Was die Verwendung von Reifen auf den Straßen angeht, hat der Gesetzgeber strenge Regeln erlassen. Durch diese sogenannten Reifen-Verordnungen (EU/1222/2009, Stand 2012) soll eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden. In diesem Blogartikel erfahren Sie, welche Art Reifen Sie wann fahren müssen, was es mit dem EU-Reifenlabel auf sich hat und was das Gesetz zur Winterreifenpflicht und der Mindestprofiltiefe sagt. Keine Lust auf Bußgeld? Dann sind Sie hier genau richtig!
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Was Sie über Ihre Reifen wissen müssen: Reifen-Bezeichnung
Anhand der Kennzeichnung eines Reifen können Sie einfach erkennen, ob Ihr Fahrzeug für die aktuelle Wetterlage korrekt bereift ist. In Deutschland sind drei Reifenarten weit verbreitet: Neben den Winterreifen und Sommerreifen sind dies die Ganzjahresreifen, die einen Kompromiss aus den beiden anderen darstellen. Letztere sind meist an dem Merkmal M+S – was für „Matsch und Schnee“ steht – zu erkennen. Wintertaugliche Ganzjahresreifen müssen aber ebenso mit einem Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sein. Winterreifen sind ebenfalls mit einer Schneeflocke markiert, Sommerreifen haben kein eigenes Symbol.
Sommerreifen im Winter? Falsche Reifen drauf? Abgefahrene oder beschädigte Reifen? Mit diesen Bußgeldern und Strafen müssen Sie rechnen!
Welche Profiltiefen muss ich einhalten?
Vom Gesetzgeber wird ein exakter Wert für die Tiefe von Reifenprofilen vorgegeben, der ohne Ausnahme auf der gesamten Fläche des Hauptprofils einzuhalten ist. Als Hauptprofil werden die mittigen 3/4 der Lauffläche bezeichnet. Bei allen Arten von Reifen beträgt diese Mindestprofiltiefe 1,6 mm, die unter keinen Umständen unterschritten werden darf und bei Kontrollen zu Bußgeldern führen kann. Deshalb ist es ratsam, die Tiefe des Reifenprofils regelmäßig zu überprüfen und sobald nötig, neue Reifen zu kaufen.
>>> So prüfen Sie die Reifen-Profiltiefe
Mit welchen Bußgeldern muss ich rechnen, wenn die Mindestprofiltiefe unterschritten wird?
Wird bei einer Kontrolle eine zu geringe Profiltiefe festgestellt, wird dies bei den meisten Fahrzeugen mit einem Bußgeld von ungefähr 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Dem Besitzer des Autos droht zusätzlich eine Strafe von 75 Euro und einem Punkt. Übrigens gilt die Mindestprofiltiefe auch für Anhänger.
Was sagt die Reifen-Verordnung zur Winterreifenpflicht?
Besonders streng ahndet der Gesetzgeber Verstöße gegen die Winterreifenpflicht. Eine generelle Pflicht für Winterreifen in den kalten Monaten ist im Gesetz zwar nicht vorgeschrieben, dafür aber die Vorschrift, sein Auto immer an die jeweilige Wetterlage anzupassen. Winterreifen sind demnach bei folgenden Wintersituationen zu fahren: „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ (§ 2 Absatz 3a StVO). Um einem Bußgeld zu entgehen, sollten Sie also Winterreifen aufziehen, sobald die Möglichkeit von Schneefall besteht.
>>> Alles über Strafen und Bußgelder bei der Winterreifenpflicht
Welche Strafen werden bei Verstößen verhängt?
Sind Sie bei winterlichem Wetter mit Sommerreifen an einem Unfall beteiligt, wird meist eine Strafe in Höhe von 120 Euro verhängt (Stand: Mai 2018). Bei einer Gefährdung liegt das Bußgeld bei 100 Euro, behindern Sie andere Verkehrsteilnehmer, können es 80 Euro sein. Fallen Sie bei einer Polizeikontrolle auf, wird ein Bußgeld von 60 Euro verhängt. In allen Fällen gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Bußgeldkatalog Reifen
Vergehen | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
Zu wenig Profiltiefe (Fahrer) | 60 Euro | 1 |
Zu wenig Profiltiefe (Halter) | 75 Euro | 1 |
Sommerreifen im Winter | 60 Euro | 1 |
Sommerreifen im Winter mit Behinderung | 80 Euro | 1 |
Sommerreifen im Winter mit Gefährdung | 100 Euro | 1 |
Sommerreifen im Winter mit Unfall | 120 Euro | 1 |
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