In dem Blogartikel werfen wir einen Blick auf die neuen Gesetze und Beschlüsse, die ab dem Jahr 2024 für das Autofahren gelten werden. Wir haben alles für dich zusammengefasst. Erfahre, welche Neuerungen auf dich zukommen und welche Chancen und Herausforderungen sich daraus ergeben. Außerdem klären wir, was dich bei Verstößen gegen die neuen Regeln an Bußgeldern und Sanktionen erwartet.
Führerscheinumtausch: Zeit für Veränderung
Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind und noch einen alten rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen, müssen diesen bis zum 19. Januar 2024 gegen einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein austauschen. Wer mit dem alten Führerschein erwischt wird, muss ein Verwarngeld von zehn Euro zahlen und den neuen Führerschein nachträglich bei der Polizei vorlegen - andernfalls droht eine weitere Geldstrafe. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und kostet 25 Euro. Ab dem 19. Januar 2025 müssen auch Personen ab dem Geburtsjahrgang von 1971 ihren "Lappen" umtauschen. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins steht auf der Vorderseite unter Punkt 4a. Alle Führerscheine, die seit dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, tragen bereits ein Ablaufdatum unter Punkt 4b.
Fahrerlaubnis-Änderungen: EU-Richtlinie wird diskutiert
Ende des Jahres soll eine neue EU-Richtlinie des Straßenverkehrsrechts beschlossen werden. Dabei geht es um verschiedene Vorschläge, wie beispielsweise die Erweiterung der B196-Fahrerlaubnis, Gewichtsbeschränkungen für Fahranfänger, neue Regeln für Fahrschüler und Änderungen beim Lkw-Führerschein. Auch eine zeitlich begrenzte Gültigkeit der Fahrerlaubnis für ältere Menschen wird diskutiert.
HU-Plaketten: Aufgepasst beim TÜV
Fahrzeuge mit grüner "TÜV"-Plakette müssen im Jahr 2024 zur Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nach einer erfolgreichen Prüfung erhält man eine blaue Plakette. Das Fahrzeug muss dann im Jahr 2026 erneut vorgeführt werden. Für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist (gelbe Plakette). Übrigens: Wer die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzieht, muss ein Bußgeld von 15 Euro zahlen; zwischen zwei und acht Monaten kostet es 25 Euro. Bei Überziehung um mehr als acht Monate drohen sogar 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
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Assistenzsysteme: Mehr Sicherheit an Board
Ab dem 7.Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Pkw zusätzlich zu den bereits vorgeschriebenen Assistenzsystemen wie ABS, ESP oder Reifendruckkontrollsystemen auch weitere Assistenten serienmäßig an Bord haben. Dazu gehören unter anderem intelligente Geschwindigkeitsassistenten, Datenaufzeichnungen in Black Boxes und Notbremsassistenten.
Förderung von Wallboxen: Ladestationen für alle
Das Förderprogramm für private Ladestationen mit Solarstrom wird im Jahr 2024 fortgesetzt. Nachdem das Budget von 300 Millionen Euro Ende September 2023 innerhalb eines Tages mit über 33.000 genehmigten Anträgen ausgeschöpft war, legte die KfW-Förderbank erneut ein Programm in Höhe von 200 Millionen Euro auf. Der genaue Zeitpunkt des neuen Verfahrens, vermutlich wieder nach dem "Windhund"-Prinzip (wer zuerst beantragt, erhält auch zuerst die Förderung), steht noch nicht fest.
Kfz-Versicherung: Neue Typklassen
Ab dem Jahr 2024 ändern sich die Typklasseneinstufungen für Kfz-Versicherungen und betreffen rund 13 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer. Über 7,4 Millionen werden höher eingestuft, 5,4 Millionen in eine bessere Typklasse.
E-Auto-Förderung: Änderung ab Januar 2024
Ab dem 1.Januar 2024 beträgt der Bundesanteil an der Förderung batterieelektrischer Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro nur noch 30.000 Euro. Fahrzeuge mit einem höheren Listenpreis erhalten ab diesem Zeitpunkt keine staatliche Unterstützung mehr. Die Antragsberechtigung bleibt weiterhin auf Privatpersonen beschränkt. Maßgebend ist das Datum des Antragseingangs, das eine Zulassungsbescheinigung voraussetzt. Der Fördertopf soll auf 810 Millionen Euro gekürzt werden.
THG-Quote: Elektroautobesitzer aufgepasst
Auch im Jahr 2024 können Besitzer von Elektroautos wieder THG-Zertifikate verkaufen. Für die Beantragung benötigt man lediglich den Fahrzeugschein, der offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I genannt wird. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich und die Höhe variiert aufgrund sich ständig ändernder gesetzlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Übrigens unterliegen Privatpersonen mit diesen Einnahmen nicht der Einkommenssteuer; nur wenn das Elektroauto zum Betriebsvermögen gehört, sind diese Erlöse steuerpflichtig.
Kraftstoffpreise (CO₂-Steuer): Auswirkungen ab 2024
Ab dem 1.Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung beträgt sie 40 Euro pro Tonne. Laut Angaben des Außenhandelsverbands für Mineralöl und Energie erhöht sich dadurch Benzin und Diesel an den Tankstellen um etwa drei Cent pro Liter. Aufgrund hoher Energiekosten hat die Bundesregierung beschlossen, die geplante Erhöhung von 30 auf 35 Euro im Jahr 2023 auszusetzen. Im Jahr 2025 soll dann eine weitere Steigerung auf 50 Euro pro Tonne folgen.