Steuervorteile für Elektro- und Hybridfahrzeuge als Dienstwagen sind für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein wichtiges Thema. Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern – doch bei E-Autos und Hybriden gelten oft deutlich günstigere Regelungen als bei Fahrzeugen mit reinem Verbrennungsmotor. Besonders attraktiv sind die 0,25-Prozent-Regelung für Elektroautos und die 0,5-Prozent-Regelung für Hybridfahrzeuge, mit denen sich die monatliche Steuerlast erheblich reduzieren lässt.
In dieser Übersicht erfährst du, wie die Versteuerung von Elektroauto und Hybrid funktioniert, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie du den maximalen Steuervorteil aus deinem Dienstwagen herausholst.
Grundlagen zur Versteuerung von Elektroauto und Hybrid als Firmenwagen
Bevor du die speziellen Steuervergünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge nutzt, solltest du die allgemeinen Regeln zur Dienstwagenbesteuerung kennen. Sie bilden die Grundlage, um die 0,25-Prozent- oder 0,5-Prozent-Regelung richtig anzuwenden und deinen geldwerten Vorteil korrekt zu berechnen.
Was die 1-Prozent-Regelung bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen bedeutet
Die 1-Prozent-Regelung ist die klassische Methode zur Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Firmenwagen. Sie besagt, dass monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises deines Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert wird – unabhängig davon, wie oft du das Auto tatsächlich privat nutzt. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gibt es hier deutliche Vergünstigungen, die wir in den nächsten Abschnitten genauer erklären.
So berechnest du den geldwerten Vorteil bei Elektroauto und Hybrid
Die Berechnung basiert immer auf dem Bruttolistenpreis des Fahrzeugs im Neuzustand, selbst wenn du es gebraucht übernimmst. Bei der 0,25-Prozent-Regelung für Elektroautos multiplizierst du den Bruttolistenpreis mit 0,25 Prozent, bei der 0,5-Prozent-Regelung für Hybride entsprechend mit 0,5 Prozent. Das Ergebnis wird zu deinem monatlich zu versteuernden Einkommen addiert.
Warum der Bruttolistenpreis für die Versteuerung entscheidend ist
Der Bruttolistenpreis ist der vom Hersteller empfohlene Neupreis inklusive Mehrwertsteuer und serienmäßiger Ausstattung. Extras wie Sonderlackierungen oder Ausstattungspakete erhöhen diesen Preis und damit auch die Steuerlast. Für den Steuervorteil bei Elektroautos und Hybriden ist es deshalb oft sinnvoll, auf eine kosteneffiziente Ausstattung zu achten, um die Bemessungsgrundlage möglichst niedrig zu halten.
Die 0,25-Prozent-Regelung und 0,5-Prozent-Regelung für Dienstwagen im Überblick
Die beiden wichtigsten Steuervergünstigungen für Firmenwagen mit alternativem Antrieb sind die 0,25-Prozent-Regelung für Elektroautos und die 0,5-Prozent-Regelung für Hybridfahrzeuge. Beide Methoden senken den zu versteuernden geldwerten Vorteil erheblich im Vergleich zur klassischen 1-Prozent-Regelung und machen E-Mobilität auch finanziell attraktiv.
Wann die 0,25-Prozent-Regelung für ein Elektroauto gilt
Die 0,25-Prozent-Regelung gilt für reine Elektrofahrzeuge, deren Bruttolistenpreis maximal 60.000 Euro beträgt. In diesem Fall werden nur 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Liegt der Preis darüber, greift automatisch die 0,5-Prozent-Regelung. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht angeschafft wurde – entscheidend ist der ursprüngliche Neupreis laut Herstellerliste.
Die 0,5-Prozent-Regelung für Hybridfahrzeuge einfach erklärt
Für Hybridfahrzeuge und Plug-in-Hybride gilt in der Regel die 0,5-Prozent-Regelung. Hier wird monatlich die Hälfte eines Prozents des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Um diesen Vorteil zu nutzen, muss das Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel eine festgelegte elektrische Mindestreichweite oder einen niedrigen CO₂-Ausstoß.
Beispielrechnung für die Versteuerung eines Hybrid- oder Elektro-Dienstwagens
Angenommen, du fährst ein Elektroauto mit einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro und es fällt unter die 0,25-Prozent-Regelung. Dann werden monatlich nur 100 Euro (0,25 % von 40.000 Euro) zu deinem zu versteuernden Einkommen addiert. Bei einem vergleichbaren Hybridfahrzeug mit gleichem Listenpreis, das unter die 0,5-Prozent-Regelung fällt, wären es 200 Euro monatlich. So wird schnell klar, wie stark die Wahl des Antriebs die Steuerlast beeinflusst.
Plug-in-Hybrid steuerlich optimal nutzen
Plug-in-Hybride verbinden den Verbrennungsmotor mit einem leistungsstarken Elektromotor und können damit in bestimmten Fällen von attraktiven Steuervergünstigungen profitieren. Damit du als Fahrer eines Plug-in-Hybrids die 0,5-Prozent-Regelung nutzen kannst, müssen jedoch klare gesetzliche Vorgaben erfüllt werden.
Voraussetzungen für die 0,5-Prozent-Versteuerung beim Plug-in-Hybrid
Die 0,5-Prozent-Regelung gilt nur für extern aufladbare Hybridfahrzeuge, also echte Plug-in-Hybride. Außerdem muss das Modell entweder höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Mindestreichweite erreichen. Diese Mindestreichweite ist seit 2022 auf 60 Kilometer festgelegt, ab 2025 steigt sie auf 80 Kilometer. Werden diese Werte nicht erfüllt, fällt automatisch die 1-Prozent-Regelung an.
CO₂-Ausstoß und elektrische Reichweite als Steuerfaktor bei Plug-in-Hybriden
Der CO₂-Ausstoß und die rein elektrische Reichweite sind die beiden entscheidenden Faktoren für den Steuervorteil. Je geringer der Ausstoß und je höher die Reichweite, desto wahrscheinlicher ist es, dass dein Plug-in-Hybrid die steuerlichen Vorgaben erfüllt. Deshalb lohnt es sich, bei der Fahrzeugwahl genau auf die Herstellerangaben zu achten.
Plug-in-Hybrid Steuervorteil im Vergleich zum reinen Elektroauto
Während reine Elektroautos mit der 0,25-Prozent-Regelung oft noch günstiger versteuert werden, bietet der Plug-in-Hybrid den Vorteil, längere Strecken ohne Ladepause zurücklegen zu können. Steuerlich liegt er zwischen dem reinen E-Auto und einem klassischen Verbrenner, wodurch er für Fahrer interessant ist, die sowohl Steuervorteile nutzen als auch flexibel unterwegs sein wollen.
Kilometerversteuerung und 0,03-Regelung bei Hybrid und Elektroauto
Neben der pauschalen Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenwagens gibt es eine zusätzliche Regelung für den Arbeitsweg. Sie betrifft alle Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen regelmäßig nutzen, um zur Arbeit zu fahren, und wird oft als Kilometerversteuerung bezeichnet.
Wann die 0,03-Prozent-Regelung für den Arbeitsweg gilt
Die 0,03-Prozent-Regelung greift, wenn du deinen Firmenwagen an mehr als 46 Tagen pro Jahr für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt. In diesem Fall werden pro Entfernungskilometer monatlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises zusätzlich versteuert. Das kann bei Fahrzeugen mit hohem Listenpreis schnell ins Gewicht fallen.
Sonderregelung: 0,0075-Prozent-Versteuerung bei Elektro-Dienstwagen
Für reine Elektrofahrzeuge gilt eine deutlich günstigere Sonderregelung: Statt 0,03 Prozent werden nur 0,0075 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer versteuert. Das reduziert die Steuerlast erheblich und ist einer der zusätzlichen Vorteile, die Elektroautos als Dienstwagen besonders attraktiv machen.
Wie du die Kilometerversteuerung für deinen Firmenwagen berechnest
Die Berechnung ist einfach: Du multiplizierst den Bruttolistenpreis mit dem entsprechenden Prozentsatz (0,03 % oder 0,0075 %) und anschließend mit der Entfernung in Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Das Ergebnis ist der monatlich zusätzlich zu versteuernde Betrag. Mit einem Elektroauto kannst du dadurch im Jahr schnell mehrere Hundert Euro Steuern sparen.
Fahrtenbuch oder Pauschalbesteuerung – was lohnt sich mehr?
Ob sich für dich ein Fahrtenbuch oder die pauschale Versteuerung lohnt, hängt stark von deiner individuellen Nutzung ab. Beide Methoden haben ihre Vor- und Nachteile, besonders wenn es um Elektro- und Hybridfahrzeuge geht.
Vorteile des Fahrtenbuchs bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
Ein Fahrtenbuch kann sich lohnen, wenn du deinen Firmenwagen nur selten privat nutzt oder der Anteil der dienstlichen Fahrten sehr hoch ist. Die wichtigsten Vorteile sind:
-
exakte Abrechnung der privaten und dienstlichen Fahrten
-
mögliche geringere Steuerlast bei wenigen Privatkilometern
-
transparente Dokumentation für das Finanzamt
-
Einsparpotenzial, wenn der Bruttolistenpreis hoch ist, aber der Privatanteil gering
Pauschalversteuerung mit der 1-Prozent-Regelung im Vergleich
Die 1-Prozent-Regelung ist deutlich einfacher in der Anwendung, weil du keine einzelnen Fahrten dokumentieren musst. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge wird sie oft in reduzierter Form angewendet (0,25 % bzw. 0,5 %), was die Steuerlast ebenfalls deutlich senken kann. Der Nachteil: Selbst bei wenigen Privatfahrten zahlst du den pauschalen Satz, was in manchen Fällen teurer sein kann.
Wann sich ein Fahrtenbuch bei wenigen Privatfahrten wirklich rechnet
Ein Fahrtenbuch ist besonders vorteilhaft, wenn du den Firmenwagen fast ausschließlich für dienstliche Zwecke nutzt und die privaten Strecken selten oder sehr kurz sind. In diesem Fall fällt der geldwerte Vorteil oft deutlich niedriger aus als bei der Pauschalversteuerung, selbst wenn reduzierte Sätze für Elektro- oder Hybridfahrzeuge gelten.
Fazit: Steuerliche Vorteile bei Hybrid- und Elektro-Dienstwagen optimal ausschöpfen
Elektro- und Hybridfahrzeuge bieten dir als Dienstwagen nicht nur ökologische Vorteile, sondern können auch deine Steuerlast deutlich senken. Wer die Regelungen kennt und die Voraussetzungen erfüllt, kann mit der richtigen Fahrzeugwahl und Versteuerungsmethode jedes Jahr spürbar Geld sparen.
Tipps für Arbeitnehmer zur Wahl des richtigen Firmenwagens
-
prüfe, ob dein Wunschfahrzeug die Voraussetzungen für die 0,25-Prozent- oder 0,5-Prozent-Regelung erfüllt
-
achte auf den Bruttolistenpreis, um in eine günstigere Steuerklasse zu fallen
-
vergleiche Fahrtenbuch und Pauschalversteuerung, um die günstigste Methode zu finden
-
berücksichtige den CO₂-Ausstoß und die elektrische Reichweite bei Plug-in-Hybriden
Wie Arbeitgeber vom Einsatz von Elektro- und Hybridfahrzeugen profitieren
-
attraktives Angebot für Mitarbeiter, um Fachkräfte zu gewinnen und zu binden
-
positive Außenwirkung durch umweltfreundliche Unternehmensflotte
-
mögliche Einsparungen bei Kfz-Steuer und Betriebskosten
-
Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen und CO₂-Vorgaben
Zukunft der Steuervergünstigungen für E-Mobilität im Dienstwagenbereich
Die aktuellen Steuervergünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten voraussichtlich noch mehrere Jahre, werden aber schrittweise an strengere Umweltkriterien angepasst. Vor allem die Mindestreichweite für Plug-in-Hybride wird weiter steigen. Wer früh auf E-Mobilität setzt, sichert sich nicht nur langfristige Kostenvorteile, sondern auch einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität.