Die Vorfreude auf den Skiurlaub ist riesig! Damit der Urlaub aber auch sicher und entspannt ist, spielen Winterreifen und die Schneekettenpflicht (Europa) wichtige Rollen. Im Gebirge gibt es ohne Schneeketten oft kein Vorankommen mehr, sodass das Mitführen nicht aus Zufall in vielen Ländern Pflicht ist.
Genauso, wie du dich mit deinem Equipment für den Winterurlaub ausrüstest, solltest du es auch für dein Auto tun. Winterreifen alleine reichen nicht, Schneeketten mitführen ist vielerorts Pflicht und an sich eine gute Idee, um bei Notwendigkeit das Fahrzeug sofort umrüsten zu können.
...denke an die Schneeketten Vorschriften im Zielland. Aber was gilt eigentlich in puncto Schneekettenpflicht in Europa? Mit diesem Ratgeber kriegst du alle wichtigen Infos alle auf die Kette, wohin die Reise auch gehen soll. Situative Pflicht hin oder her, im Gebirge gehören Schneeketten zur Standardausrüstung.
Schneeketten spannen an der Antriebsachse ein Netz aus Metall oder ggf. Kunststoff, wodurch der Kontakt zwischen Lauffläche und Untergrund verbessert wird: Die Kette verkrallt sich quasi in Schnee und Eis, das gefürchtete Durchdrehen der Räder wird verhindert. Selbst auf schneebedeckten Straßen ist so sicheres (An)fahren möglich, wobei mit aufgezogenen Schneeketten nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf.
Beachte die Hinweise des Herstellers, um vorschriftsgemäß vorzugehen. Nach dem ersten Aufziehen stellt sich schnell Routine ein, sodass Schneeketten bei künftigen Winterurlauben keine Probleme bereiten sollten.
Österreich ist das beliebteste Reiseziel für den Winter- bzw. Skiurlaub. Hier gibt es genau wie in Deutschland keine generelle, aber eine situative Pflicht für Schneeketten. Diese greift zwischen dem 1. November bis zum 15. April. Schneeketten sind aufzuziehen, sobald das entsprechende Schild samt Hinweisen zu sehen ist. Wer sich nicht dran hält, macht einen sehr teuren Urlaub: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen. Wichtig: In Österreich dürfen seit 1997 nur Schneeketten nach der Ö-Norm V5117 montiert sein. Prüfe bei einer älteren Kette, ob diese auch in Österreich gefahren werden kann.
| Land | Regelung |
|---|---|
| Schneekettenpflicht nach Beschilderung zwischen 1. November und 15. April. | |
| Keine einheitlichen Regelungen; bei Beschilderung Pflicht. In Südtirol vom 15. November bis 15. April. Regionale Vorschriften beachten! | |
| Keine allgemeine Pflicht. Schilder zeigen an, ab wo das Aufziehen von Schneeketten Pflicht ist. | |
| In einigen Regionen permanente Winterreifenpflicht. Pflicht zur Winterausrüstung in Bergregionen zwischen 1. November und 31. März. Schilder zeigen spezifische Schneekettenpflicht. Neben Geldbuße kann die Weiterfahrt untersagt werden. | |
| Keine allgemeine Pflicht, sondern situativ (auf Schilder achten). Winterreifen brauchen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm. | |
| Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis 31. März. Schneeketten nur situativ, sollten aber immer an Bord sein. | |
| Allgemeine Winterreifenpflicht vom 1. November bis 31. März, Mindestprofiltiefe 4 mm. Schneeketten situativ angeordnet mit dem blauen Verkehrsschild Nr. 268. |
Tipp:
Nicht nur zwischen den Ländern, sondern auch innerhalb eines Landes können die Regelungen für die Schneekettenpflicht zum Teil stark unterschiedlich sein, so z. B. in Italien. Zudem kann es wetterbedingt auch zu kurzfristigen Änderungen kommen, wenn in kurzer Zeit enorme Mengen an Schnee gefallen sind. Informiere Dich daher rechtzeitig, was in deiner Zielregion gilt. Mit gut profilierten Winterreifen und Schneeketten bist du immer auf der sicheren Seite des Winterurlaubs. Denn im Schnee stecken bleiben möchte niemand.
Tempo drosseln, nicht schneller als 50 km/h fahren.
Passe das Fahrverhalten an und gewöhne Dich an die Umstellung: Die Fahrweise wird schwerfälliger.
Bei der Benutzung von Schneeketten sollten elektronische Stabilitätskontrollen (ESP) abgeschaltet werden (Herstellerangaben prüfen).
Schneeketten müssen in erster Linie an der Antriebsachse montiert werden, bei Allrad entsprechend an allen Reifen.
Schneeketten liefern zusätzlichen Grip: Sie sind KEIN Ersatz für Winterreifen!
Prüfe vor der Abfahrt, wie groß die Mindestprofitiefe ist. In einigen Ländern greifen Mindestwerte von 3 oder mehr Millimetern.
Nein, an die Kette legen wollen wir deine Urlaubsvorfreude mit diesem Ratgeber überhaupt nicht, im Gegenteil. Im Idealfall bist du nun bestens informiert. Pflicht hin oder her: Du machst alles richtig, wenn du Winterreifen mit einem Restprofil über 4 Millimeter aufgezogen hast und Schneeketten mit Dir führst. Dann kannst du jederzeit flexibel reagieren, wenn das besagte Verkehrsschild auf die Vorschrift hinweist. Ohnehin wäre es fahrlässig, ohne Schneeketten ins Gebirge fahren zu wollen. Deine Skier sind schließlich auch mit an Bord!
Seit einigen Jahren erfreuen sich textile Schneesocken einer wachsenden Beliebtheit, da die Installation leichter von der Hand geht. Im Idealfall sind diese funktionalen Alternativen nach der europäischen Norm EN16662-1 zertifiziert. Das gilt auch für Schneeketten aus alternativen Verbundstoffen. Ganz an die Leistung von Schneeketten kommen sie aber nicht ran. Daher dürfen Schneesocken in Österreich z. B. nicht als Ersatz für Schneeketten genutzt werden. Falls du Schneesocken für den Winterurlaub in Betracht ziehst, solltest du die Regelungen im Zielland genau prüfen. In vielen Ländern sind sie zugelassen (z. B. Frankreich und Italien), Österreich stellt als wichtiges Reiseland eine Ausnahme dar.
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