Die neue E-Auto-Förderung 2026 bringt frischen Schwung in den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität. Statt pauschaler Zuschüsse setzt die Bundesregierung jetzt auf eine sozial gestaffelte Förderung, die Haushalte mit geringerem oder mittlerem Einkommen besonders entlasten soll. Gleichzeitig bleibt das Ziel bestehen, mehr Privatpersonen den Zugang zu elektrischen Fahrzeugen zu ermöglichen und den Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland zu beschleunigen.
Damit du genau weißt, welche Voraussetzungen für die Förderung gelten, wie viel Geld du abhängig von Einkommen und Familiengröße erhalten kannst und wie du den Antrag richtig stellst, findest du in diesem Ratgeber alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammengefasst. So kannst du besser einschätzen, ob sich ein Elektrowagen für dich lohnt und wie du die maximale Fördersumme sicherst.
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Bevor du prüfen kannst, wie hoch deine mögliche Förderung ausfällt, solltest du die grundlegenden Bedingungen kennen. Die Anforderungen sind klar definiert und betreffen vor allem Einkommen, Haushaltszusammensetzung und notwendige Nachweise. Die folgenden Unterpunkte zeigen dir Schritt für Schritt, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
Die E-Auto-Förderung 2026 richtet sich gezielt an private Haushalte mit mittlerem oder geringerem Einkommen. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen.
Wichtige Eckpunkte:
Grundgrenze: 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Erhöhung pro Kind: + 5.000 Euro je Kind (maximal zwei Kinder werden berücksichtigt)
Maximale Fördergrenze: 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
Zur besseren Orientierung findest du hier typische Beispiele:
| Haushaltstyp | maximale Einkommensgrenze |
|---|---|
| Single ohne Kinder | 80.000 Euro |
| Paar ohne Kinder | 80.000 Euro |
| Paar mit 1 Kind | 85.000 Euro |
| Paar mit 2 Kindern | 90.000 Euro |
Maßgeblich ist der Durchschnitt aus den zwei aktuellsten Steuerbescheiden. Liegen sie noch nicht vor, können sie nachträglich eingereicht oder erstellt werden.
Die Förderung soll möglichst fair und realistisch abbilden, wie Haushalte in Deutschland leben. Deswegen berücksichtigt das Programm verschiedene Lebens- und Familienformen.
Gefördert werden können:
Ledige Personen
Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner
Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft – auch ohne Trauschein
Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren
Wichtig ist immer: Für die Berechnung zählt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen, selbst wenn ihr steuerlich nicht zusammen veranlagt seid.
Ein Beispiel:
Lebst du mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammen und habt ihr ein gemeinsames Kind, werden eure beiden Einkommen addiert. Dadurch steigt aber auch die zulässige Einkommensgrenze, sodass ihr trotzdem förderfähig sein könnt.
Um die Förderung zu beantragen, musst du verschiedene Unterlagen einreichen. Das Verfahren läuft komplett digital, sodass du alle Dokumente hochladen kannst.
Typische Nachweise sind:
Die zwei aktuellsten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt)
Kauf- oder Leasingvertrag des Fahrzeugs
Fahrzeugschein zur Bestätigung der Erstzulassung in Deutschland
Nachweise zu Kindern im Haushalt (falls vorhanden)
Falls du als Rentner keinen Steuerbescheid hast, kannst du alternativ eine Rentenbezugsbescheinigung und eine Selbsterklärung über zusätzliche Einkünfte einreichen.
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Damit du einschätzen kannst, ob dein Wunschfahrzeug überhaupt bezuschusst wird, lohnt sich ein genauer Blick auf die technischen Anforderungen. Die E-Auto-Förderung 2026 umfasst zwar verschiedene Antriebsarten, dennoch gelten klare Kriterien für die Förderfähigkeit. Die folgenden Abschnitte zeigen dir übersichtlich, welche Fahrzeugtypen berücksichtigt werden und wie du die technischen Daten richtig prüfst.
Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) bilden den Kern der neuen Förderung. Sie werden ohne weitere Einschränkungen unterstützt, solange sie folgende Grundbedingungen erfüllen:
Neuwagen mit Erstzulassung nach dem 1. Januar 2026
Fahrzeugklasse M1 (Pkw)
Erstzulassung erfolgt im Inland
Zulassung auf dich als Antragsteller
Ein BEV mit 0 g CO₂-Ausstoß erfüllt grundsätzlich alle Anforderungen, denn der Fokus liegt hier klar auf lokal emissionsfreier Mobilität.
Ein kurzes Beispiel:
Wenn du dir ein kompaktes E-Auto wie einen VW ID.3, Renault Mégane E-Tech oder ein vergleichbares Modell als Neuwagen zulegst und es ab 2026 erstmals zugelassen wird, ist es automatisch förderfähig.
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range Extender (REEV) werden ebenfalls gefördert, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidende technische Kriterien sind:
maximal 60 g CO₂ pro Kilometer (Typgenehmigungswert)
oder
mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite
Diese Regelung gilt für den Zeitraum zwischen dem 01.01.2026 und dem 30.06.2027. Ab dem 1. Juli 2027 ist geplant, die Förderung stärker an realen Emissionswerten im Alltag auszurichten.
Damit du dir ein Bild machen kannst, hier ein vereinfachtes Beispiel:
| Beispielmodell | CO₂-Ausstoß | elektrische Reichweite | förderfähig |
|---|---|---|---|
| Modell A | 55 g/km | 65 km | ja, wegen CO₂-Wert |
| Modell B | 80 g/km | 85 km | ja, wegen Reichweite |
| Modell C | 75 g/km | 45 km | nein |
Es reicht aus, wenn ein einziges Kriterium erfüllt wird. Achte beim Händler unbedingt auf die WLTP-Werte.
Damit du bereits vor dem Kauf oder Leasing sicher weißt, ob dein Wunschfahrzeug gefördert wird, solltest du folgende Daten prüfen:
CO₂-Ausstoß laut Herstellerdatenblatt
WLTP-Reichweite (elektrische Reichweite)
Fahrzeugklasse (M1)
Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026
Ob es sich um einen Neuwagen handelt
Praktische Informationsquellen:
Fahrzeugdatenblatt oder CoC-Papier
Angaben des Händlers oder Herstellerkonfigurators
Prüfen der Fahrzeugklasse im Fahrzeugschein (Feld J)
Nachfrage beim Hersteller-Support bei unklaren PHEV-Werten
Ein kurzer Tipp:
Viele Händler sind bereits auf das neue Förderprogramm eingestellt und geben die Förderfähigkeit direkt im Angebot an. Trotzdem lohnt es sich, die offiziellen Werte selbst zu kontrollieren, um sicherzugehen.
Wie viel Geld du am Ende tatsächlich erhältst, hängt von mehreren Faktoren ab: der Fahrzeugart, deinem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder im Haushalt. Die neue Förderung kombiniert daher verschiedene Bausteine zu einer individuellen Fördersumme. In den folgenden Abschnitten findest du eine übersichtliche Darstellung aller Bestandteile – inklusive Beispieltabelle, damit du schnell einschätzen kannst, wo du liegst.
Die Basisförderung bildet das Fundament der E-Auto-Förderung 2026. Sie unterscheidet klar zwischen rein elektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Antrieben:
3.000 Euro für reine Elektroautos (BEV)
1.500 Euro für Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range Extender (REEV)
Diese Basisförderung gilt für alle förderfähigen Neuwagen, unabhängig vom Kaufpreis oder der Ausstattung.
Ein günstiges Stadtauto wird genau so gefördert wie ein teureres Familienmodell. Entscheidend ist lediglich die technische Förderfähigkeit und die Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026.
Wenn Kinder in deinem Haushalt leben, erhöht sich die Förderung spürbar. Damit berücksichtigt das Programm typische Mehrbelastungen von Familien und schafft zusätzliche finanzielle Entlastung.
Die Kinderzuschläge im Überblick:
500 Euro pro Kind
maximal 1.000 Euro (bis zu zwei Kinder werden berücksichtigt)
Ein Beispiel verdeutlicht die Wirkung:
| Kinder im Haushalt | Zuschlag |
|---|---|
| 0 Kinder | 0 Euro |
| 1 Kind | 500 Euro |
| 2 Kinder | 1.000 Euro |
Auch wenn du mehr als zwei Kinder hast, bleibt der maximale Zuschlag bei 1.000 Euro. Für die Einkommensgrenze hingegen werden bis zu zwei Kinder berücksichtigt und erhöhen diese jeweils um 5.000 Euro.
Die soziale Staffelung sorgt dafür, dass Haushalte mit geringerem Einkommen eine höhere Förderung erhalten. Sie ergänzt die Basisförderung und mögliche Kinderzuschläge.
Es gibt zwei Einkommensstufen, die zusätzliche Zuschläge auslösen:
Damit ergibt sich je nach Situation eine mögliche Gesamtförderung zwischen 1.500 und 6.000 Euro.
Beispieltabelle für ein reines Elektroauto (BEV):
| Einkommen (z.v.E.) | ohne Kinder | 1 Kind | 2+ Kinder |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
| 45.001–60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| 60.001–80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
Die Kinderzuschläge wirken zusätzlich zur sozialen Staffelung. Das bedeutet, dass ein Haushalt mit niedrigerem Einkommen und Kindern die höchste Förderung erhält.
Die Förderung wird nicht nur beim Kauf eines Elektroautos gewährt, sondern auch beim Leasing. Damit du genau weißt, welche Bedingungen gelten und wie du die Förderung optimal nutzt, erklären dir die folgenden Abschnitte die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Wege. So kannst du besser einschätzen, welche Option sich für dich persönlich lohnt.
Wenn du dein Elektroauto kaufst, erhältst du die Förderung direkt als Zuschuss nach der Zulassung. Die Auszahlung erfolgt erst, nachdem dein Antrag erfolgreich geprüft wurde.
Damit der Kauf förderfähig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Das Fahrzeug muss ein förderfähiger Neuwagen sein.
Die Erstzulassung muss nach dem 1. Januar 2026 auf dich erfolgen.
Du reichst die erforderlichen Unterlagen inklusive Kaufvertrag digital ein.
Du hältst das Fahrzeug mindestens 36 Monate.
Ein kurzes Beispiel:
Du kaufst im März 2026 ein neues Elektroauto, das am 10. April zugelassen wird. Dein Antrag kann ab diesem Tag gestellt werden und muss spätestens bis April 2027 eingereicht sein. Die Fördersumme richtet sich nach deinem Einkommen und der Anzahl deiner Kinder.
Leasing und Förderung schließen sich nicht aus. Die neue E-Auto-Förderung 2026 behandelt beide Varianten gleichberechtigt. Entscheidend ist, dass du als Leasingnehmer im Fahrzeugschein eingetragen bist.
Für die Förderung beim Leasing gilt:
Der Leasingvertrag muss für einen Neuwagen abgeschlossen werden.
Die Erstzulassung erfolgt auf dich als Leasingnehmer.
Die Haltedauer beträgt ebenfalls 36 Monate.
Die Förderung wird dir, nicht dem Händler oder Leasinggeber, ausgezahlt.
Der Antrag wird nach der Zulassung gestellt.
Auch beim Leasing kannst du je nach Einkommen und Familiengröße die volle Fördersumme erhalten – bis zu 6.000 Euro bei einem BEV. Unterschiede ergeben sich erst bei der Berechnung der monatlichen Leasingrate, nicht bei der Förderhöhe.
Die Mindesthaltedauer ist ein zentraler Bestandteil der Förderbedingungen. Damit die Zuschüsse zielgerichtet bei tatsächlichen Nutzerinnen und Nutzern ankommen, müssen geförderte Fahrzeuge mindestens 36 Monate gehalten werden.
Wichtige Punkte:
Die 36 Monate beginnen mit der Erstzulassung.
Sie gelten sowohl für Kauf als auch für Leasing.
Verkauf, Abmeldung oder Rückgabe vor Ablauf der Frist können zur Rückzahlung führen.
Auch ein Fahrzeugwechsel innerhalb dieser Zeit ist nicht vorgesehen.
Bei einem Leasingvertrag sollte die Vertragslaufzeit mindestens 36 Monate betragen, damit du die Vorgaben ohne Risiko erfüllen kannst.
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital und wurde so gestaltet, dass du den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus erledigen kannst. Wichtig ist, dass du weißt, welche Schritte auf dich zukommen, welche Fristen gelten und welche Unterlagen du bereithalten musst. Die folgenden Abschnitte führen dich übersichtlich durch den gesamten Ablauf.
Sobald dein neues Elektroauto zugelassen ist, kannst du den Antrag online stellen. Das Verfahren ist bewusst einfach gehalten und läuft in nur wenigen Schritten ab.
Der Ablauf im Überblick:
Zulassung des Neuwagens ab dem 1. Januar 2026
Registrierung im digitalen Förderportal des Bundes
Hochladen aller erforderlichen Dokumente
Identitätsprüfung, zum Beispiel über die Onlinefunktion des Personalausweises
Prüfung des Antrags durch die Behörde
Auszahlung der Fördersumme auf dein Konto
Du kannst den Antrag nicht vor der Zulassung stellen. Erst wenn das Fahrzeug auf dich zugelassen ist, gilt es offiziell als förderfähig. Das macht den Prozess transparenter und reduziert die Bürokratie im Vergleich zu früheren Programmen.
Ein kleines Beispiel:
Dein Fahrzeug wird am 15. Mai 2026 zugelassen. Ab diesem Tag startest du das Antragsverfahren im Portal und reichst alle Unterlagen digital ein. Die Förderung wird nach Bearbeitung direkt an dich ausgezahlt.
Für die Förderung gelten klare zeitliche Vorgaben, die du unbedingt beachten solltest:
Das Fahrzeug muss ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen sein.
Die Antragstellung ist ab Mai 2026 möglich.
Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden.
Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate ab Erstzulassung.
Beispiel:
Wird dein Auto am 10. Februar 2026 zugelassen, läuft die Frist für deinen Antrag bis zum 10. Februar 2027. Danach ist keine Förderung mehr möglich.
Die Auszahlung kann sich – je nach Antragsaufkommen – zeitlich verschieben, hat aber keinen Einfluss auf deinen Anspruch, solange du die Frist einhältst.
Damit dein Antrag reibungslos durchläuft, solltest du alle notwendigen Dokumente vorab digitalisieren. Viele Unterlagen sorgen dafür, dass dein Einkommen und die Förderfähigkeit des Autos eindeutig nachgewiesen werden können.
Wichtige Unterlagen:
Kauf- oder Leasingvertrag deines Neuwagens
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Die zwei aktuellsten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt)
Nachweise über Kinder im Haushalt, falls relevant
Identitätsnachweis, beispielsweise über die AusweisApp oder den Online-Ausweis
Gegebenenfalls ergänzende Nachweise für Rentner oder Personen ohne Steuerbescheid
Die Behörden prüfen anhand der Steuerbescheide, ob du unterhalb der Einkommensgrenzen liegst. Dank des digitalen Verfahrens entfällt die frühere zweite Antragsphase, was den Prozess deutlich beschleunigt.
Quellen: