Das Verkehrsrecht in Deutschland legt für alle Autofahrer in Deutschland fest: Der Verbandskasten gehört zum fest vorgeschriebenen Inventar jedes PKWs. Ein Verbandskasten mit vollständigem Inhalt kann im Ernstfall bei einem Unfall Leben retten. Was sich alles im Verbandskasten fürs Auto befinden muss, legt die DIN-Norm 13164 fest. Was genau diese Norm für Verbandskästen an Materialien vorschreibt und was unbedingt enthalten sein muss, haben wir hier zusammengefasst.
Die DIN-Norm 13164 für den Verbandskasten im Auto
Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) hat als unabhängige Plattform den Inhalt für Verbandskästen mit der DIN-Norm 13164 festgelegt. Seit 2014 dürfen nur noch Verbandkästen in Deutschland verkauft werden, die dieser Norm entsprechen. Das Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist in § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt und für jeden Autofahrer absolute Pflicht. Neben PKWs betrifft das auch LKWs und Busse. Bei Letzteren gilt, sobald mehr als 22 Sitzplätze vorhanden sind, müssen sogar zwei Verbandskästen mitgeführt werden. Von der Pflicht des Mitführens eines Verbandskastens sind befreit: Motorräder, Krankenfahrstühle, Krafträder, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben und andere einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen.
Verbandskasten fehlt: Welche Konsequenzen drohen?
Fällt während einer routinemäßigen Polizeikontrolle auf, dass kein Verbandskasten vorhanden ist, droht ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro. Bei mehrfachen Verstößen steigt das Bußgeld deutlich.
Verbandskasten abgelaufen: Droht ein Bußgeld?
Bei überschrittener Haltbarkeit des Verbandskastens kann eine Geldbuße verhängt werden, das ist aber nicht festgelegt – da die einzelnen Bestandteile des Verbandskastens austauschbar sind, um dem Verfallsdatum entgegenzuwirken. Somit wäre ein verhängtes Bußgeld aufgrund des abgelaufenen Haltbarkeitsdatums hinfällig.
Das ändert sich 2022 im Verbandskasten
Die DIN-Norm 13164 wurde im Januar 2022 überarbeitet und wird zum 1. Februar 2022 gültig.Die Änderung der DIN-Norm betrifft den Inhalt des Verbandkastens. So wird der Inhalt nach neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst und ergänzt. Unter anderem wird auch die aktuelle COVID-19-Situation berücksichtigt. So sind zukünftig zwei Gesichtsmasken ein fester Bestandteil des Verbandskastens. Gleichzeitig wird das Verbandtuch (40 x 60 cm) ersatzlos gestrichen und die Anzahl der Dreiecktücher reduziert.
Der Verbandskasten fürs Auto im Überblick
Folgende Komponenten sind laut der DIN-Norm 13164 für den Verbandskasten fest vorgeschrieben (Anzahl in Klammern):
- (6) Kompressen, 10 x 10 cm
Die sterilen Kompressen werden als Wundauflage zur Blutstillung und zum Schutz der Wundfläche verwendet. - (1) Dreiecktuch (DIN 13 168-D)
Das Dreiecktuch, bestehend aus Baumwolle oder Faserstoff, dient als Fixierhilfe, zur Polsterung und als Tragehilfe. Es wird verwendet bei Hand-, Ellenbogen-, Knie- und Schulterverletzungen. Da es nicht steril ist, eignet es sich nicht zur direkten Wundversorgung. - (1) Rettungsdecke mit den Maßen 210 x 160 cm
Die Rettungsdecke schützt vor Unterkühlung, Nässe und Wind. Die Rettungsdecke verfügt über eine reißfeste und wasserdichte transparente PET-Folie und eine stark reflektierende Aluminiumschicht. - (1) Erste-Hilfe-Schere (DIN 58279-A 145)
Zur optimalen Wundversorgung kann mit der Schere die Kleidung von Verletzten aufgeschnitten werden. - (4) Einmalhandschuhe (DIN EN 455)
Die Handschuhe sind staubgeschützt verpackt und nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt. Die Handschuhe schützen Helfer sowie Verletzte vor Infektionen. - (1) Erste-Hilfe-Broschüre
Die Broschüre dient zur Information und Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen am Unfallort. - (2) Feuchttücher
Die Feuchttücher dienen zur Reinigung unverletzter Hautflächen. - (1) 14-teiliges Fertigpflasterset
Das Fertigpflasterset besteht aus vier Wundschnellverbänden, zwei Fingerkuppenverbänden, zwei Fingerverbänden, zwei Pflasterstrips 12 x 2 cm, vier Pflasterstrips 1,9 x 7,2 cm und vier Pflasterstrips 2,5 x 7,2 cm. - (1) Verbandpäckchen (klein, mittel, groß)
Die Verbandpäckchen dienen zur Erstversorgung bei Wunden. Es gibt verschiedene Varianten in unterschiedlichen Größen. Die einzelnen Verbandpäckchen sind steril verpackt und bestehen aus einer Wundauflage, die fest mit einer Mullbinde verbunden ist. Folgende Größen sind enthalten:- 1x klein (Verbandpäckchen K, 3 m x 6 cm, Kompresse 6 x 8 cm)
- 2x mittel (Verbandpäckchen M, 4 m x 6 cm, Kompresse 8 x 10 cm)
- 1x groß (Verbandpäckchen G, 4 m x 10 cm, Kompresse 10 x 12 cm)
- (1) Heftpflaster (DIN 13019-A) aufgespult mit 5 m x 2,5 cm)
- (2) Gesichtsmasken
Wann muss ein Verbandskasten ausgetauscht werden?
Der Inhalt eines Verbandkastens ist nur begrenzt haltbar. Beim Kauf sollte die Haltbarkeit laut Verfallsdatum noch mindestens 4 Jahre betragen. Das entsprechende Ablaufdatum ist in der Regel auf dem Verbandskasten aufgedruckt.
Warum muss der Verbandskasten ausgetauscht werden?
Die vorgeschriebenen Komponenten im Verbandskasten wie Binden, Pflaster und Kompressen halten nicht ewig. Hier muss das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Verfallsdatum der Verbandsmaterialien beachtet werden. So verlieren die Pflaster und Binden nach einer bestimmten Zeit ihre Klebefähigkeit. Die Kompressen sind nur für einen bestimmten Zeitraum steril. Alle enthaltenen Materialien müssen nach abgelaufener Haltbarkeit umgehend ausgetauscht werden. Auch bei abgelaufener Haltbarkeit kann die Polizei ein Bußgeld anordnen.