Winterreifenpflicht für Motorräder – das gilt seit dem 1. Juni 2017: An diesem Tag wurde die Straßenverkehrsordnung geändert und einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Roller und Mofas von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen. Zuvor durftest du bei Glatteis, Schnee oder Reifglätte nur mit Winterreifen fahren – eine Vorgabe, die für viele Fahrer einem faktischen Fahrverbot gleichkam, weil es kaum passende Reifen gab. Seit der Neuregelung darfst du auch bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne spezielle Winterreifen unterwegs sein, sofern keine andere Fahrmöglichkeit besteht und du höchstens 50 km/h fährst.
In diesem Beitrag erfährst du, warum die Ausnahme eingeführt wurde, welche Fahrzeuge davon profitieren und welche Regeln im Winter trotzdem für dich gelten.