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Motorradreifen: Umbereifung nur noch mit TÜV, Dekra und Co

Geschrieben von Reifen vor Ort Redaktion | 24.02.2020 05:00:00

Motorradfahren bedeutet Freiheit – doch bei der Reifenwahl ist diese Freiheit inzwischen deutlich eingeschränkt. Wer heute andere Reifen als in den Fahrzeugpapieren angegeben montieren möchte, kommt um den TÜV, die Dekra oder eine andere Prüforganisation nicht mehr herum. Die früher gängige Praxis, mithilfe einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Reifenherstellers neue Reifenkombinationen zu fahren, reicht nicht mehr aus. Stattdessen müssen Umbereifungen offiziell begutachtet und eingetragen werden.

Für viele Biker bedeutet das zusätzliche Kosten und Aufwand, aber auch mehr Sicherheit und Klarheit. Denn die Prüforganisationen übernehmen die Verantwortung für die technische Eignung der montierten Reifen. In dieser neuen Regelung steckt also mehr als nur Bürokratie – sie betrifft jeden, der das Fahrverhalten seines Motorrads durch andere Reifengrößen oder -bauarten anpassen möchte.

In diesem Artikel erfährst du, wann du Motorradreifen eintragen lassen musst, welche Kosten bei TÜV oder Dekra entstehen, wie die technische Abnahme abläuft und was du beachten solltest, um Ärger mit der Betriebserlaubnis zu vermeiden.

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TÜV-Regelung für Motorradreifen – das gilt jetzt

Seit der Neuregelung des Verkehrsministeriums sind Motorradreifen eintragungspflichtig, wenn sie nicht exakt den Angaben in den Fahrzeugpapieren entsprechen. Das betrifft vor allem Umbereifungen, also Änderungen an Dimension, Bauart oder Kombination von Vorder- und Hinterradreifen. Ziel der Vorschrift ist es, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit zu erhöhen – sowohl für Fahrer als auch für Prüfer.

Im Folgenden erfährst du, warum die bisherige Unbedenklichkeitsbescheinigung keine rechtliche Grundlage mehr hat, ab wann eine Eintragung nötig wird und welche Rolle TÜV, Dekra und andere technische Dienste künftig spielen.

Warum die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Motorradreifen keine Gültigkeit mehr hat

Früher konntest du mithilfe einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) deines Reifenherstellers problemlos Reifen montieren, die nicht im Fahrzeugschein standen. Diese Freigaben basierten auf umfangreichen Testreihen der Industrie und galten viele Jahre als ausreichend. Inzwischen hat das Verkehrsministerium die rechtliche Bedeutung dieser Bescheinigungen aufgehoben. Eine UBB kann heute nur noch als technischer Hinweis dienen, nicht mehr als Freigabe für den Straßenverkehr.

Das bedeutet: Selbst wenn dein Reifenhersteller bestätigt, dass eine bestimmte Reifenkombination auf deinem Motorrad sicher funktioniert, musst du sie zusätzlich durch den TÜV, die Dekra oder eine andere Prüforganisation begutachten lassen. Erst nach der offiziellen Abnahme darfst du die Reifen im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.

Wann die Eintragungspflicht laut Verkehrsministerium greift

Eine Eintragung ist immer dann erforderlich, wenn du von der serienmäßigen Reifengröße oder Bauart abweichst. Dazu gehören Änderungen am Querschnitt, an der Breite, am Felgendurchmesser oder der Reifenbauart – etwa der Wechsel von Diagonal- auf Radialreifen. Auch bei sogenannten Mischbereifungen, bei denen unterschiedliche Bauarten vorne und hinten verwendet werden, ist eine Abnahme nötig.

Bleibst du bei den Dimensionen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 15 eingetragen sind, musst du nichts unternehmen. Doch sobald du eine andere Größe montieren möchtest, ist eine Begutachtung durch eine anerkannte Prüforganisation Pflicht. Die Eintragung wird anschließend in die Fahrzeugpapiere übernommen und bestätigt, dass dein Motorrad mit dieser Reifenkombination den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

>>>Auch interessant: Welcher Motorradreifen passt auf welche Felge?

Welche Aufgaben TÜV, Dekra und GTÜ bei der Reifenfreigabe übernehmen

Die Prüforganisationen sind die zentrale Instanz, wenn es darum geht, ob eine neue Reifenkombination tatsächlich zulässig ist. Ihre Aufgabe besteht darin, technische Sicherheit und gesetzliche Vorgaben zu prüfen, bevor eine Eintragung erfolgen kann. Dabei gehen TÜV, Dekra und GTÜ nach klar definierten Schritten vor:

  • Technische Prüfung der Reifenkombination: Kontrolle, ob die montierten Reifen zu Felge, Achse und Fahrwerk passen und die Freigängigkeit gewährleistet ist.

  • Bewertung der Fahreigenschaften: Überprüfung von Stabilität, Handling und Bremsverhalten, um sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen entstehen.

  • Abgleich mit Herstellerdaten: Vergleich der Reifen mit den vom Hersteller veröffentlichten Freigaben und Testdaten.

  • Dokumentation der Ergebnisse: Erstellung eines Gutachtens, das alle technischen Details und Prüfergebnisse enthält.

  • Bestätigung zur Eintragung: Ausstellung einer Bescheinigung, mit der die neue Reifenkombination in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann.

Nach Abschluss dieser Schritte gilt die Umbereifung als offiziell genehmigt. Damit bist du auf der sicheren Seite und dein Motorrad entspricht wieder den gesetzlichen Vorschriften.

Motorradreifen beim TÜV oder der Dekra eintragen lassen – so funktioniert es

Wer andere Motorradreifen montieren möchte, muss den Weg zur Prüforganisation einplanen. Die Abnahme sorgt dafür, dass dein Motorrad weiterhin den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Der Ablauf ist klar geregelt, und mit der richtigen Vorbereitung sparst du Zeit und vermeidest unnötige Nachprüfungen.

Im folgenden Abschnitt erfährst du, wann eine Eintragung wirklich erforderlich ist, wie die Begutachtung Schritt für Schritt abläuft und welche Unterlagen du bereithalten solltest.

Wann du Motorradreifen eintragen lassen musst und wann nicht

Eine Eintragung ist immer dann nötig, wenn du von der Reifendimension oder Bauart abweichst, die in den Fahrzeugpapieren steht. Das betrifft vor allem folgende Fälle:

  • Du wechselst auf eine andere Reifengröße (z. B. von 190/50 auf 190/55).

  • Du montierst Reifen einer anderen Bauart (z. B. Radial statt Diagonal).

  • Du nutzt eine Mischbereifung, die so nicht ab Werk vorgesehen ist.

  • Du verwendest Reifen eines anderen Last- oder Geschwindigkeitsindexes.

Keine Eintragung ist erforderlich, wenn du exakt die Reifengröße und Bauart fährst, die bereits in den Papieren vermerkt ist. In diesem Fall genügt die regelmäßige Kontrolle des Reifenalters, der Profiltiefe und des Zustands.

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Schritt-für-Schritt-Ablauf der Eintragung von Motorradreifen beim TÜV oder bei der Dekra

Der Ablauf der Reifeneintragung folgt einem festen Schema. Wenn du dich gut vorbereitest, dauert die Begutachtung meist nur wenige Minuten:

  1. Terminvereinbarung bei TÜV, Dekra oder einer anderen anerkannten Prüforganisation.

  2. Vorlage der Unterlagen, z. B. Fahrzeugschein, technische Daten und gegebenenfalls Herstellerbescheinigung des Reifens.

  3. Technische Prüfung der montierten Reifen auf Passform, Freigängigkeit und Sicherheit.

  4. Bewertung der Fahreigenschaften – bei auffälligen Änderungen kann eine Probefahrt angeordnet werden.

  5. Erstellung eines Gutachtens, das bestätigt, dass die Reifenkombination zulässig ist.

  6. Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle oder direkt durch den Prüfer, falls möglich.

Damit ist die neue Bereifung offiziell genehmigt und du darfst sie im Straßenverkehr nutzen.

Welche Dokumente und Freigaben du für die Abnahme benötigst

Um die Begutachtung reibungslos durchführen zu können, solltest du alle relevanten Unterlagen mitbringen. Dazu gehören:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

  • Technische Daten oder Fahrzeugschein-Kopie (bei Umbauten hilfreich)

  • Herstellerbescheinigung oder Serviceinformation des Reifenherstellers

  • Nachweis über die Reifenmontage (z. B. Rechnung oder Montageprotokoll)

  • Personalausweis oder Führerschein zur Identifikation

Mit diesen Unterlagen kann der Prüfer alle relevanten Daten vergleichen und die Eintragung direkt vornehmen. Fehlt ein Dokument, kann sich die Begutachtung verzögern oder eine zweite Vorführung erforderlich werden.

TÜV- und Dekra-Kosten für die Eintragung von Motorradreifen

Die Kosten für die Eintragung von Motorradreifen hängen davon ab, welche Art der Begutachtung durchgeführt wird und welche Prüforganisation du wählst. Während einfache Umbereifungen meist schnell und günstig erledigt sind, kann eine umfangreiche Einzelabnahme bei größeren Änderungen etwas teurer werden.

In der folgenden Übersicht findest du die typischen Preisbereiche, die aktuell bei TÜV, Dekra und GTÜ anfallen.

Was die Einzelabnahme von Motorradreifen kostet

Art der Prüfung Beschreibung Durchschnittliche Kosten (ca.)
Begutachtung bei abweichender Reifengröße Prüfung einer anderen Dimension oder Bauart ohne weitere Umbauten 40 – 70 €
Einzelabnahme nach § 19(2) StVZO Erforderlich bei wesentlichen Änderungen, z. B. Mischbereifung oder anderer Felgendurchmesser 60 – 120 €
Eintragung durch Prüfer Direkte Übernahme der Eintragung in die Fahrzeugpapiere (sofern möglich) 10 – 20 €
Nachträgliche Eintragung bei der Zulassungsstelle Falls die Eintragung nicht direkt vor Ort erfolgen kann 12 – 25 €
Zusatzkosten bei umfangreicher Prüfung z. B. Probefahrt, Messung der Freigängigkeit oder zusätzliche Dokumentation 20 – 50 €

Diese Beträge sind Richtwerte. Je nach Prüfstelle, Region und Aufwand können die Preise leicht variieren.

Unterschiede bei den Gebühren von TÜV, Dekra und GTÜ

Die Kosten zwischen den Prüforganisationen unterscheiden sich nur geringfügig. Die Dekra liegt meist im mittleren Bereich, während der TÜV je nach Bundesland etwas teurer sein kann. Die GTÜ bietet bei einfachen Abnahmen gelegentlich leicht günstigere Konditionen.

Prüforganisation Preisniveau Besonderheiten
TÜV 60 – 120 € Größte Prüforganisation, oft direkte Eintragung vor Ort möglich
Dekra 50 – 110 € Häufig kürzere Wartezeiten, flexible Terminvergabe
GTÜ 45 – 100 € Teilweise günstigere Gebühren bei Standardumbauten

Am besten fragst du vorab telefonisch oder online nach dem genauen Preis, um Überraschungen zu vermeiden.

Warum sich eine offizielle Reifenabnahme trotz Kosten lohnt

Auch wenn die Eintragung zusätzliche Gebühren verursacht, schützt sie dich vor hohen Folgekosten. Fährst du mit nicht eingetragenen Reifen, kann die Betriebserlaubnis deines Motorrads erlöschen. Im Falle eines Unfalls kann das zu Problemen mit der Versicherung führen, bis hin zur Leistungsverweigerung.

Mit einer ordnungsgemäßen Abnahme und Eintragung bist du dagegen auf der sicheren Seite. Du erhältst ein offizielles Gutachten, das im Zweifel belegt, dass deine Reifenkombination technisch geprüft und rechtlich zulässig ist.

Reifenfreigabe, Herstellerbescheinigung und TÜV-Gutachten im Vergleich

Früher genügte eine Reifenfreigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers, um andere Reifenkombinationen zu montieren. Diese Freigaben hatten rechtliche Gültigkeit und ersetzten die Eintragung. Heute ist das anders: Eine solche Bescheinigung gilt nur noch als technische Empfehlung.

Die Herstellerbescheinigung bleibt aber wichtig, weil sie den Prüforganisationen als Grundlage für ihre Bewertung dient. Sie enthält Angaben zu getesteten Motorradmodellen, zulässigen Dimensionen und empfohlenen Luftdrücken.

Das TÜV-Gutachten ist schließlich das entscheidende Dokument. Es bestätigt, dass die montierten Reifen geprüft und für dein Motorrad freigegeben wurden. Erst mit diesem Gutachten kann die Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgen.

Umbereifung am Motorrad – andere Reifengröße nur mit TÜV-Abnahme

Eine Umbereifung gehört zu den häufigsten technischen Änderungen am Motorrad. Viele Fahrer wechseln auf breitere Reifen, um das Fahrverhalten oder die Optik zu verbessern. Doch jede Abweichung von den serienmäßigen Maßen kann sicherheitsrelevant sein – deshalb ist bei einer Änderung der Reifengröße oder Bauart eine offizielle Abnahme durch den TÜV, die Dekra oder die GTÜ vorgeschrieben.

Welche Reifendimensionen und Bauarten eingetragen werden müssen

Die Eintragungspflicht betrifft nicht nur die reine Größe des Reifens, sondern auch seine Bauart.

Beispiele für eintragungspflichtige Änderungen:

  • Wechsel von Diagonalreifen auf Radialreifen oder umgekehrt

  • Verwendung von Mischbereifung (z. B. Radial vorne, Diagonal hinten)

  • Änderung des Querschnitts oder der Breite (z. B. 180/55 statt 170/60)

  • Anpassung des Felgendurchmessers (z. B. 17 Zoll statt 18 Zoll)

Sobald eine dieser Änderungen vorgenommen wird, ist eine technische Begutachtung notwendig. Nur wenn die Prüforganisation bestätigt, dass alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind, darf die neue Kombination eingetragen und legal gefahren werden.

Warum der TÜV bei abweichenden Reifengrößen eine Einzelabnahme verlangt

Der TÜV prüft bei abweichenden Reifengrößen, ob das Gesamtfahrzeug weiterhin den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dabei werden folgende Punkte bewertet:

  1. Freigängigkeit: Der Reifen darf bei voller Federung, maximalem Lenkeinschlag und Schräglage nirgendwo schleifen.

  2. Fahrverhalten: Änderungen an der Geometrie können das Handling beeinflussen – etwa das Einlenkverhalten oder die Stabilität bei hohen Geschwindigkeiten.

  3. Bauraum und Schutzabdeckung: Der neue Reifen muss vollständig abgedeckt und sicher montiert sein.

Erst wenn diese Punkte erfüllt sind, erstellt der Prüfer ein Gutachten nach § 19(2) StVZO. Dieses dient als Grundlage für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

Wie du eine Umbereifung am Motorrad korrekt eintragen lässt

Damit die Eintragung reibungslos verläuft, solltest du dich gut vorbereiten.

Checkliste vor der Umbereifung:

  • Vorab beim Reifenhersteller prüfen, ob eine Herstellerbescheinigung oder Serviceinformation für dein Modell existiert.

  • Den gewünschten Reifen von einer Fachwerkstatt montieren lassen.

  • Alle technischen Unterlagen mit zum Prüftermin nehmen (z. B. Freigabe, Fahrzeugschein, Montageprotokoll).

  • Nach der Abnahme das Gutachten sicher aufbewahren und die Eintragung bei der Zulassungsstelle veranlassen, falls sie nicht direkt erfolgt.

Tipp:

Kleinere Änderungen, etwa der Wechsel auf eine ähnliche Dimension mit identischer Bauart, lassen sich häufig direkt beim Prüfer klären. Bei größeren Abweichungen solltest du vorab Rücksprache halten, um unnötige Kosten oder Nachprüfungen zu vermeiden.

Reifenalter und DOT-Kennzeichnung – was der TÜV prüft

Das Reifenalter spielt bei der Hauptuntersuchung eine wichtige Rolle. Auch wenn die gesetzliche Profiltiefe eingehalten wird, können alte Reifen an Haftung und Elastizität verlieren. Prüfer achten deshalb nicht nur auf das Profil, sondern auch auf das Herstellungsdatum – die sogenannte DOT-Nummer.

Wie alt Motorradreifen beim TÜV maximal sein dürfen

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Altersgrenze für Motorradreifen. Viele Prüfer empfehlen jedoch, Reifen spätestens nach sechs Jahren zu ersetzen – unabhängig von der Profiltiefe. Sichtbare Risse, ausgehärtete Gummis oder ungleichmäßiger Abrieb sind klare Anzeichen für einen nötigen Austausch.

So liest du die DOT-Nummer richtig

Die DOT-Nummer auf der Reifenflanke zeigt das Produktionsdatum an. Die letzten vier Ziffern geben Kalenderwoche und Jahr an (zum Beispiel „1222“ für die 12. Woche im Jahr 2022). Eine ausführliche Erklärung findest du in unserem Ratgeber DOT-Nummer auf Reifen richtig lesen und verstehen.

Wann alte Motorradreifen trotz Profil ersetzt werden müssen

Selbst wenn der Reifen optisch noch gut aussieht, kann das Material mit der Zeit verhärten. Spätestens wenn der TÜV Risse, poröse Stellen oder Alterserscheinungen feststellt, solltest du den Reifen austauschen. Nur so ist gewährleistet, dass dein Motorrad auf der Straße sicher bleibt.

Rechtliche Grundlagen und Folgen bei fehlender Reifeneintragung

Wer Motorradreifen ohne gültige Eintragung fährt, verstößt gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Eine Änderung an der Reifendimension oder Bauart gilt als technische Modifikation und kann die Betriebserlaubnis deines Motorrads erlöschen lassen. Damit drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs.

Die rechtliche Grundlage – kurz erklärt

Gesetzliche Basis:
§ 19 der StVZO legt fest, dass jede technische Änderung am Fahrzeug geprüft und genehmigt werden muss, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinflussen kann. Dazu gehören auch abweichende Reifen- oder Felgengrößen.

Wichtig:
Nur eine Begutachtung durch eine anerkannte Prüforganisation wie TÜV, Dekra oder GTÜ stellt sicher, dass dein Motorrad weiterhin den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Bußgelder und Konsequenzen – tabellarische Übersicht

Verstoß Mögliche Strafe Weitere Folgen
Fahren mit nicht eingetragenen Reifen bis 90 € 1 Punkt in Flensburg
Gefährdung der Verkehrssicherheit bis 135 € 1 Punkt in Flensburg
Erlöschen der Betriebserlaubnis variable Kosten Stilllegung durch Polizei oder Prüforganisation
Unfall mit unzulässiger Bereifung Versicherung kann Leistung verweigern ggf. Regressforderungen

So bekommst du die Betriebserlaubnis zurück

Wenn dein Motorrad stillgelegt wurde, gehst du so vor:

  1. Begutachtung vereinbaren bei TÜV, Dekra oder GTÜ.

  2. Technische Prüfung von Reifen, Fahrwerk und sicherheitsrelevanten Bauteilen durchführen lassen.

  3. Gutachten erhalten und bei der Zulassungsstelle vorlegen.

  4. Eintragung in die Fahrzeugpapiere veranlassen.

Danach ist dein Motorrad wieder vollständig zugelassen und darf regulär am Straßenverkehr teilnehmen.

Fazit:
Eine fehlende Reifeneintragung kann teuer werden und führt schnell zum Verlust der Betriebserlaubnis. Mit einer rechtzeitig durchgeführten TÜV- oder Dekra-Abnahme bist du auf der sicheren Seite – technisch, rechtlich und versicherungstechnisch.

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