Durch die gegenwärtige situative Winterreifenpflicht werden einspurige Fahrzeuge, insbesondere Motorräder, bei winterlichen Bedingungen vom Straßenverkehr ausgeschlossen. Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung soll das ändern.
Der Bundesrat in Berlin - ein entscheidendes Gremium in der Bundesgesetzgebung - diskutiert derzeit eine Präzisierung der Winterreifenpflicht. Es geht dabei um die “Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehsrechtlicher Vorschriften”, die in der kommenden Sitzung des Bundesrates auf der Tagesordnung steht. Dabei steht eine recht umfangreiche Änderung der StVO und der StVZO mit einer neuen Festlegung der Profiltiefe und der Definition der Winterreifen im Raum.
Beschlossen werden sollen aber auch Ausnahmen und dazu gehören die “einspurigen Kraftfahrzeuge”, was in der Drucksache 771/16 ausführlich begründet wird: “Unterliegen einspurige Fahrzeuge weiterhin der situativen Winterreifenpflicht, käme dies einem Fahrverbot bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte gleich, da es entsprechende Winterreifen für Motorräder, E-Bikes, Roller oder Mopeds nicht gibt.” So folgert der Gesetzgeber in seiner Vorlage: “Mit der vorliegenden Verordnung werden einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder, E-Bikes etc.) von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen.” Dies gilt dann auch für Gespanne und Krafträder mit einem Doppelrad.
Motorradtreffen im Winter
Insofern können also die Teilnehmer und Veranstalter des sogenannten “Elefantentreffens” aufatmen, das alljährlich im tiefsten Winter, zuletzt vom 27. bis zum 29. Januar im Bayerischen Wald, mit über 5.000 Teilnehmern stattfindet und vom Bundesverband der Motorradfahrer e.V. organisiert wird. Hier besteht das Problem, dass unter winterlichen Bedingungen das nächste Treffen (von vielen Teilnehmern motorisiert) nur illegal zu besuchen wäre. Grund. Es gibt zwar eine Anzahl insbesondere von Enduroreifen, die mit M+S-Symbol markiert sind. Die Voraussetzungen für die demnächst verpflichtende Schneeflocke aber dürfte für Motorradreifen schwer zu erreichen sein.
Gutes Zeugnis für Motorradfahrer
Weitere Argumente des Gesetzgebers zur Begründung der Ausnahmeregelung: Schlechte Straßen- und Witterungsverhältnisse “halten Zweiradfahrer ohnehin von den Straßen fern”. Zudem sei eine “erhöhte Unfallhäufigkeit von Motorradfahrern auf winterlichen Straßen nicht zu erkennen. Auch sind keine Verkehrsbehinderung durch wetterbedingt ‘liegengebliebene ‘ Motorräder erkennbar.” Damit stellt die Regierung den Motorradfahrern ein gutes Zeugnis aus. Trotzdem will das Bundesministerium untersuchen lassen, ob es Winterreifen für Motorradfahrer geben kann. Dann sollen die Würfel neu fallen.
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