Seit dem 1. Januar 2025 reicht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers nicht mehr aus, um vom Eintrag in den Fahrzeugpapieren abzuweichen. Wer ein Motorrad mit Reifenfabrikatsbindung fährt, ist seitdem an die im COC-Papier oder Fahrzeugschein genannten Marken gebunden – oder muss die Bindung beim TÜV austragen lassen.
Was du jetzt wirklich beachten musst, wie du erkennst, ob dein Motorrad betroffen ist, und welche Wege dir bleiben, wenn du andere Reifenmarken fahren willst – kompakt und mit konkreten Schritten.

