Nebelschlussleuchten gehören zu den wichtigsten sicherheitsrelevanten Beleuchtungseinrichtungen am Auto. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten, wenn sich Nebel über die Straßen legt, entscheidet ihre richtige Nutzung über Sichtbarkeit und Sicherheit. Viele Autofahrer sind jedoch unsicher, wann die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden darf, ob sie Pflicht ist und welche Regeln in der Straßenverkehrsordnung gelten.
Dieser Ratgeber zeigt dir, was du über die Nebelschlussleuchte wissen musst, welche Vorschriften beim TÜV eine Rolle spielen und welche Bußgelder bei falscher Nutzung drohen.
Die Nebelschlussleuchte ist ein fester Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung und sorgt dafür, dass dein Auto bei schlechter Sicht frühzeitig erkannt wird. Sie ist deutlich heller als normale Rückleuchten und darf nur in bestimmten Situationen genutzt werden. Bevor wir auf die gesetzlichen Vorschriften eingehen, klären wir die wichtigsten technischen Unterschiede und Positionen.
Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer werden oft verwechselt, erfüllen jedoch verschiedene Aufgaben. Die Nebelschlussleuchte befindet sich am Heck des Fahrzeugs und leuchtet in kräftigem Rot, um nachfolgende Fahrer auf dein Fahrzeug aufmerksam zu machen. Nebelscheinwerfer dagegen sitzen an der Fahrzeugfront, strahlen weiß oder gelb und dienen dazu, die Fahrbahn vor dir bei Nebel besser auszuleuchten.
Die Nebelschlussleuchte ist ausschließlich am Heck des Fahrzeugs angebracht. Ihr Zweck ist es, dein Auto für den nachfolgenden Verkehr sichtbar zu machen. Eine Nebelschlussleuchte vorne gibt es nicht – dafür sind die Nebelscheinwerfer zuständig. Bei den meisten Fahrzeugen befindet sich die Nebelschlussleuchte auf der linken Seite der Heckleuchten, um im Straßenverkehr besser wahrgenommen zu werden.
Nicht jedes Auto verfügt über zwei Nebelschlussleuchten. Viele Fahrzeuge haben aus Gründen der Blendungsminimierung nur eine einzelne Nebelschlussleuchte auf der Fahrerseite. Manche Modelle besitzen jedoch zwei, die symmetrisch in die Rückleuchten integriert sind. Beide Varianten sind rechtlich zulässig, solange die Sichtbarkeit gewährleistet ist.
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Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreiben genau vor, wann Fahrzeuge mit einer Nebelschlussleuchte ausgestattet sein müssen. Diese Pflicht betrifft nicht nur Pkw, sondern auch andere Fahrzeugarten.
Seit 1991 müssen alle in Deutschland neu zugelassenen Fahrzeuge, die schneller als 60 km/h fahren können, mit mindestens einer Nebelschlussleuchte ausgestattet sein. Dazu zählen neben Pkw auch Lkw, Busse, Motorräder mit Beiwagen sowie Anhänger. Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt gebaut wurden, unterliegen dem sogenannten Bestandsschutz und müssen nicht zwingend nachgerüstet werden.
Anhänger und Wohnwagen, die für Geschwindigkeiten über 60 km/h zugelassen sind, müssen über eine funktionierende Nebelschlussleuchte verfügen. Der Grund liegt auf der Hand: Bei Nebel ist es entscheidend, dass das Gespann auch für nachfolgende Fahrzeuge sichtbar bleibt.
Wichtige Punkte im Überblick:
Pflicht für alle Anhänger ab Baujahr 1991 mit mehr als 60 km/h Zulassung
Ausnahme: Leichte ungebremste Anhänger unter 750 kg sind oft nicht betroffen
Die Nebelschlussleuchte muss elektrisch mit dem Zugfahrzeug gekoppelt sein
Bei Oldtimern, die mindestens 30 Jahre alt sind, gilt Bestandsschutz. Das bedeutet: Fehlt eine Nebelschlussleuchte, muss sie nicht nachgerüstet werden. Anders sieht es bei Fahrzeugimporten aus den USA oder Japan aus. Dort sind Nebelschlussleuchten nicht immer vorgeschrieben, sodass eine Nachrüstung in Deutschland für die Zulassung meist unvermeidbar ist.
Beispiel:
Import eines US-Cars ohne Nebelschlussleuchte → Nachrüstung erforderlich
Zulassung ohne Nachrüstung → nicht möglich, da StVZO-Anforderungen nicht erfüllt werden
Damit du die Nebelschlussleuchte sicher bedienen kannst, ist es wichtig, die Symbole und Kontrollanzeigen im Cockpit zu kennen. Sie zeigen dir an, ob die Beleuchtung aktiv ist und helfen dabei, eine falsche Nutzung zu vermeiden.
Die Nebelschlussleuchte selbst strahlt in einem besonders hellen Rot. Damit unterscheidet sie sich deutlich von Rück- und Bremslichtern. Die hohe Leuchtkraft sorgt dafür, dass dein Fahrzeug auch bei sehr schlechter Sicht für nachfolgende Fahrer erkennbar bleibt.
Im Cockpit deines Autos findest du eine Kontrolllampe, die dir anzeigt, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist. In den meisten Fahrzeugen leuchtet diese Kontrollleuchte gelb oder orange. Das unterscheidet sie von der Kontrollanzeige der Nebelscheinwerfer, die in der Regel grün ist.
Wichtige Unterscheidung:
Kontrollleuchte für Nebelschlussleuchte: gelb/orange
Kontrollleuchte für Nebelscheinwerfer: grün
Ob die Nebelschlussleuchte aktiv ist, kannst du auf zwei Arten feststellen:
Über die Kontrollleuchte im Cockpit, die nach dem Einschalten aufleuchtet.
Durch einen Blick nach hinten: Die Nebelschlussleuchte leuchtet in kräftigem Rot deutlich heller als das normale Rücklicht.
Praktischer Hinweis:
Da man beim Fahren selten die Heckbeleuchtung selbst überprüfen kann, ist die Kontrollleuchte im Armaturenbrett die zuverlässigste Methode, um den Status zu erkennen.
Die Nebelschlussleuchte ist kein zusätzliches Rücklicht, das man nach Belieben nutzen darf. Sie darf ausschließlich in klar definierten Situationen eingeschaltet werden, da sie mit ihrer starken Leuchtkraft andere Fahrer blenden kann.
Die wichtigste Regel: Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Ein praktischer Anhaltspunkt dafür sind die Leitpfosten am Straßenrand, die im Abstand von jeweils 50 Metern aufgestellt sind. Sind mehr als ein Leitpfosten erkennbar, ist die Nebelschlussleuchte tabu.
Kurz zusammengefasst:
Nutzung nur bei Nebel, nicht bei Regen oder Schneefall
Sichtweite < 50 m = Einschalten erlaubt
Sichtweite > 50 m = Einschalten verboten
Sobald die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, gilt eine strenge Geschwindigkeitsbeschränkung: Du darfst nicht schneller als 50 km/h fahren – selbst dann, wenn auf der Autobahn eigentlich ein höheres Tempolimit oder sogar freie Fahrt gilt. Die Regel soll verhindern, dass Fahrzeuge trotz eingeschränkter Sicht zu schnell unterwegs sind.
Beispiel:
Sichtweite unter 50 m → Nebelschlussleuchte ein → Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Sichtweite über 50 m → Nebelschlussleuchte aus → Geschwindigkeit nach den allgemeinen Regeln
Die Straßenverkehrsordnung schreibt klar vor, dass du deine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen musst. Auch ohne eingeschaltete Nebelschlussleuchte darfst du bei schlechter Sicht nicht zu schnell fahren. Die Faustformel lautet:
Sichtweite (in Metern) = maximal erlaubte Geschwindigkeit (in km/h).
Das bedeutet:
150 m Sichtweite → max. 150 km/h
100 m Sichtweite → max. 100 km/h
50 m Sichtweite → max. 50 km/h
Diese Faustformel hilft dir, auch ohne exakte Messung eine sichere Geschwindigkeit einzuschätzen.
Bei der Hauptuntersuchung (TÜV) wird die komplette Fahrzeugbeleuchtung kontrolliert. Da die Nebelschlussleuchte ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist, spielt sie bei der Bewertung eine wichtige Rolle.
Ja, die Nebelschlussleuchte ist TÜV relevant. Sie gehört zur sicherheitsrelevanten Beleuchtung und wird bei jeder Hauptuntersuchung geprüft. Fehlt sie bei einem Fahrzeug, das nach der StVZO damit ausgestattet sein muss, oder funktioniert sie nicht, führt das zu einem Mangel im Prüfbericht.
Ein Defekt an der Nebelschlussleuchte kann unterschiedlich eingestuft werden:
Geringer Mangel: Die Nebelschlussleuchte ist zwar vorhanden, funktioniert aber nicht zuverlässig (z. B. Wackelkontakt, Glühlampe schwach).
Erheblicher Mangel: Die Nebelschlussleuchte funktioniert überhaupt nicht oder fehlt komplett, obwohl sie vorgeschrieben ist. In diesem Fall gilt die Hauptuntersuchung als nicht bestanden, und du musst den Mangel vor einer erneuten Vorführung beheben.
Besonders bei Importfahrzeugen aus den USA oder Japan kann es vorkommen, dass keine Nebelschlussleuchte vorhanden ist. Ohne eine funktionierende Nachrüstung ist eine Zulassung in Deutschland nicht möglich. Auch bei Anhängern oder Wohnwagen kann der TÜV Nachrüstung verlangen, wenn sie schneller als 60 km/h fahren dürfen.
Kurzüberblick:
Nachrüstung bei US- und Japan-Importen fast immer Pflicht
Oldtimer genießen Bestandsschutz, Nachrüstung nicht erforderlich
Bei Anhängern ab Baujahr 1991 und Tempo > 60 km/h Pflicht zur Nebelschlussleuchte
Nicht jedes Fahrzeug ist ab Werk mit einer Nebelschlussleuchte ausgestattet. Besonders bei älteren Modellen oder Importfahrzeugen kann eine Nachrüstung notwendig sein. Auch der Austausch defekter Leuchten gehört zu den typischen Arbeiten im Bereich Fahrzeugbeleuchtung.
Anhänger und Wohnwagen, die schneller als 60 km/h fahren dürfen, müssen eine funktionierende Nebelschlussleuchte besitzen. Bei modernen Modellen ist diese Pflicht meist schon erfüllt. Ältere Anhänger hingegen müssen häufig nachgerüstet werden.
Wichtige Punkte:
Viele US-Fahrzeuge sind ohne Nebelschlussleuchte ausgestattet, da diese in den USA nicht vorgeschrieben ist. Für die Zulassung in Deutschland ist daher fast immer eine Nachrüstung erforderlich.
Typisches Vorgehen bei der Nachrüstung:
Auswahl einer zugelassenen Nebelschlussleuchte mit E-Prüfzeichen
Fachgerechte Verkabelung über den Lichtschalter oder ein Zusatzmodul
Einbau am Fahrzeugheck, vorzugsweise mittig oder linksseitig
Abnahme durch den TÜV im Rahmen der Homologation
Ohne Nachrüstung ist eine Zulassung in Deutschland nicht möglich.
Eine defekte Nebelschlussleuchte ist nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern auch ein erheblicher Mangel bei der Hauptuntersuchung.
Je nach Fahrzeugmodell gibt es Unterschiede beim Austausch:
Bei manchen Autos lässt sich die Glühlampe oder LED-Einheit einfach von innen wechseln.
Bei anderen Fahrzeugen müssen Teile der Verkleidung oder sogar die gesamte Heckleuchte ausgebaut werden.
In Zweifelsfällen ist der Besuch einer Fachwerkstatt sinnvoll, da die Verkabelung oft komplex ist.
Praxis-Tipp: Achte beim Ersatz auf Bauteile mit E-Prüfzeichen, nur diese sind im Straßenverkehr zugelassen.
Die Nebelschlussleuchte soll die Sicherheit erhöhen – falsch eingesetzt kann sie jedoch zum Problem werden. Deshalb schreibt die StVO klare Regeln für den Einsatz vor und sieht Bußgelder bei Verstößen vor. Gleichzeitig helfen dir einfache Fahrregeln, auch bei dichtem Nebel sicher unterwegs zu sein.
Wer die Nebelschlussleuchte ohne Grund einschaltet, blendet nachfolgende Fahrzeuge und riskiert ein Bußgeld.
Aktuelle Regelsätze:
Nebelschlussleuchte ohne triftigen Grund eingeschaltet: 20 Euro
Nebelschlussleuchte missbraucht und dabei einen Unfall verursacht: 35 Euro
Im Gegensatz zu anderen Verstößen sind hier keine Punkte in Flensburg vorgesehen. Dennoch solltest du die Strafen ernst nehmen, da die Blendung für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden kann.
Die Nebelschlussleuchte ist bis zu 20-mal heller als das normale Rücklicht. Diese hohe Leuchtkraft sorgt bei Nebel zwar für bessere Sichtbarkeit, kann aber bei klarem Wetter oder leichter Sichtbehinderung stark blenden. Besonders auf Autobahnen und Landstraßen fühlen sich viele Fahrer geblendet, wenn die Nebelschlussleuchte unnötig eingeschaltet bleibt.
Folgen der Blendung:
Erhöhtes Unfallrisiko durch irritierte Fahrer
Missverständnisse, da das Licht mit Bremsleuchten verwechselt werden kann
Ablenkung, die die Konzentration auf das Verkehrsgeschehen mindert
Neben der richtigen Nutzung der Nebelschlussleuchte helfen dir weitere Regeln, sicher durch den Nebel zu kommen:
Passe deine Geschwindigkeit immer der Sichtweite an (Faustformel: Sichtweite in Metern = Höchstgeschwindigkeit in km/h).
Halte ausreichend Abstand, um bei plötzlichem Bremsen reagieren zu können.
Nutze bei Sichtweiten unter 50 Metern ausschließlich die Nebelschlussleuchte und reduziere deine Geschwindigkeit auf maximal 50 km/h.
Vermeide abrupte Spurwechsel und starkes Bremsen, da das andere Fahrer bei schlechter Sicht überraschen könnte.
Denke daran, die Nebelschlussleuchte sofort wieder auszuschalten, wenn sich die Sicht verbessert.
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