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Steuervorteile bei Elektroautos und Hybriden als Dienstwagen

Gepostet von Christopher Mahnke am 21.12.2021 07:30:00

Elektrifizierte Fahrzeuge sind aktuell besonders attraktiv durch zahlreiche Prämien wie zum Beispiel den Umweltbonus für Privatpersonen. Aber auch bei der Nutzung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden als Dienstwagen locken steuerliche Vorteile, denn für viele Modelle gilt die 0,25-Prozent- oder Viertel-Regelung. Wir haben alle Vorteile eines Elektrofahrzeugs oder eines Plug-in-Hybrids als Firmenwagen zusammengefasst.

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Der grundsätzliche Steuervorteil eines Dienstwagens

Fest vorgeschrieben ist: Wird der Firmenwagen auch für private Fahrten genutzt, muss dies auch in der Steuererklärung angegeben und als geldwerter Vorteil versteuert werden. Hierfür wird dann ein Pauschalbetrag auf der Grundlage der 1-Prozent-Regelung angesetzt und versteuert. Als Alternative kann auch ein klassisches Fahrtenbuch eingesetzt werden, das alle privaten Fahrten genau dokumentiert und die tatsächlich anfallenden Kosten ausweist. Der große Vorteil eines Fahrtenbuches ist, dass es bei wenigen privaten Fahrten im Endeffekt günstiger werden kann als bei der Versteuerung des Pauschalbetrags.

 

Elektroautos und Hybride als Firmenwagen

Entscheidet sich ein Unternehmen dafür, Elektrofahrzeuge oder Hybride als Dienstwagen einzusetzen, profitieren die Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen. Denn statt der 1-Prozent-Regelung werden bei Elektroautos bis zu einem Kaufpreis von 60.000 Euro nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises angerechnet und versteuert. Bei einem höheren Bruttolistenpreis des Elektroautos werden 0,5 Prozent versteuert.

Wichtig: Bei Hybridautos werden immer 0,5 Prozent angesetzt, unabhängig vom Kaufpreis. Um den Steuervorteil bei Hybridautos nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Extern aufladbar (also nur Plug-in-Hybride)
  • Nicht mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km oder eine elektrische Mindestreichweite von 40 km
  • Ab 2022 eine elektrische Mindestreichweite von 60 km
  • Ab 2025 eine elektrische Mindestreichweite von 80 km

Steuervorteile-mit-hybrid-als-dienstwagen

 

Die 0,25-Prozent-Regelung beim Elektroauto als Dienstwagen

Als feste Berechnungsgrundlage für die anfallende Steuerlast wird immer der Bruttolistenpreis des Neufahrzeuges herangezogen. Das gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug als Neuwagen gekauft wurde oder nicht. Als Rechenbeispiel für die 0,25-Prozent-Regelung haben wir ein fiktives Elektrofahrzeug (170 PS, ca. 300 km Reichweite) als Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 39.000 Euro.

Ein Viertelprozent davon wird monatlich als geldwerter Vorteil für die private Nutzung angegeben. Somit sind 97,50 Euro (0,25 % von 39.000 Euro) auf das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers zu addieren. 

 

Zusätzliche geringere Kilometerbesteuerung beim Firmenwagen

In der Regel wird der elektrische Dienstwagen an mehr als 47 Tagen im Jahr für den Arbeitsweg genutzt. Dadurch wird neben dem geldwerten Vorteil auch noch eine zusätzliche Versteuerung – die Kilometerbesteuerung – fällig. Aber auch hier sind Elektrofahrzeuge und Hybridautos ganz klar im Vorteil.

Anstelle der üblichen 0,03 Prozent werden bei aktuellen Elektrofahrzeugen nur noch 0,0075 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer für die einfache Fahrtstrecke fällig. Im Beispiel mit dem fiktiven Elektrofahrzeug sind das 2,92 Euro pro Kilometer. Bei einem Arbeitsweg von 30 Kilometern müssten also zusätzlich 87,60 Euro monatlich versteuert werden. Das macht in diesem Fall insgesamt 1.050,20 Euro Steuern im Jahr. 



Aktuelle Sommerreifentests im Überblick:

Testinstitut  Reifengröße
Auto Motor Sport 235/55 R18
Auto Motor Sport 245/45 R19
Auto Motor Sport 255/45 R20
AutoBild 235/55 R17
AutoBild 215/55 R17
AutoBild 225/65 R17
AutoBild 225/45 R18 | 255/40 R18
AutoBild 225/45 R18
AutoBild 245/40 R19
ADAC 185/65 R15
ADAC 215/55 R17
ADAC 215/60 R16
ADAC 205/55 R16
Autobild Allrad 215/60 R17 | SUV
Autobild Allrad 235/55 R18 | SUV
Autobild Allrad 235/55 R19 | SUV
GTÜ | ARBÖ | ACE 225/45 R18
GTÜ | ARBÖ | ACE 195/55 R16
ADAC 225/50 R17
Auto Zeitung 225/45 R17
Auto Zeitung 215/55 R17
Gute Fahrt 235/35 R19
AutoBild sportcars 225/40 R18
AutoBild sportcars 265/35 R19 | 265/30 R20
AutoBild sportcars 265/35 ZR20
Sportauto 255/275/35 R19 | 255/40 R18
Sportauto 225/40/R18
Sportauto 235/35 ZR19 UHP | Supersport
Promobil 235/65 R16 C

Aktuelle Winterreifen- und Ganzjahresreifentests 2022/2023 im Überblick:

Testinstitut  Reifengröße
ADAC 195/65 R15 | Winterreifen
ADAC 185/65 R15 | 215/60 R16 | Winterreifen
ADAC 205/60 R16 | Winterreifen
ADAC 225/45 R17 | Winterreifen
ADAC 205/60 R16 | Winterreifen
Auto Motor Sport 195/55 R16 | Winterreifen
Auto Motor Sport 245/45 R19 | Winterreifen
Auto Motor Sport 255/45 R20 | Winterreifen
AutoBild 205/55 R16 | Winterreifen
AutoBild 215/55 R17 | Winterreifen
AutoBild 225/45 R18 | Winterreifen
AutoBild 195/55 R16 | Ganzjahresreifen
AutoBild 225/45 R17 | Ganzjahresreifen
Autozeitung 205/55 R16 | Ganzjahresreifen
Autozeitung 215/55 R17 | Ganzjahresreifen
AutoBild Allrad 225/60 R18 | SUV | Winterreifen
AutoBild Allrad 235/65 R17 | SUV | Ganzjahresreifen
AutoBild Allrad 225/45 R19 | SUV | Winterreifen
ADAC 225/50 R17 | Winterreifen
AutoBild 225/50 R17 | Ganzjahresreifen
AutoBild Sportscars 225/45 R18 vorne | 245/40 R18 hinten | Mischbereifung | Winterreifen
AutoBild Sportscars 225/40 R18 | Winterreifen
Auto Zeitung 235/55 R18 | Winterreifen
GTÜ 205/55 R17 | Ganzjahresreifen
GTÜ | ACE | ARBÖ 235/55 R18 | Winterreifen
SportAuto 255/275/35 R19 | 255/40 R18 | Winterreifen


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