Viele Autofans träumen von außergewöhnlichen Felgen, die ihrem Wagen einen besonderen Look verleihen. Doch nicht jede Felge, die optisch beeindruckt, ist auch in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Der TÜV und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung setzen klare Grenzen, wenn es um Sicherheit und Zulässigkeit geht. Ob Turbofan Felgen, Spinner Felgen, Lowrider Felgen oder Chromfelgen – einige Modelle haben es schwer, eine Zulassung zu bekommen.
In diesem Artikel erfährst du, welche Felgen in Deutschland erlaubt sind, welche vom TÜV abgelehnt werden und worauf du achten musst, wenn du dir ausgefallene Felgen zulegen möchtest. So kannst du deinen persönlichen Stil ausleben, ohne Ärger mit der Polizei oder dem Versicherungsschutz zu riskieren.
Turbofan Felgen sind bei vielen Autofans beliebt, weil sie einen sportlichen Look bieten und sogar Vorteile für die Aerodynamik haben können. Doch so cool sie aussehen, beim TÜV gelten besondere Regeln. Bevor du dich für solche Felgen entscheidest, solltest du genau wissen, was erlaubt ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Turbofan Felgen erkennt man an den geschlossenen oder fast geschlossenen Abdeckungen, die über der eigentlichen Felge angebracht sind. Diese Bauweise sorgt dafür, dass die Luft besser am Rad entlanggeleitet wird, was ursprünglich vor allem im Motorsport genutzt wurde. Neben dem aerodynamischen Vorteil spielt heute vor allem die Optik eine Rolle: Turbofans wirken außergewöhnlich, sportlich und fallen sofort ins Auge. Genau deshalb sind sie in der Tuning-Szene sehr gefragt.
In Deutschland gilt: Jede Felge, die am Auto montiert wird, muss den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Beim TÜV wird vor allem geprüft, ob die Felgen sicher befestigt sind, keine beweglichen oder abstehenden Teile besitzen und weder Bremsen noch Fahrverhalten negativ beeinflussen. Bei Turbofan Felgen ist besonders entscheidend, dass die Abdeckung stabil sitzt und nicht während der Fahrt abfallen kann. Außerdem darf die Kühlung der Bremsanlage nicht beeinträchtigt werden. Wenn diese Punkte nicht erfüllt sind, bekommst du keine Zulassung.
Damit Turbofan Felgen legal auf deutschen Straßen gefahren werden dürfen, brauchst du entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Eintragung durch den TÜV im Rahmen einer Einzelabnahme. Da es für viele Turbofan-Modelle aus dem Ausland keine ABE gibt, bleibt oft nur die Einzelabnahme. Dabei prüft der Sachverständige, ob die Felgen sicher montiert sind und die technischen Anforderungen erfüllen. Am besten sprichst du schon vor dem Kauf mit deinem TÜV-Prüfer oder einem Fachhändler, um sicherzustellen, dass eine Abnahme möglich ist. Nur so vermeidest du Probleme mit Polizei, Versicherung oder bei der Hauptuntersuchung.
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Spinner Felgen – auch als Spinning Wheels bekannt – waren vor einigen Jahren ein echter Trend. Sie bestehen aus einem zusätzlichen Aufsatz, der sich unabhängig vom Rad weiterdreht. Im Stand wirkt es, als würde sich die Felge noch bewegen. Der Show-Effekt ist groß, die Probleme beim TÜV aber ebenso.
Der TÜV bewertet bewegliche Teile an Felgen grundsätzlich als unsicher.
Laut StVZO dürfen keine Anbauteile den Umriss des Fahrzeugs überschreiten oder die Verkehrssicherheit gefährden.
Spinner Aufsätze können sich lösen oder andere Verkehrsteilnehmer ablenken.
Folge: Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erlöschen sofort.
Ob „Spinner Felgen“, „Spinners“ oder „Spinning Wheels“ – am Ende steckt immer dasselbe Prinzip dahinter: ein rotierender Aufsatz auf der eigentlichen Felge.
Varianten wie Chrom Spinner, bunte Designs oder große Dub-Felgen machen dabei keinen Unterschied. Für den TÜV bleibt das Urteil gleich: nicht zulässig.
Lackierte oder verchromte Felgen mit auffälligem Finish
Spezielle Formen wie Herzfelgen oder Comic-Designs
Individuelle Farben und Oberflächenbeschichtungen
Diese Optionen sind legal, wenn sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben oder per Einzelabnahme eingetragen werden. So bekommst du einen einzigartigen Style – ganz ohne Ärger mit dem TÜV.
Lowrider sind in den USA Kult – auffällige Umbauten, tiefergelegte Karosserien und oft auch spezielle Felgen. In Deutschland sorgt dieser Style allerdings schnell für Diskussionen mit dem TÜV. Ob deine Lowrider Felgen zugelassen werden, hängt stark von Bauart und Eintragung ab.
Speichenfelgen im klassischen US-Design
Sehr schmale oder extrem breite Dimensionen
Auffällige Chrom- oder Goldbeschichtungen
Teilweise Kombination mit Hydraulikfahrwerken
Diese Merkmale machen den typischen Look aus, stellen in Deutschland aber eine Herausforderung für die Zulassung dar.
Felgen ohne ABE oder ECE-Prüfzeichen
Modelle mit abstehenden oder scharfkantigen Elementen
Importfelgen, die nicht auf deutsche Sicherheitsnormen geprüft sind
Kombinationen mit Reifen, die nicht zur eingetragenen Dimension passen
Besonders US-Importe sind oft nicht für den deutschen Straßenverkehr freigegeben. Ohne passende Unterlagen verweigert der TÜV in der Regel die Abnahme.
Vor dem Kauf prüfen, ob es eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten gibt
Bei Importfelgen eine Einzelabnahme durch den TÜV beantragen
Alle Unterlagen wie Traglastbescheinigung oder Herstellerzertifikate bereithalten
Den Einbau in einer Fachwerkstatt durchführen lassen, um technische Mängel zu vermeiden
Damit hast du die Chance, auch außergewöhnliche Lowrider Felgen in Deutschland legal auf die Straße zu bringen – vorausgesetzt, die Sicherheit ist gewährleistet und der TÜV stimmt zu.
Nicht immer müssen Felgen durch bewegliche Teile oder extreme Umbauten auffallen. Oft reicht schon ein auffälliges Design, eine besondere Form oder eine außergewöhnliche Farbe. Doch auch hier gilt: Der TÜV schaut genau hin. Entscheidend ist nicht das Aussehen allein, sondern ob die Felgen die technischen Vorgaben erfüllen.
Chromfelgen sind grundsätzlich in Deutschland erlaubt, solange sie mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder einem ECE-Prüfzeichen versehen sind. Probleme entstehen nur dann, wenn die Oberfläche so stark verspiegelt, dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten. In der Praxis passiert das selten, da moderne Chrombeschichtungen diesen Effekt kaum erzeugen. Wichtig bleibt: Maße, Einpresstiefe und Traglast müssen zum Fahrzeug passen, sonst gibt es keine Abnahme.
Ob Herzfelgen, Teddybär-Felgen oder Comic-Motive – in der Tuning-Szene gibt es kaum Grenzen, wenn es um Kreativität geht. Der TÜV verbietet solche Designs nicht pauschal. Entscheidend ist, dass die Felge keine scharfen Kanten oder hervorstehenden Elemente hat, die zur Gefahr werden könnten. Sobald ein ungewöhnliches Modell über eine ABE oder ein Teilegutachten verfügt, steht einer Zulassung nichts im Weg. Fehlt diese Dokumentation, bleibt nur eine Einzelabnahme.
Auch beim Lackieren oder Pulverbeschichten von Felgen gilt: erlaubt ist, was sicher ist. Bunte, glänzende oder matte Oberflächen sind beim TÜV kein Problem, solange die Felge durch die Behandlung nicht beschädigt wird. Wichtig ist, dass Tragfähigkeit und Struktur erhalten bleiben. Wer selbst Hand anlegt, sollte vorsichtig sein: unsachgemäße Bearbeitung kann zu Haarrissen oder Materialschwäche führen. Am sichersten ist es, die Lackierung von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen.
Leuchtende Felgen oder LED-Effekte sind ein echter Blickfang und erinnern oft an Showcars oder Fahrzeuge aus Videospielen. In Deutschland ist der Einbau solcher Beleuchtung an Felgen jedoch streng geregelt. Der TÜV prüft hier sehr genau, ob die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eingehalten werden.
Grundsätzlich gilt: Jede Leuchte am Fahrzeug muss ein E-Prüfzeichen tragen. Nur dann ist sie offiziell für den Straßenverkehr zugelassen. Spezielle LED-Felgen oder Leuchtringe mit E-Kennzeichnung sind extrem selten, da die meisten Produkte für Showzwecke oder den Export gedacht sind. Ohne E-Prüfzeichen gibt es beim TÜV keine Chance auf eine Eintragung.
Viele Autofahrer unterschätzen, dass schon kleine LED-Stripes oder Lichtelemente an den Felgen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Das Problem: Die zusätzlichen Leuchten können andere Verkehrsteilnehmer blenden oder die vorgeschriebene Fahrzeugbeleuchtung verfälschen. Selbst wenn der Effekt nur dezent wirkt, ist er ohne Genehmigung illegal. Dazu kommt: Bei einem Unfall riskierst du den Versicherungsschutz, wenn unzulässige Beleuchtung am Auto montiert war.
Der TÜV lässt nur wenige Sonderfälle zu. Zulässig sind reflektierende Elemente oder seitlich wirkende gelbe Rückstrahler, wie sie in §66a StVZO beschrieben sind. Sie dienen der Sicherheit und dürfen angebracht werden, solange sie geprüft und zugelassen sind. Alles andere – egal ob bunte LEDs, Unterbodenbeleuchtung oder blinkende Effekte – ist ausschließlich für den Showbereich oder Privatgelände gedacht, nicht für den öffentlichen Straßenverkehr.
Neue Felgen sehen oft gut aus, doch die entscheidende Frage lautet: Sind sie auch legal? Damit du keine Probleme mit TÜV oder Versicherung bekommst, solltest du die wichtigsten Begriffe kennen.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE):
Viele Felgen werden mit ABE geliefert. Sie gilt für bestimmte Fahrzeugmodelle. Wenn dein Auto in der Liste steht, musst du die ABE nur im Fahrzeug mitführen – eine zusätzliche Eintragung ist nicht notwendig.
Einzelabnahme beim TÜV:
Hast du Felgen ohne ABE oder mit einem Gutachten aus dem Ausland, brauchst du eine Einzelabnahme. Ein TÜV-Prüfer kontrolliert dann, ob die Felgen technisch passen, sicher montiert sind und die Fahreigenschaften nicht verschlechtern. Erst nach Eintragung in die Fahrzeugpapiere darfst du sie nutzen.
Felgen, die bereits in deinen Fahrzeugpapieren stehen
Felgen mit gültiger ABE, die genau dein Modell abdeckt
Alle anderen Varianten – egal ob durch andere Maße, abweichende Einpresstiefe oder spezielle Designs – müssen beim TÜV eingetragen werden. Fährst du ohne gültige Abnahme, riskierst du:
ein Bußgeld
Punkte in Flensburg
den Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall
Am sichersten ist es, wenn du dich direkt an einen Fachhändler wendest. Seriöse Händler geben dir zu jeder Felge die passenden Unterlagen wie ABE oder Teilegutachten mit. Außerdem können sie dir sagen, ob eine Eintragung nötig ist oder nicht. Ein kurzer Check vor dem Kauf spart dir viel Ärger – und sorgt dafür, dass du deine neuen Felgen sofort legal fahren darfst.
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