Elektrifizierte Fahrzeuge sind aktuell besonders attraktiv durch zahlreiche Prämien wie zum Beispiel den Umweltbonus für Privatpersonen. Aber auch bei der Nutzung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden als Dienstwagen locken steuerliche Vorteile, denn für viele Modelle gilt die 0,25-Prozent- oder Viertel-Regelung. Wir haben alle Vorteile eines Elektrofahrzeugs oder eines Plug-in-Hybrids als Firmenwagen zusammengefasst.
Der grundsätzliche Steuervorteil eines Dienstwagens
Fest vorgeschrieben ist: Wird der Firmenwagen auch für private Fahrten genutzt, muss dies auch in der Steuererklärung angegeben und als geldwerter Vorteil versteuert werden. Hierfür wird dann ein Pauschalbetrag auf der Grundlage der 1-Prozent-Regelung angesetzt und versteuert. Als Alternative kann auch ein klassisches Fahrtenbuch eingesetzt werden, das alle privaten Fahrten genau dokumentiert und die tatsächlich anfallenden Kosten ausweist. Der große Vorteil eines Fahrtenbuches ist, dass es bei wenigen privaten Fahrten im Endeffekt günstiger werden kann als bei der Versteuerung des Pauschalbetrags.
Elektroautos und Hybride als Firmenwagen
Entscheidet sich ein Unternehmen dafür, Elektrofahrzeuge oder Hybride als Dienstwagen einzusetzen, profitieren die Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen. Denn statt der 1-Prozent-Regelung werden bei Elektroautos bis zu einem Kaufpreis von 60.000 Euro nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises angerechnet und versteuert. Bei einem höheren Bruttolistenpreis des Elektroautos werden 0,5 Prozent versteuert.
Wichtig: Bei Hybridautos werden immer 0,5 Prozent angesetzt, unabhängig vom Kaufpreis. Um den Steuervorteil bei Hybridautos nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Extern aufladbar (also nur Plug-in-Hybride)
- Nicht mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km oder eine elektrische Mindestreichweite von 40 km
- Ab 2022 eine elektrische Mindestreichweite von 60 km
- Ab 2025 eine elektrische Mindestreichweite von 80 km
Die 0,25-Prozent-Regelung beim Elektroauto als Dienstwagen
Als feste Berechnungsgrundlage für die anfallende Steuerlast wird immer der Bruttolistenpreis des Neufahrzeuges herangezogen. Das gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug als Neuwagen gekauft wurde oder nicht. Als Rechenbeispiel für die 0,25-Prozent-Regelung haben wir ein fiktives Elektrofahrzeug (170 PS, ca. 300 km Reichweite) als Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 39.000 Euro.
Ein Viertelprozent davon wird monatlich als geldwerter Vorteil für die private Nutzung angegeben. Somit sind 97,50 Euro (0,25 % von 39.000 Euro) auf das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers zu addieren.
Zusätzliche geringere Kilometerbesteuerung beim Firmenwagen
In der Regel wird der elektrische Dienstwagen an mehr als 47 Tagen im Jahr für den Arbeitsweg genutzt. Dadurch wird neben dem geldwerten Vorteil auch noch eine zusätzliche Versteuerung – die Kilometerbesteuerung – fällig. Aber auch hier sind Elektrofahrzeuge und Hybridautos ganz klar im Vorteil.
Anstelle der üblichen 0,03 Prozent werden bei aktuellen Elektrofahrzeugen nur noch 0,0075 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer für die einfache Fahrtstrecke fällig. Im Beispiel mit dem fiktiven Elektrofahrzeug sind das 2,92 Euro pro Kilometer. Bei einem Arbeitsweg von 30 Kilometern müssten also zusätzlich 87,60 Euro monatlich versteuert werden. Das macht in diesem Fall insgesamt 1.050,20 Euro Steuern im Jahr.