Winterreifen sind jedes Jahr ein wichtiges Thema, sobald die Temperaturen sinken. Viele Autofahrer fragen sich, ab wann Winterreifen Pflicht sind, welche Reifen erlaubt sind und wie die aktuelle gesetzliche Regelung aussieht. Besonders seit der Einführung des Schneeflockensymbols als verbindliche Kennzeichnung gibt es häufig Unsicherheiten.
In dieser Übersicht erfährst du, was das Gesetz zur Winterreifenpflicht genau vorschreibt, welche Übergangsfristen gelten, wie die Mindestprofiltiefe geregelt ist und welche Strafen bei Verstößen drohen. Außerdem erhältst du Informationen zu Sonderregelungen für LKW, Anhänger und Fahrten ins Ausland. So bist du bestens vorbereitet und weißt genau, worauf du achten musst.
Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für Winterreifen beschäftigt viele Autofahrer jedes Jahr aufs Neue. Anders als in manchen europäischen Ländern gibt es in Deutschland keinen starren Zeitraum, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Winterreifen sind immer dann vorgeschrieben, wenn winterliche Straßenverhältnisse wie Glatteis, Schneeglätte oder Reifglätte auftreten. Dennoch haben sich Faustregeln und Empfehlungen etabliert, an denen du dich orientieren kannst.
Ein fester Starttermin existiert nicht, doch die bekannte O-bis-O-Regel bietet eine gute Orientierung. Sie besagt, dass Winterreifen von Oktober bis Ostern aufgezogen sein sollten. Auch wenn das Wetter nicht jedes Jahr gleich ist, bist du mit diesem Zeitraum meist auf der sicheren Seite.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass du dein Fahrzeug bei winterlichen Straßenbedingungen nur mit geeigneten Reifen bewegen darfst. Diese Regelung gilt unabhängig vom Monat. Ob du also im Januar, März oder sogar im April unterwegs bist: Wenn Glatteis oder Schneematsch herrscht, musst du Winterreifen montiert haben.
Eine feste Temperaturgrenze ist im Gesetz nicht festgelegt. Häufig wird die 7-Grad-Regel genannt: Unterhalb von sieben Grad Celsius bieten Sommerreifen weniger Haftung und längere Bremswege. Experten empfehlen daher, bei dauerhaft niedrigen Temperaturen auf Winterreifen umzurüsten, auch wenn die Straßen noch schnee- und eisfrei sind.
Seit einigen Jahren ist klar geregelt, wie ein Winterreifen gekennzeichnet sein muss, um als solcher zu gelten. Während früher die M+S-Markierung ausreichte, verlangt der Gesetzgeber mittlerweile das Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke. Diese Regelung sorgt für mehr Sicherheit, da nur Reifen mit geprüften Wintereigenschaften dieses Symbol tragen dürfen.
Das Schneeflockensymbol, auch Alpine-Symbol oder 3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF) genannt, zeigt eine Schneeflocke vor einem Bergpiktogramm. Reifen mit diesem Symbol haben nachweislich Tests auf Schnee bestanden und bieten damit eine geprüfte Wintertauglichkeit. Nur mit diesem Symbol gelten Reifen offiziell als Winterreifen.
Viele Autofahrer sind unsicher, ob M+S-Reifen noch als Winterreifen gelten oder ob ausschließlich das Schneeflockensymbol Pflicht ist. Die Antwort ist eindeutig: Nur noch die 3PMSF-Kennzeichnung erfüllt die gesetzlichen Vorgaben. Der Unterschied lässt sich klar zusammenfassen:
M+S-Kennung (Matsch und Schnee):
3PMSF-Kennzeichnung (Schneeflockensymbol):
Wer noch Winterreifen besitzt, die vor 2018 hergestellt wurden und lediglich die M+S-Kennung tragen, darf diese bis zum 30. September 2024 weiter nutzen. Ab Oktober 2024 gilt dann ausschließlich das Schneeflockensymbol als Pflichtkennzeichnung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt solltest du deine alten Reifen ersetzen, um Bußgelder oder Probleme mit der Versicherung zu vermeiden.
Ab dem 1. Oktober 2024 verschärfen sich die gesetzlichen Vorgaben zur Winterreifenpflicht in Deutschland. Die bisherige Übergangsfrist für Reifen mit reiner M+S-Kennung endet. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Reifen mit Schneeflockensymbol gefahren werden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass auf winterlichen Straßen ausschließlich geprüfte Reifen mit verlässlicher Haftung unterwegs sind.
Reifen mit Schneeflockensymbol (3PMSF)
Ganzjahresreifen, sofern sie das Schneeflockensymbol tragen
Winterreifen, die nach 2018 produziert und entsprechend geprüft wurden
Reifen mit ausschließlich M+S-Kennung ohne Schneeflockensymbol
Reifen, deren DOT-Nummer nach 2017 liegt, aber kein Schneeflockensymbol tragen
alte Winterreifen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist
einzig gültig ist das Alpine-Symbol: Bergpiktogramm mit Schneeflocke
die Kennzeichnung befindet sich auf der Reifenflanke
nur Reifen mit dieser Markierung gelten nach StVO als wintertauglich
Die Profiltiefe entscheidet darüber, ob Winterreifen noch sicher und gesetzlich zugelassen sind. Mit abnehmendem Profil sinkt die Haftung spürbar, was besonders auf Schnee und Eis gefährlich werden kann.
Regelung / Empfehlung | Profiltiefe | Bedeutung |
---|---|---|
Gesetzliche Mindestprofiltiefe | 1,6 mm | Unterhalb dieser Grenze sind Reifen nicht mehr erlaubt, Bußgeld und Punkte drohen. |
ADAC Empfehlung | 4 mm | Reifen mit weniger als 4 mm sollten ersetzt werden, da die Bremsleistung stark abnimmt. |
Experteneinschätzung | 6–8 mm (optimal) | Gerade bei LKW oder schweren Fahrzeugen wird eine höhere Profiltiefe empfohlen. |
Folgen zu geringer Profiltiefe:
längere Bremswege und schlechtere Traktion
höheres Risiko von Aquaplaning
mögliche Kürzung der Versicherungsleistungen bei einem Unfall
Die Winterreifenpflicht betrifft nicht nur Pkw, sondern auch andere Fahrzeugarten. Dabei gelten teilweise strengere Vorschriften, insbesondere für LKW und Anhänger. Wer hier falsche Reifen nutzt oder die Pflicht ignoriert, riskiert Bußgelder, Punkte und im Ernstfall auch Probleme mit der Versicherung.
LKW ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen mit Schneeflockensymbol (3PMSF) haben
für Busse gilt die gleiche Pflicht auf den Antriebsachsen
seit 2020 sind bei neuen Reifen zusätzlich Winterreifen auf der vorderen Lenkachse vorgeschrieben
empfohlene Mindestprofiltiefe: mindestens 6 Millimeter für Nutzfahrzeuge
in Deutschland gilt für Pkw-Anhänger keine generelle Winterreifenpflicht
dennoch empfehlen Experten, auch Anhänger mit Winterreifen auszurüsten, da sie sonst bei Glätte schnell ins Schleudern geraten können
in anderen Ländern wie Österreich kann für Anhänger eine Pflicht bestehen – bei Fahrten ins Ausland solltest du dich daher vorher informieren
Motorräder sind von der Winterreifenpflicht in Deutschland ausgenommen
es gibt keine spezielle Vorschrift für wintertaugliche Motorradreifen
wer jedoch bei Schnee oder Glätte mit Sommerreifen fährt, kann ein Bußgeld riskieren, wenn die Fahrsicherheit nicht gewährleistet ist
Wer ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Gesetzliche Vorgaben und Versicherungsbedingungen greifen in solchen Fällen streng durch.
Verstoß | Strafe | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Fahren ohne Winterreifen bei Glätte, Schnee oder Eis | 60 € | 1 Punkt |
Andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 80 € | 1 Punkt |
Unfall verursacht | 120 € | 1 Punkt |
die Kfz-Haftpflicht zahlt grundsätzlich für Schäden am Unfallgegner
die eigene Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt
wer bewusst ohne geeignete Bereifung fährt, muss mit einer deutlichen Eigenbeteiligung rechnen
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in erster Linie haftet immer der Fahrer, der das Fahrzeug führt
der Halter kann zusätzlich belangt werden, wenn er die Fahrt mit ungeeigneten Reifen zugelassen hat
im Ernstfall tragen beide Parteien Verantwortung für Bußgelder und mögliche Regressforderungen
Land | Generelle Winterreifenpflicht | Min. Profiltiefe | Schneeketten erlaubt? | Besonderheiten |
Belgien | Keine Pflicht | - | Ja | Spikes vom 1. November bis 31. März erlaubt (max. 90 km/h). Winterreifen empfohlen. |
Dänemark | Keine Pflicht | - | Ja | Winterreifen empfohlen. Schneeketten nur bei Schnee/Eis erlaubt. |
Frankreich | Pflicht durch Beschilderung | 3,5 mm | Nein | Winterreifenpflicht in Bergregionen (Beschilderung "pneu neige"). |
Finnland | Pflicht | 3 mm | Nein | Pflicht von Dezember bis Februar. Spikes weit verbreitet. |
Italien | Pflicht durch Ankündigung | 1,6 mm | Ja | Im Aosta-Tal 15. Okt.–15. Apr. Pflicht für Winterreifen oder Schneeketten. |
Niederlande | Keine Pflicht | - | Ja | Spikes vom 1. November bis 31. März erlaubt (max. 90 km/h). Empfehlung für Winterreifen. |
Norwegen | Situativ Pflicht | 3 mm (PKW) / 5 mm (LKW) | Ja | Winterreifen oder Schneeketten zwingend bei winterlichen Straßen. Spikes erlaubt. |
Polen | Keine Pflicht | - | Nein | Winterreifen empfohlen. Spikes verboten. |
Luxemburg | Pflicht | 1,6 mm | Nein | Situative Pflicht seit 2012. Spikes vom 1. Dez. bis 31. März erlaubt. |
Österreich | Pflicht | 4 mm | Ja | Situative Pflicht vom 1. Nov. bis 15. Apr. Bußgelder bis 5.000 €. |
Schweden | Pflicht | 3 mm | Nein | Pflicht von 1. Dez. bis 31. März bei winterlichen Bedingungen. |
Schweiz | Keine Pflicht | 1,6 mm | Ja | Keine generelle Pflicht, aber Strafen bei Unfall ohne geeignete Bereifung. |
Spanien | Pflicht durch Ankündigung | - | Nein | Nur bei Beschilderung, meist im Hoch- und Mittelgebirge. |
Slowenien | Pflicht | 3 mm | Nein | Pflicht 15. Nov.–15. März. Schneeketten müssen mitgeführt werden. |
Slowakei | Pflicht | 3 mm | Nein | Pflicht 15. Nov.–31. März. Spikes verboten. |
Tschechien | Pflicht | 4 mm | Nein | Pflicht 1. Nov.–31. März. Spikes verboten. |
Ungarn | Keine Pflicht | 1,6 mm | Ja | Schneeketten können vorgeschrieben werden. Spikes verboten. |
In Österreich gilt eine klare situative Winterreifenpflicht: Zwischen dem 1. November und dem 15. April musst du bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen mit mindestens 4 Millimetern Profiltiefe montiert haben. In der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht, doch wer bei Schnee oder Eis ohne geeignete Reifen fährt und dadurch einen Unfall verursacht, muss mit hohen Strafen und Problemen mit der Versicherung rechnen.
In Italien und Frankreich hängt die Winterreifenpflicht stark von regionalen Vorschriften und Beschilderungen ab. Besonders in Bergregionen wie dem Aosta-Tal sind Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben. In Frankreich weisen Schilder mit der Aufschrift „pneu neige“ auf die Pflicht hin. In Kroatien musst du im Winter zwar keine Winterreifen fahren, aber Schneeketten sind Pflicht im Auto mitzuführen und bei Schnee ab 5 cm aufzuziehen.
In Luxemburg gilt seit 2012 eine situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Straßenbedingungen musst du mit geeigneten Reifen unterwegs sein. In den Niederlanden und in Dänemark besteht zwar keine Pflicht, Winterreifen werden aber dringend empfohlen. Besonders in Dänemark solltest du beachten, dass Schneeketten nur bei Schnee oder Eis eingesetzt werden dürfen.