Das letzte Kürzel einer kompletten Reifenbezeichnung, die an der Flanke des Reifens zu sehen ist, bezeichnet den Geschwindigkeitsindex des Reifens. Er ist ein Maß dafür, bis zu welcher maximalen Geschwindigkeit der Reifen betrieben werden darf. Es sind insgesamt 32 Geschwindigkeitsklassen definiert. Der Reifenindex steht aber für mehr als nur für die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Ein hoher Index bedeutet auch eine bessere Traktion und höhere Bremsleistung.
Geschwindigkeit - was lässt Ihr Reifen zu? (Quelle: lassedesignen/stock.adobe.com)
Die Reifen eines Kraftfahrzeuges müssen mindestens der angegebenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs oder einer höheren Geschwindigkeitsklasse entsprechen. Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) gibt unter Punkt 15.1 (Vorderräder) und 15.2 (Hinterräder) Auskunft darüber, welche von 32 verschiedenen Klassen die Reifen laut Hersteller haben sollen. Es handelt sich um eine Empfehlung, von der abgewichen werden kann, wenn der empfohlene Reifenindex eine deutlich höhere Geschwindigkeit erlaubt, als das Fahrzeug leisten kann. Das ist beispielsweise häufig der Fall, wenn ein PKW-Modell mit unterschiedlicher Motorisierung erhältlich ist.
>>Diese 10 Dinge sollten Sie beim Reifenkauf beachten
Für Fahrzeuge mit Zulassung vor dem 1. Mai 2009 muss ein kleiner Sicherheitszuschlag zu der angegebenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgeschlagen werden. Bei Fahrzeugen, die nach dem 1. Mai 2009 zugelassen wurden, ist dagegen die im Fahrzeugschein angegebene Höchstgeschwindigkeit ausschlaggebend. Für PKW, deren Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein mit 208 km/h angegeben ist, reicht daher der Speedindex H (bis 210 km/h), auch wenn im Fahrzeugschein der Buchstabe V (bis 240 km/h) oder W (bis 270 km/h) angegeben ist. Im Zweifelsfall kann Ihnen ein Fachhändler bei der Auswahl helfen.
Bei Winterreifen und Ganzjahresreifen gelten Ausnahmeregelungen. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) lässt zu, dass die Winterreifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen als der, der für Sommerreifen gefordert ist. Wenn beispielsweise für das Fahrzeug V-Reifen (bis 240 km/h) vorgeschrieben sind, dürfen die aufgezogenen Winterreifen etwa der Reifenklasse R (bis 170 km/h) oder T (bis 190 km/h) angehören. Allerdings muss sichtbar an der Windschutzscheibe ein Aufkleber oder Schild angebracht werden, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen anzeigt.
In vielen europäischen Staaten sind die Bestimmungen zum Geschwindigkeitsindex denen in Deutschland ähnlich. Der Speedindex der Reifen muss in der Schweiz beispielsweise mindestens die im Betriebshandbuch angegebene Höchstgeschwindigkeit abdecken. Dies gilt auch unabhängig davon, dass Fahrzeuge in der Schweiz generell nicht schneller als 120 km/h auf Autobahnen fahren dürfen. Winterreifen für PKW müssen dort mindestens den Index Q (bis 160 km/h) aufweisen.
In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) dürfen in Italien ausschließlich Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex gefahren werden, der mindestens dem im Fahrzeugschein unter den Punkten 15.1 und 15.2 entspricht. Das gilt auch für Winter- und Ganzjahresreifen. Wenn beispielsweise gemäß Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Speedindex H (bis 210 km/h) gefordert ist, müssen auch die eventuell noch aufgezogenen Winterreifen diesem Geschwindigkeitsindex entsprechen.
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