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Reifenfreigabe für Motorrad 2025: Neue Regeln & Reifenbindung

Gepostet von Reifen vor Ort Redaktion am 02.07.2018 15:08:45

Viele Motorradfahrer haben schon von der Reifenfreigabe gehört, wissen aber nicht genau, was sich dahinter verbirgt. Bisher durftest du mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung auch Reifen fahren, die nicht genau in deinen Fahrzeugpapieren standen. Diese Regelung endet jedoch zum 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorschriften, die die bisherigen Herstellerfreigaben ersetzen.

In diesem Ratgeber erfährst du, was sich bei der Reifenfreigabe für Motorräder ändert, wann du Reifen eintragen lassen musst und was eine Reifenfabrikatsbindung bedeutet. So bist du bestens vorbereitet, um ab 2025 legal und sicher unterwegs zu sein.

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Was bedeutet Reifenfreigabe beim Motorrad und warum ist sie wichtig?

Die Reifenfreigabe bezeichnet die Bestätigung des Reifenherstellers, dass ein bestimmter Reifen für dein Motorradmodell technisch geeignet ist. Bislang konntest du dich auf diese sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung verlassen, auch wenn der Reifen nicht genau in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im COC-Papier aufgeführt war.

Kurz erklärt:

  • Reifenfreigabe: Zustimmung des Reifenherstellers, dass ein bestimmtes Modell auf deinem Motorrad gefahren werden darf.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Das dazugehörige Dokument, meist als PDF vom Hersteller erhältlich.

  • Reifenbindung: Verpflichtung, nur die in den Papieren angegebenen Reifenmarken und -typen zu verwenden.

Bis Ende 2024 genügt diese Herstellerfreigabe noch, wenn der Reifen vor dem 1. Januar 2020 produziert wurde. Danach gilt sie nicht mehr – ab 2025 dürfen nur noch Reifen gefahren werden, die exakt mit den Angaben in deinen Fahrzeugpapieren übereinstimmen.

Beispiel:

Du fährst eine Honda CB650R und nutzt aktuell einen Reifen, den Honda nicht im COC aufgeführt hat, der aber über eine Freigabe von Michelin verfügt. Ab 2025 reicht diese Freigabe nicht mehr aus. Du musst den Reifen beim TÜV prüfen und eintragen lassen oder auf ein genehmigtes Modell wechseln.

Damit wird die Reifenfreigabe ab 2025 zu einem zentralen Thema für alle Motorradfahrer, die Wert auf Flexibilität bei der Reifenwahl legen.

Weitere interessante Themen zu diesem Beitrag:

Neue Regelung zur Reifenfreigabe für Motorräder ab 2025

Grundlage im Verkehrsblatt 15/2019 und Ende der Übergangsfrist

Die neuen Vorgaben zur Reifenfreigabe beruhen auf einer Veröffentlichung im Verkehrsblatt 15/2019. Darin wurde festgelegt, dass nur noch Reifen zulässig sind, die mit den technischen Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im COC-Papier deines Motorrads übereinstimmen.
Seit 2020 galt eine Übergangsfrist: Wenn du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers hattest und der Reifen vor dem 1. Januar 2020 produziert wurde, durftest du ihn weiterhin fahren. Diese Frist endet jedoch am 31. Dezember 2024. Ab 2025 sind Herstellerfreigaben nicht mehr gültig.

Was sich bei der Reifenbindung am Motorrad 2025 ändert

Ab dem 1. Januar 2025 zählt ausschließlich, was in deinen Fahrzeugpapieren steht. Eine Reifenfreigabe vom Hersteller reicht dann nicht mehr aus. Wenn du einen Reifen verwenden willst, der nicht im COC oder in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist, musst du ihn beim TÜV prüfen und eintragen lassen.

Auch die sogenannte Reifenfabrikatsbindung gewinnt wieder an Bedeutung. Wenn in deinen Papieren eine bestimmte Reifenmarke vorgeschrieben ist, darfst du keine andere Marke montieren, selbst wenn Größe und Bauart identisch sind. Nur durch eine technische Abnahme und anschließende Austragung der Bindung kannst du andere Reifen legal nutzen.

Welche Reifen ab 2025 ohne Eintragung noch zulässig sind

Nach dem Ende der Übergangsfrist darfst du nur noch Reifen fahren, die exakt mit den Angaben in deinen Fahrzeugpapieren übereinstimmen – also Reifengröße, Bauart, Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitskennzahl. Diese Informationen findest du im COC-Papier oder im Fahrzeugschein unter den Punkten 15.1 und 15.2.

Wenn du Reifen montierst, die diesen Angaben entsprechen, brauchst du keine zusätzliche Freigabe und keine Eintragung. In allen anderen Fällen ist eine technische Prüfung mit anschließender Eintragung Pflicht. Damit soll sichergestellt werden, dass dein Motorrad weiterhin der Betriebserlaubnis entspricht und sicher im Straßenverkehr bewegt werden kann.

Reifenbindung beim Motorrad: Das gilt ab dem 01.01.2025

Mit dem Ende der bisherigen Reifenfreigaben wird die Reifenbindung wieder zum zentralen Thema. Sie legt fest, welche Reifenmarken und -typen auf deinem Motorrad erlaubt sind – eine Regelung, die vor allem ältere oder nicht EU-typgenehmigte Modelle betrifft.

Was bedeutet Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis?

Kurz erklärt:
Die Reifenfabrikatsbindung bedeutet, dass du nur die in deiner Betriebserlaubnis oder im COC-Papier aufgeführten Reifenmarken und -modelle fahren darfst.

Beispielhafte Darstellung:

Eintragung in den Papieren Bedeutung Folge für dich
„nur Bridgestone BT-016“ Du darfst nur diesen Reifentyp fahren Andere Marken (z. B. Michelin) sind nicht erlaubt
Keine Reifenfabrikatsbindung Du hast freie Reifenwahl innerhalb der angegebenen Dimensionen Keine Eintragung nötig

Diese Bindung wurde ursprünglich eingeführt, um das Fahrverhalten und die Sicherheit des Motorrads zu gewährleisten. Mit dem Wegfall der Herstellerfreigaben wird sie nun wieder verbindlich, sofern sie in deinen Papieren steht.

Wie du erkennst, ob dein Motorrad eine Reifenbindung eingetragen hat

Um festzustellen, ob dein Motorrad betroffen ist, lohnt sich ein kurzer Blick in die Fahrzeugpapiere.

Checkliste:

  • Schaue in die Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 22

  • Suche nach Hinweisen wie „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“

  • Prüfe das COC-Papier auf konkrete Reifenmarken

Wenn dort ein bestimmtes Fabrikat genannt ist, darfst du ausschließlich diese Marke fahren. Neuere Motorräder mit EU-Typgenehmigung sind häufig von dieser Pflicht befreit, während ältere Modelle oder Importfahrzeuge meist eine feste Reifenbindung haben.

Tipp:

Wenn du dir unsicher bist, frage beim TÜV oder Hersteller nach, ob dein Motorrad eine solche Bindung besitzt.

Was du tun kannst, wenn du eine Reifenfabrikatsbindung austragen lassen möchtest

Wenn du in Zukunft andere Reifenmarken nutzen willst, gibt es einen klaren Weg: die Austragung der Bindung über eine technische Abnahme.

So gehst du vor:

  1. Termin beim TÜV oder der DEKRA vereinbaren.

  2. Prüfung: Der Sachverständige kontrolliert, ob alternative Reifen die Fahreigenschaften und Sicherheit deines Motorrads nicht beeinträchtigen.

  3. Änderungsabnahme: Besteht dein Motorrad die Prüfung, erhältst du ein Gutachten.

  4. Eintragung: Mit dem Gutachten lässt du die Änderung in deine Fahrzeugpapiere übernehmen.

Ergebnis:
Nach erfolgreicher Austragung bist du nicht mehr an eine Marke gebunden und kannst innerhalb der zulässigen Reifendimensionen frei wählen. Das verschafft dir mehr Flexibilität bei Preis, Verfügbarkeit und Performance.

Motorradreifen und Eintragungspflicht: Wann du zum TÜV musst

Mit dem Ende der Herstellerfreigaben wird die Eintragungspflicht für Motorradreifen wieder strenger gehandhabt. Grundsätzlich gilt: Wenn du Reifen fährst, die nicht exakt mit den Angaben in deinen Fahrzeugpapieren übereinstimmen, musst du eine technische Abnahme durchführen lassen. Das betrifft sowohl Reifendimensionen als auch Reifenmodelle anderer Hersteller, sofern eine Fabrikatsbindung besteht.

In welchen Fällen du Motorradreifen eintragen lassen musst

Eine Eintragung ist immer dann notwendig, wenn:

  • die Reifengröße von der im COC oder Fahrzeugschein angegebenen Größe abweicht,

  • du eine andere Reifenbauart verwendest (z. B. Radial statt Diagonalreifen),

  • der Geschwindigkeitsindex oder die Tragfähigkeitskennzahl nicht exakt passt,

  • dein Motorrad eine Reifenfabrikatsbindung hat und du ein anderes Fabrikat montierst,

  • du Mischbereifung nutzen möchtest, also Vorder- und Hinterreifen unterschiedlicher Hersteller.

Beispiel:

Wenn in deinem Fahrzeugschein 120/70 ZR17 und 180/55 ZR17 eingetragen sind, du aber auf 190er Hinterreifen wechseln willst, musst du diesen Reifen beim TÜV begutachten und eintragen lassen.

So läuft die Reifeneintragung beim TÜV oder der DEKRA ab

Der Ablauf ist meist unkompliziert, erfordert aber etwas Vorbereitung.

Ablauf der Reifeneintragung:

  1. Termin vereinbaren: Wende dich an TÜV, DEKRA oder eine andere anerkannte Prüforganisation.

  2. Unterlagen mitbringen: Zulassungsbescheinigung Teil I, COC-Papiere, ggf. alte Freigaben oder technische Datenblätter des Reifens.

  3. Prüfung vor Ort: Der Prüfer kontrolliert, ob der Reifen technisch und sicher zu deinem Motorrad passt.

  4. Änderungsabnahme: Besteht dein Motorrad die Prüfung, bekommst du ein Gutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO.

  5. Eintragung in die Fahrzeugpapiere: Mit dem Gutachten gehst du zur Zulassungsstelle, um die Änderung offiziell eintragen zu lassen.

Kosten und Aufwand einer Einzelabnahme für Motorradreifen

Die Kosten für eine Reifeneintragung hängen vom Umfang der Prüfung ab.

Orientierungswerte:

  • Einfache Reifenänderung: ca. 40 – 60 Euro

  • Einzelabnahme mit Gutachten: ca. 70 – 100 Euro

  • Austragung einer Reifenfabrikatsbindung: zusätzlich etwa 40 Euro

Hinzu kommt die Gebühr für die Eintragung bei der Zulassungsstelle, meist zwischen 10 und 20 Euro.

Der Aufwand lohnt sich, wenn du regelmäßig andere Reifenmarken fährst oder spezielle Reifenkombinationen bevorzugst. Ohne Eintragung riskierst du den Verlust der Betriebserlaubnis und damit mögliche Probleme bei Kontrolle oder Versicherung.

Was passiert bei Verstoß gegen die neue Motorradreifen-Regelung

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Einhaltung der Reifenangaben in deinen Fahrzeugpapieren verbindlich. Wer sich nicht daran hält, riskiert ernsthafte Folgen – nicht nur bei einer Verkehrskontrolle, sondern auch im Falle eines Unfalls oder Schadens. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) klar geregelt.

Wenn du Reifen ohne gültige Freigabe oder Eintragung fährst

Fährst du ab 2025 Reifen, die weder in der Zulassungsbescheinigung noch im COC-Papier deines Motorrads aufgeführt sind und keine gültige Eintragung besitzen, gilt das als unzulässige Veränderung. In der Praxis bedeutet das: Die Betriebserlaubnis deines Motorrads kann erlöschen.

Auch wenn dein Motorrad technisch sicher fährt, zählt allein, was in den Papieren steht. Im Falle einer Kontrolle drohen Bußgelder, und bei einem Unfall kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen, weil das Fahrzeug nicht mehr den genehmigten Zustand hat.

Folgen für Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz

Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn durch Änderungen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Ob eine solche Gefährdung tatsächlich besteht, wird im Einzelfall geprüft – in der Regel reicht aber bereits eine Abweichung von den genehmigten Reifendaten aus, um Sanktionen auszulösen.

Mögliche Folgen:

  • Bußgeld: bis zu 90 Euro

  • Punkte in Flensburg: 1 Punkt

  • Versicherungsprobleme: Kürzung oder Verweigerung der Schadensregulierung bei grober Fahrlässigkeit

Praxisbeispiel:
Du hast einen Reifen montiert, der nicht in deinen Papieren steht und keine Eintragung besitzt. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung argumentieren, dass der technische Zustand des Motorrads unzulässig verändert wurde. Selbst wenn der Reifen nicht unfallursächlich war, kann das zu Kürzungen der Leistungen führen.

Was die StVZO zu unzulässiger Bereifung beim Motorrad sagt

Die rechtliche Grundlage bildet § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 der StVZO. Dort heißt es sinngemäß, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch eine Änderung am Fahrzeug zu erwarten ist. Dazu zählt auch eine unzulässige Bereifung.

Das bedeutet: Ohne passende Eintragung oder gültige Reifendaten im Fahrzeugschein darfst du den Reifen nicht nutzen. Selbst wenn keine sofortige Gefahr besteht, kann die Polizei das Motorrad stilllegen, bis ein ordnungsgemäßer Zustand wiederhergestellt ist.

Wer auf der sicheren Seite bleiben will, lässt daher alle abweichenden Reifen rechtzeitig prüfen und eintragen – das spart Ärger, Kosten und mögliche Konsequenzen bei Kontrolle oder Unfall.

EU-Typgenehmigung beim Motorrad und ihre Bedeutung für die Reifenfreigabe

Neben der Reifenbindung spielt ab 2025 auch die EU-Typgenehmigung eine wichtige Rolle. Sie legt fest, nach welchen technischen Vorgaben dein Motorrad zugelassen wurde – und entscheidet damit auch darüber, welche Reifen du ohne zusätzliche Eintragung fahren darfst.

Unterschied zwischen EU-typgenehmigten und national zugelassenen Motorrädern

Seit 2003 erhalten neu zugelassene Motorräder in der Regel eine EU-Typgenehmigung. Diese europaweit einheitliche Genehmigung ersetzt die frühere nationale Betriebserlaubnis. Motorräder mit EU-Typgenehmigung haben meist keine Reifenfabrikatsbindung mehr, weil die zulässigen Reifen über das COC-Papier (Certificate of Conformity) festgelegt sind.

Ältere Motorräder, die vor Einführung der EU-Typgenehmigung zugelassen wurden, besitzen häufig nur eine nationale Betriebserlaubnis. Bei ihnen ist oft eine feste Reifenfabrikatsbindung eingetragen – also die Verpflichtung, bestimmte Marken oder Typen zu verwenden. Wenn du ein solches Motorrad fährst, musst du die Reifenbindung künftig strikt beachten oder austragen lassen.

Kurz zusammengefasst:

Zulassungsart Gültig seit Merkmal Bedeutung für Reifenwahl
EU-Typgenehmigung ab ca. 2003 Einheitliche COC-Papiere Freie Reifenwahl innerhalb der genehmigten Dimensionen
Nationale Betriebserlaubnis vor 2003 Eintrag bestimmter Reifenfabrikate Bindung an Hersteller oder Eintragungspflicht bei Änderungen

Wie du in deinen Fahrzeugpapieren die EU-Typgenehmigung findest

Ob dein Motorrad eine EU-Typgenehmigung hat, kannst du leicht selbst prüfen. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht im Feld K die sogenannte Typgenehmigungsnummer.

  • Beginnt sie mit e oder E (z. B. e1 oder E1), handelt es sich um eine EU-Typgenehmigung.

  • Ist das Feld leer oder enthält nur eine nationale Nummer, besitzt dein Motorrad eine nationale Betriebserlaubnis.

Auch im COC-Papier findest du den Hinweis auf die EU-Typgenehmigung sowie die zugelassenen Reifen, Reifendimensionen und Felgengrößen. Wenn du diese Angaben einhältst, brauchst du keine zusätzliche Eintragung.

Warum die EU-Typgenehmigung künftig die Reifenwahl beeinflusst

Ab 2025 gewinnt die EU-Typgenehmigung an Bedeutung, weil sie die Grundlage dafür bildet, welche Reifen du ohne weitere Freigabe oder Eintragung fahren darfst. Motorräder mit EU-Typgenehmigung und gültigem COC haben es einfacher: Solange du dich an die dort angegebenen Reifendimensionen hältst, ist keine zusätzliche Abnahme notwendig.

Bei national zugelassenen Motorrädern dagegen gelten weiterhin strengere Regeln. Hier musst du prüfen, ob eine Reifenfabrikatsbindung besteht oder ob du Änderungen eintragen lassen musst.

Tipps für die richtige Motorradreifenwahl ab 2025

Mit den neuen Vorschriften ab 2025 ist es wichtiger denn je, sich vor dem Reifenwechsel genau zu informieren. Nur so stellst du sicher, dass dein Motorrad weiterhin der Betriebserlaubnis entspricht und du keine Probleme bei Kontrollen oder im Schadensfall bekommst. Die folgenden Hinweise helfen dir, zugelassene Reifen zu finden und rechtssicher zu montieren.

So findest du zugelassene Reifen für dein Motorradmodell

Die einfachste Möglichkeit ist der Blick in das COC-Papier deines Motorrads. Dort findest du alle Reifengrößen und -typen, die für dein Modell zugelassen sind. Wenn du kein COC-Papier hast, hilft die Zulassungsbescheinigung Teil I – die relevanten Angaben stehen in den Feldern 15.1 (Vorderreifen) und 15.2 (Hinterreifen).

Darüber hinaus bieten viele Hersteller Online-Datenbanken oder Reifenfinder an, mit denen du gezielt nach zugelassenen Reifenkombinationen suchen kannst. Achte dabei darauf, dass die angezeigten Reifen mit den Werten in deinen Papieren übereinstimmen. Nur dann darfst du sie ohne Eintragung fahren.

Tipp:

Wenn du ein älteres Motorrad fährst, prüfe zusätzlich, ob eine Reifenfabrikatsbindung besteht. Ist das der Fall, darfst du nur die dort genannten Marken verwenden – es sei denn, du hast sie austragen lassen.

Worauf du bei Reifengröße, Geschwindigkeitsindex und Bauart achten solltest

Die Angaben in deinen Papieren geben dir nicht nur die Reifengröße, sondern auch den Geschwindigkeitsindex, die Tragfähigkeitskennzahl und die Bauart (z. B. Radial oder Diagonal) vor. Diese Werte sind entscheidend dafür, ob ein Reifen zulässig ist.

Beispiel für eine Reifenbezeichnung:
180/55 ZR17 (73W)

  • 180 = Reifenbreite in Millimetern

  • 55 = Verhältnis von Höhe zu Breite in Prozent

  • ZR = Bauart (Z = Hochgeschwindigkeitsreifen, R = Radial)

  • 17 = Felgendurchmesser in Zoll

  • 73 = Tragfähigkeitskennzahl

  • W = Geschwindigkeitsindex

Ein Reifen mit abweichendem Index oder einer anderen Bauart darf ab 2025 nur noch nach technischer Prüfung gefahren werden. Achte daher genau auf Übereinstimmung, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Wie du mit deiner Werkstatt oder dem TÜV die passende Bereifung abstimmst

Gerade bei älteren Motorrädern oder Sonderumbauten lohnt sich eine Absprache mit Fachleuten. Eine erfahrene Werkstatt oder ein Prüfer beim TÜV kann dir sagen, welche Reifen technisch passen und ob eine Eintragung erforderlich ist.

Empfohlener Ablauf:

  1. Angaben prüfen: Fahrzeugpapiere und COC auf Reifengrößen und -typen kontrollieren.

  2. Beratung einholen: Werkstatt oder Prüfer fragen, ob gewünschte Reifen zulässig sind.

  3. Abnahme planen: Falls nötig, rechtzeitig einen Termin für die technische Prüfung vereinbaren.

  4. Eintragung durchführen: Nach der Abnahme die Änderungen in die Fahrzeugpapiere übernehmen lassen.

So stellst du sicher, dass deine Bereifung nicht nur technisch optimal, sondern auch rechtlich korrekt ist. Das spart Ärger, Kosten und verhindert, dass du im schlimmsten Fall mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs bist.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema: Reifenfabrikatsbindung und Reifenfreigabe beim Motorrad

Die Reifenfabrikatsbindung beim Motorrad wurde eingeführt, um die Fahreigenschaften und die Sicherheit bestimmter Modelle zu gewährleisten. Früher testeten Hersteller Motorräder nur mit ausgewählten Reifenmarken. Deshalb wurden diese in die Betriebserlaubnis aufgenommen. Mit dem Wegfall der Reifenfreigaben ab 2025 wird diese Bindung wieder verbindlich, wenn sie in deinen Papieren eingetragen ist.

Du findest den Hinweis auf eine Reifenfabrikatsbindung in deinen Fahrzeugpapieren:

  • In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht sie im Feld 22.

  • Alternativ findest du die Angabe auch im COC-Papier unter dem Abschnitt „Bereifung“.
    Steht dort „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“, gilt die Bindung. Fehlt dieser Hinweis, hast du in der Regel freie Reifenwahl innerhalb der genehmigten Dimensionen.

Ja, eine Reifenfabrikatsbindung beim Motorrad kann aufgehoben werden. Dafür musst du eine technische Abnahme beim TÜV oder der DEKRA durchführen lassen. Der Prüfer überprüft, ob alternative Reifen das Fahrverhalten nicht negativ beeinflussen. Nach erfolgreicher Prüfung bekommst du ein Gutachten, mit dem du die Bindung bei der Zulassungsstelle austragen lassen kannst. Erst danach darfst du andere Reifenmarken montieren.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Motorradfahrer die Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten. Herstellerfreigaben oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen verlieren ihre Gültigkeit. Das bedeutet: Nur die in den Papieren eingetragenen Reifentypen dürfen ohne Eintragung gefahren werden. Wer andere Reifen nutzt, muss sie prüfen und eintragen lassen – sonst kann die Betriebserlaubnis erlöschen.

Die Reifenbindung legt fest, welche Marken oder Modelle du fahren darfst, während die Reifenfreigabe eine freiwillige Bestätigung des Reifenherstellers war, dass ein bestimmter Reifen auf deinem Motorrad technisch unbedenklich ist. Diese Freigaben verlieren Ende 2024 ihre Gültigkeit. Ab 2025 zählt nur noch, was in deiner Betriebserlaubnis oder im COC-Papier steht.

Wenn in deiner Betriebserlaubnis eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen ist, darfst du ausschließlich die dort genannten Reifenmarken und -typen fahren. Andere Fabrikate – auch mit gleichen Dimensionen – sind nur nach einer technischen Abnahme zulässig. Wenn du mehr Auswahl möchtest, kannst du die Bindung austragen lassen. Ohne Eintragung oder Austragung riskierst du ab 2025 den Verlust der Betriebserlaubnis.



Aktuelle Sommerreifentests im Überblick:

Testinstitut  Reifengröße
Auto Motor Sport 235/55 R18
Auto Motor Sport 245/45 R19
Auto Motor Sport 255/45 R20
AutoBild 235/55 R17
AutoBild 215/55 R17
AutoBild 225/65 R17
AutoBild 225/45 R18 | 255/40 R18
AutoBild 225/45 R18
AutoBild 245/40 R19
ADAC 185/65 R15
ADAC 215/55 R17
ADAC 215/60 R16
ADAC 205/55 R16
Autobild Allrad 215/60 R17 | SUV
Autobild Allrad 235/55 R18 | SUV
Autobild Allrad 235/55 R19 | SUV
GTÜ | ARBÖ | ACE 225/45 R18
GTÜ | ARBÖ | ACE 195/55 R16
ADAC 225/50 R17
Auto Zeitung 225/45 R17
Auto Zeitung 215/55 R17
Gute Fahrt 235/35 R19
AutoBild sportcars 225/40 R18
AutoBild sportcars 265/35 R19 | 265/30 R20
AutoBild sportcars 265/35 ZR20
Sportauto 255/275/35 R19 | 255/40 R18
Sportauto 225/40/R18
Sportauto 235/35 ZR19 UHP | Supersport
Promobil 235/65 R16 C

Aktuelle Winterreifen- und Ganzjahresreifentests 2022/2023 im Überblick:

Testinstitut  Reifengröße
ADAC 195/65 R15 | Winterreifen
ADAC 185/65 R15 | 215/60 R16 | Winterreifen
ADAC 205/60 R16 | Winterreifen
ADAC 225/45 R17 | Winterreifen
ADAC 205/60 R16 | Winterreifen
Auto Motor Sport 195/55 R16 | Winterreifen
Auto Motor Sport 245/45 R19 | Winterreifen
Auto Motor Sport 255/45 R20 | Winterreifen
AutoBild 205/55 R16 | Winterreifen
AutoBild 215/55 R17 | Winterreifen
AutoBild 225/45 R18 | Winterreifen
AutoBild 195/55 R16 | Ganzjahresreifen
AutoBild 225/45 R17 | Ganzjahresreifen
Autozeitung 205/55 R16 | Ganzjahresreifen
Autozeitung 215/55 R17 | Ganzjahresreifen
AutoBild Allrad 225/60 R18 | SUV | Winterreifen
AutoBild Allrad 235/65 R17 | SUV | Ganzjahresreifen
AutoBild Allrad 225/45 R19 | SUV | Winterreifen
ADAC 225/50 R17 | Winterreifen
AutoBild 225/50 R17 | Ganzjahresreifen
AutoBild Sportscars 225/45 R18 vorne | 245/40 R18 hinten | Mischbereifung | Winterreifen
AutoBild Sportscars 225/40 R18 | Winterreifen
Auto Zeitung 235/55 R18 | Winterreifen
GTÜ 205/55 R17 | Ganzjahresreifen
GTÜ | ACE | ARBÖ 235/55 R18 | Winterreifen
SportAuto 255/275/35 R19 | 255/40 R18 | Winterreifen


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