicher zu montieren.
Die einfachste Möglichkeit ist der Blick in das COC-Papier deines Motorrads. Dort findest du alle Reifengrößen und -typen, die für dein Modell zugelassen sind. Wenn du kein COC-Papier hast, hilft die Zulassungsbescheinigung Teil I – die relevanten Angaben stehen in den Feldern 15.1 (Vorderreifen) und 15.2 (Hinterreifen).
Darüber hinaus bieten viele Hersteller Online-Datenbanken oder Reifenfinder an, mit denen du gezielt nach zugelassenen Reifenkombinationen suchen kannst. Achte dabei darauf, dass die angezeigten Reifen mit den Werten in deinen Papieren übereinstimmen. Nur dann darfst du sie ohne Eintragung fahren.
Tipp:
Wenn du ein älteres Motorrad fährst, prüfe zusätzlich, ob eine Reifenfabrikatsbindung besteht. Ist das der Fall, darfst du nur die dort genannten Marken verwenden – es sei denn, du hast sie austragen lassen.
Die Angaben in deinen Papieren geben dir nicht nur die Reifengröße, sondern auch den Geschwindigkeitsindex, die Tragfähigkeitskennzahl und die Bauart (z. B. Radial oder Diagonal) vor. Diese Werte sind entscheidend dafür, ob ein Reifen zulässig ist.
Beispiel für eine Reifenbezeichnung:
180/55 ZR17 (73W)
180 = Reifenbreite in Millimetern
55 = Verhältnis von Höhe zu Breite in Prozent
ZR = Bauart (Z = Hochgeschwindigkeitsreifen, R = Radial)
17 = Felgendurchmesser in Zoll
73 = Tragfähigkeitskennzahl
W = Geschwindigkeitsindex
Ein Reifen mit abweichendem Index oder einer anderen Bauart darf ab 2025 nur noch nach technischer Prüfung gefahren werden. Achte daher genau auf Übereinstimmung, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Gerade bei älteren Motorrädern oder Sonderumbauten lohnt sich eine Absprache mit Fachleuten. Eine erfahrene Werkstatt oder ein Prüfer beim TÜV kann dir sagen, welche Reifen technisch passen und ob eine Eintragung erforderlich ist.
Empfohlener Ablauf:
Angaben prüfen: Fahrzeugpapiere und COC auf Reifengrößen und -typen kontrollieren.
Beratung einholen: Werkstatt oder Prüfer fragen, ob gewünschte Reifen zulässig sind.
Abnahme planen: Falls nötig, rechtzeitig einen Termin für die technische Prüfung vereinbaren.
Eintragung durchführen: Nach der Abnahme die Änderungen in die Fahrzeugpapiere übernehmen lassen.
So stellst du sicher, dass deine Bereifung nicht nur technisch optimal, sondern auch rechtlich korrekt ist. Das spart Ärger, Kosten und verhindert, dass du im schlimmsten Fall mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs bist.
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