Schicke Felgen sind ein echter Hingucker. Viele nutzen sie, um ihrem Wagen einen persönlichen Touch zu geben. Auch in der Tuning-Szene sind Felgen ein begehrtes Highlight, je ausgefallener desto besser. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt - wären da nicht der TÜV und StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Ob Spinners, Leuchter oder Spikes, manch ein Modell wird es in Deutschland schwer haben. Hier ein paar Beispiele, die die Grenzen des Erlaubten ausloten – und warum.
Spikes, Haken etc.
Diese Arten von Designs kennt man nicht nur aus James-Bond- oder Mad-Max-Filmen. Auch in der Tuning- und Low-Rider-Szene in den USA werden solche Modelle oft in Szene gesetzt. In Deutschland wären diese Felgen allerdings problematisch. Der Grund ist offensichtlich: laut StVZO §30c gilt: "(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."
Edel-Felge
Low-Rider in den USA (gutefrage.net)
Solche Felgen mit dem zuständigen TÜV-Prüfer zu besprechen, dürfte interessant sein. Das heißt allerdings nicht, dass sie automatisch als illegal zu bezeichen sind. Lediglich würde mit so einem Modell die allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen. Ein Fahren außerhalb vom eigenen Privatgründstück wäre somit allerdings unmöglich.
Spinners und bewegliche Teile
Spinner Felge (Quelle: Alibaba)
Auch vor diesen auffälligen Modellen wird laut TÜV gewarnt. Unter dem Stichwort „Spinners“ oder "Spinning" versteht man Felgen die mit beweglichen Teilen ausgestattet sind, um damit besondere optische Effekte zu erzielen, zum Beispiel die Illusion, das die Felge beim Fahren still steht, oder sich trotz Halten bewegt.
Spinner im Retro-Look
Generell gilt bei der Felgenmontage, dass diese zwar von der Bauweise her aus verschiedenen Teilen bestehen dürfen, bewegliche Aufsätze jeder Art (siehe Abbildung unten) sind allerdings nicht erlaubt, denn sie gelten als unsicher. Und das umfasst im Prinzip alles, was sich im Bereich der Spinnings bewegt.
Bunt wie ein Weihnachtsbaum
Ein anderer Trend, den man inzwischen global beobachten kann, ist die Verwendung von phosphorizierenden Elementen und Leuchteffekten bei Fahrrad- und Autofelgen.
Felge mit Farbspiel (Quelle: AliExpress)
Allerdings müssen auch diese auf deutschen Straßen mit einem großen Ausrufezeichen versehen werden. Laut StVZO §66a (Lichttechnische Einrichtungen) gilt zwar das „(5) zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel“ zulässig sind. Dennoch muss jede Fahrzeugbeleuchtung am Auto ein E-Prüfzeichen haben und somit gesondert zugelassen werden (mehr dazu siehe unten). Alles Andere, selbst die kleinste, nicht zu gelassene LED, ist nicht zulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes.
Schillern und blinken
Wie aber ist es mit die aufsehenerregend lackiert sind? Etwa schimmernd, in gold oder silber? In diesen Fällen gibt es keine generelle Regel die gegen eine solche Verwednung spricht, so lange die Felgen ordnungsgemäß angebracht und verschraubt wurden, und sowohl von der Einpresstiefe als auch den sonstigen Maßen zu Reifen und Fahrzeug passen.
Comic-Felge (Quelle: AutoWelt)
Auch besteht die Möglichkeit seine Felgen selbst in der gewünschten Art und Farbe zu lackieren, und damit seinem Mobil das gewisse Etwas zu verleihen. Hier kann man seiner Kreativität freien lauf lassen, sollte aber auf gewisse Grundregeln achten, um keinen Schaden an der Felge zu erzeugen.
Felge im Millionärs-Look
Vom Profi beraten lassen!
Grundsätzlich gilt: um wirklich sicher zu stellen, das die neue Wunschfelge zum Auto passt, muss vom Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ausgestellt werden. Häufig hat das letzte Wort aber der TÜV, der eine Änderungsabnahme durchführt. Hier kann auch eine Einzelabnahme erfolgen, die jede Art von Umbau regelt, die in der ABE nicht abgedeckt werden.
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Phantasie ohne Grenzen
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Lieblingsfelgen
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