Das Jahr 2025 bringt viele Neuerungen für Autofahrer in Deutschland und Europa mit sich. Von der Einführung neuer Umweltstandards bis hin zu höheren Kosten bei den Kraftstoffpreisen – das Autofahren wird sich in einigen Bereichen spürbar ändern. Diese neuen Regelungen sollen dazu beitragen, Verkehrssicherheit und Umweltschutz weiter zu verbessern. Im folgenden Artikel findest du die zentralen Änderungen, die 2025 auf dich zukommen, sowie Tipps, wie du dich optimal darauf vorbereiten kannst.
Umtausch alter Führerscheine: Pflichten und Fristen
Einige Führerscheine müssen im Jahr 2025 verpflichtend umgetauscht werden. Besonders betroffen sind alle Autofahrer, die zwischen 1971 und 1998 geboren wurden und noch einen Führerschein im alten rosa oder grauen Papierformat besitzen. Diese Dokumente müssen bis zum 19. Januar 2025 in das neue EU-Scheckkartenformat umgewandelt werden. Dieser Umtausch ist erforderlich, um Sicherheitsstandards zu erhöhen und die Fälschungssicherheit zu verbessern. Wer diesen Termin versäumt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig und kostet eine Umtauschgebühr von etwa 25 Euro. Falls dein Führerschein zwischen 1999 und 2020 ausgestellt wurde, bist du erst bis 2026 dazu verpflichtet, diesen gegen den neuen EU-Kartenführerschein auszutauschen. So bleibt ausreichend Zeit, um den Vorgaben nachzukommen.
Hauptuntersuchung 2025: Gelbe Plaketten und neue Fristen
2025 sind alle Fahrzeuge, die derzeit eine orangefarbene „TÜV“-Plakette auf dem Kennzeichen haben, zur Hauptuntersuchung (HU) fällig. Bei bestandener Prüfung wird eine gelbe Plakette vergeben, die bis zur nächsten Untersuchung im Jahr 2027 gültig ist. Für Neufahrzeuge, wie Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen, gilt eine Frist von drei Jahren bis zur ersten HU.
Es ist wichtig, die Fristen der Hauptuntersuchung einzuhalten, da bei verspäteter Prüfung gestaffelte Bußgelder drohen:
- Mehr als zwei bis zu vier Monate: 15 Euro Bußgeld
- Mehr als vier bis zu acht Monate: 25 Euro Bußgeld
- Über acht Monate hinaus: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister
Um diese Strafen zu vermeiden, plane die HU frühzeitig ein und prüfe regelmäßig die Gültigkeit der Plakette auf deinem Fahrzeug.
Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen
Für Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen gibt es ab dem 19. Juni 2025 eine wichtige Neuerung: Eine zweijährliche Gasprüfung für Flüssiggasanlagen wird gesetzlich vorgeschrieben. Diese Maßnahme dient dazu, die Sicherheit im Umgang mit Gas zu erhöhen und die Standards bei Wohnmobilen und Wohnwagen zu vereinheitlichen. Die Gasprüfung muss auch bei Neufahrzeugen vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Bei Verstoß gegen diese Vorschrift können Bußgelder drohen. Falls du in deinem Wohnmobil oder Wohnwagen eine Gasheizung oder andere gasbetriebene Geräte nutzt, achte darauf, die Prüfung rechtzeitig durchführen zu lassen, um sicher und regelkonform unterwegs zu sein.
Neue Kennzeichnungen für Winterreifen und Ganzjahresreifen
Bereits seit dem 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen mit dem sogenannten „Alpine-Symbol“ bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet werden. Das Symbol – eine Schneeflocke und ein Berg – zeigt an, dass der Reifen auch bei winterlichen Bedingungen sicher ist. Die bisherige „M+S“-Kennzeichnung reicht allein nicht mehr aus. Reifen, die noch das alte „M+S“-Symbol tragen und vor dem 31. Dezember 2019 produziert wurden, dürfen allerdings weiterhin genutzt werden, solange eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wird. Falls du vor dem Winter 2025 neue Winterreifen kaufst, achte darauf, dass diese das „Alpine-Symbol“ tragen, um bei winterlichen Verhältnissen sicher unterwegs zu sein und möglichen Bußgeldern zu entgehen.
Strengere Abgasnormen für Motorräder
Eine weitere Neuerung betrifft die Abgasnorm für Motorräder. Ab Januar 2025 dürfen Motorräder nur noch neu zugelassen werden, wenn sie mindestens die Abgasnorm Euro 5+ erfüllen. Diese Vorgabe soll die Emissionen von Motorrädern reduzieren und die Luftqualität insbesondere in städtischen Gebieten verbessern. Zusätzlich läuft 2025 eine Übergangsfrist für ältere Motorradreifen ab. Reifen mit einer Produktionsnummer (DOT-Nummer) bis einschließlich 2019 dürfen nur noch verwendet werden, wenn eine spezielle Herstellerfreigabe und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen. Bei neueren Reifen ist eine zusätzliche Abnahme durch den TÜV oder eine andere anerkannte Prüforganisation notwendig, falls diese von den Standardvorgaben im Fahrzeugschein abweichen.
Neue Typklassen bei Kfz-Versicherungen
Zum Jahreswechsel 2025 ändern sich für über 12 Millionen Fahrzeuge die Typklassen, welche die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung beeinflussen. In etwa 7,1 Millionen Fällen wird eine höhere Typklasse festgelegt, was höhere Versicherungsprämien zur Folge haben kann. Etwa 5,1 Millionen Fahrzeuge werden dagegen in günstigere Typklassen eingestuft, was zu einer Senkung der Beiträge führt. Falls du von einer Einstufung in eine neue Typklasse betroffen bist, lohnt es sich, sich bei deiner Versicherungsgesellschaft über mögliche Prämienänderungen zu informieren und gegebenenfalls einen Wechsel der Versicherung zu prüfen.
THG-Quote für Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeugbesitzer können auch im Jahr 2025 von der THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) profitieren. Die Quote erlaubt es, CO₂-Einsparungen zu verkaufen und so Einnahmen zu generieren. Diese Einnahmen sind für Privatpersonen steuerfrei, was den Besitz eines Elektrofahrzeugs finanziell attraktiver machen kann. Die Frist zur Beantragung der THG-Quote endet für 2025 am 7. November. Für Halter von Elektroautos ist es ratsam, sich über die Höhe der möglichen Einnahmen und den Ablauf der Beantragung zu informieren, um die Vorteile dieser Regelung voll auszuschöpfen.
Höhere Kraftstoffpreise durch CO₂-Steuer
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Der Preis für Benzin und Diesel wird aufgrund der höheren Steuer auf CO₂-Emissionen steigen. Konkret bedeutet dies einen Anstieg um rund 15,7 Cent pro Liter Benzin und 17,3 Cent pro Liter Diesel, jeweils ohne Mehrwertsteuer. Für das Jahr 2026 ist geplant, die Preise auf Basis eines Zertifikatehandels festzulegen, was eine Preissteigerung auf bis zu 65 Euro pro Tonne CO₂ bewirken könnte. Wenn du regelmäßig auf dein Auto angewiesen bist, werden diese Preissteigerungen die laufenden Kosten erhöhen. Es lohnt sich daher, deine Fahrgewohnheiten zu überprüfen und nach Sparmöglichkeiten zu suchen, beispielsweise durch Fahrgemeinschaften oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Änderungen bei Reisebestimmungen und Mautgebühren
Ab 2025 ändern sich auch einige Regelungen für Autofahrer, die ins Ausland reisen:
- Großbritannien: Ab April 2025 benötigen Reisende aus der EU eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Großbritannien. Diese Genehmigung kannst du online oder über eine App beantragen, die Kosten liegen bei rund 10 britischen Pfund.
- Österreich: Für die Nutzung der Autobahnen in Österreich wird die Vignette in der neuen Farbe Seegrün eingeführt. Die Jahresvignette kostet für Pkw 103,80 Euro, und auch die Zwei-Monats- und Zehn-Tages-Vignetten sind leicht teurer geworden.
Falls du oft ins europäische Ausland reist, ist es sinnvoll, dich vorab über die jeweiligen Maut- und Einreisebestimmungen zu informieren, um unnötige Wartezeiten und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Fazit: Auto fahren 2025 - Was du wissen musst
2025 bringt zahlreiche neue Regelungen und Bestimmungen, die das Autofahren sicherer und umweltfreundlicher gestalten sollen. Von der Pflicht zum Führerscheinumtausch und strengerer HU-Vorgaben bis hin zu gestiegenen Spritkosten und geänderten Versicherungsprämien – Autofahrer sollten sich frühzeitig auf diese Veränderungen vorbereiten, um stressfrei und kostensparend mobil zu bleiben. Durch eine rechtzeitige Vorbereitung kannst du die Vorteile dieser Änderungen nutzen, zum Beispiel durch die THG-Quote für Elektrofahrzeuge oder durch eine Anpassung deiner Versicherungsprämie. So wird das Jahr 2025 ein Stück planbarer und sicherer.