Bußgelder und Strafen rund um Reifen sind ein Thema, das viele Autofahrer unterschätzen. Falsche Reifengröße, nicht eingetragene Felgen, zu wenig Profil oder Sommerreifen im Winter können nicht nur gefährlich werden, sondern auch teuer. Im aktuellen Bußgeldkatalog 2025 sind für solche Verstöße hohe Strafen und Punkte in Flensburg vorgesehen.
In diesem Ratgeber erfährst du, welche Strafen dich bei falscher Bereifung erwarten, was die gesetzliche Mindestprofiltiefe ist und welche Vorschriften für Sommer- und Winterreifen gelten. Außerdem zeige ich dir, warum auch die Laufrichtung der Reifen und die Eintragung im Fahrzeugschein entscheidend sind. So bist du bestens informiert und kannst Bußgelder vermeiden.
Die richtige Reifengröße ist in deinem Fahrzeugschein genau festgelegt. Wenn du größere oder kleinere Reifen montierst oder Felgen nutzt, die nicht eingetragen sind, riskierst du nicht nur deine Sicherheit, sondern auch ein Bußgeld. Auch deine Versicherung kann im Schadensfall die Zahlung verweigern. Deshalb lohnt es sich, genau zu wissen, welche Strafen bei falscher Reifengröße oder nicht eingetragenen Felgen auf dich zukommen.
Fährst du mit einer Reifengröße, die nicht für dein Fahrzeug zugelassen ist, drohen Bußgelder und ein Punkt in Flensburg. Bei einer Kontrolle prüft die Polizei, ob die Angaben auf dem Reifen mit den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Selbst kleine Abweichungen können rechtliche Konsequenzen haben.
Viele Fahrer montieren größere Reifen oder Felgen, um die Optik ihres Autos aufzuwerten. Ohne offizielle Eintragung im Fahrzeugschein ist das jedoch nicht erlaubt. Wer trotzdem mit größeren Reifen unterwegs ist, muss mit einer Strafe von bis zu 90 Euro und einem Punkt rechnen. Kommt es zu einem Unfall, kann außerdem der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Nicht nur die Reifengröße, auch die Felgen müssen zum Fahrzeug passen. Sind die Felgen nicht im Fahrzeugschein eingetragen oder besitzen keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), drohen Bußgelder und Punkte. Bei erheblichen Abweichungen kann sogar die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, was zu noch höheren Strafen führt.
Die Profiltiefe deiner Reifen ist entscheidend für die Sicherheit und gesetzlich genau geregelt. Abgefahrene Reifen verlängern den Bremsweg, erhöhen die Gefahr von Aquaplaning und können im Ernstfall zu Unfällen führen. Deshalb sieht der Bußgeldkatalog 2025 klare Strafen für Reifen mit zu wenig Profil vor.
Gesetzlich vorgeschrieben: mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe im Hauptprofil
Empfehlung für mehr Sicherheit: mindestens 3 Millimeter bei Sommerreifen und 4 Millimeter bei Winterreifen
Das Hauptprofil umfasst die mittleren drei Viertel der gesamten Lauffläche
Fahrer mit abgefahrenen Reifen: Bußgeld ab 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Halter des Fahrzeugs: Bußgeld ab 75 Euro und 1 Punkt
Auch Anhänger und Motorräder sind von der Regelung betroffen
Bis zu 120 Euro Strafe möglich, wenn durch zu wenig Profil eine Gefährdung entsteht
Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: mindestens 80 Euro und 1 Punkt
Kontrolle durch die Polizei kann jederzeit erfolgen, auch ohne Unfall oder Gefährdung
In Deutschland gibt es keine feste Winterreifenpflicht nach Datum, sondern eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte auftreten, musst du mit Winterreifen unterwegs sein. Wer bei solchen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen: mindestens 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Wenn du dabei den Verkehr behinderst: mindestens 80 Euro und 1 Punkt
Bei Gefährdung anderer: mindestens 100 Euro und 1 Punkt
Bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter: mindestens 120 Euro und 1 Punkt
Situative Winterreifenpflicht laut § 2 Absatz 3a StVO
Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
Zulässig sind nur Reifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)
M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol sind seit 2018 nur noch übergangsweise erlaubt
Falsche Winterreifen ohne Alpine-Symbol: Bußgeld ab 60 Euro
Mischbereifung oder nicht zugelassene Reifen: Strafe bis 90 Euro und 1 Punkt
Versicherung kann bei falscher Bereifung im Schadensfall die Zahlung kürzen oder verweigern
Reifen sind nicht alle gleich. Manche Modelle sind laufrichtungsgebunden und müssen in einer bestimmten Richtung montiert werden. Wird die Laufrichtung nicht beachtet, leidet nicht nur die Fahrsicherheit, sondern auch die Zulassung deines Autos.
Wenn Reifen falsch herum montiert sind, können sie Wasser nicht mehr optimal ableiten. Das führt zu einem längeren Bremsweg und erhöhtem Risiko von Aquaplaning. Auch das Fahrverhalten wird unsicherer und die Abnutzung der Reifen beschleunigt sich.
Viele Sommerreifen mit sportlichem Profil sind laufrichtungsgebunden
Winterreifen mit V-Profil oder spezieller Wasserableitung sind besonders empfindlich
Asymmetrische Reifen tragen die Markierungen „Outside“ und „Inside“ – auch hier muss die Montage stimmen
Auf der Reifenflanke findest du Symbole, die dir Klarheit geben:
Pfeil mit „Rotation“ oder „Direction“ → zeigt die korrekte Abrollrichtung nach vorne
„Outside“ und „Inside“ → geben bei asymmetrischen Reifen die richtige Montage vor
Wird die Laufrichtung missachtet, kann das als Verstoß gegen die Betriebserlaubnis gewertet werden. Je nach Situation drohen dir ein Bußgeld ab 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, vor allem wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.
Der Bußgeldkatalog 2025 sieht für Verstöße rund um Reifen und Felgen klare Strafen vor. Egal ob falsche Reifengröße, abgefahrenes Profil oder nicht eingetragene Felgen – jeder Verstoß kann teuer werden und zusätzlich Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Damit du den Überblick behältst, findest du hier die wichtigsten Regelungen zusammengefasst.
Vergehen | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
Abgefahrene Reifen (Profiltiefe < 1,6 mm) |
60 Euro | 1 |
Abgefahrene Reifen mit Gefährdung | 75 Euro | 1 |
Abgefahrene Reifen mit Unfallfolge | 90 Euro | 1 |
Fahren mit Sommerreifen bei Schnee / Eis / Glätte | 60 Euro | 1 |
Falsche Bereifung bei winterlichen Bedingungen mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 80 Euro | 1 |
Falsche Bereifung bei winterlichen Bedingungen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 100 Euro | 1 |
Falsche Bereifung bei winterlichen Bedingungen mit Unfallfolge | 120 Euro | 1 |
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