Das 49-Euro-Ticket soll ab Anfang 2023 bezahlbare Mobilität möglich machen. Die THG-Quote ermöglicht es, E-Auto-Besitzern und -Besitzerinnen, bares Geld zu verdienen. Andererseits wird die Förderung von E-Autos im nächsten Jahr reduziert und die nächste Stufe der sogenannten CO₂-Steuer ausgesetzt. Wo Autofahrende 2023 mehr zahlen und wo weniger, und welche neuen Vorschriften, Regeln und Termine, die ihr kennen solltet, möchten wir euch in dem folgenden Beitrag aufführen.führen.
Führerschein umtauschen – wen betrifft es?
Die Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen 2023 ihren Führerschein umtauschen. Wer bereits einen EU-Scheckkartenführerschein hat, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, kann sich den Weg zum Amt sparen. Ansonsten wird für den Umtausch eine Gebühr von rund 25 Euro fällig.
Das 49-Euro-Ticket kommt
Das neue Deutschlandticket im Nah- und Regionalverkehr sollte eigentlich ab dem 1. Januar 2023 verfügbar sein. Aus organisatorischen Gründen wurde der Start des Nachfolgers für das 9-Euro-Ticket verschoben und ist aktuell für den 1. April 2023 vorgesehen. Erste Eckpunkte: Das 49-Euro-Ticket soll es digital und als Plastikkarte geben. Es wird jeweils für einen Monat gültig sein und nur im monatlich kündbaren Abo erhältlich sein.
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Cannabis-Legalisierung
Es werden neue Vorschriften für die Legalisierung von Cannabis gelten. Unter bestimmten Umständen soll es möglich sein, Cannabis zu erwerben und zu besitzen. Einen genauen Termin für die Legalisierung gibt es allerdings noch nicht. Das Führen eines Fahrzeugs unter Wirkung von Cannabis bleibt hingegen weiterhin verboten. Der derzeitige Grenzwert von 1,0 ng THC pro Milliliter Blutserum soll eventuell angepasst werden.
CO₂-Abgabe verschoben
Die geplante Erhöhung der CO₂-Abgabe auf Kraftstoffe wird um ein Jahr verschoben. Dadurch bleiben Benzin und Diesel im Jahr 2023 weiterhin verhältnismäßig günstig. Der Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid liegt damit weiter bei 30 Euro. Ab Anfang 2024 soll dann ein Preis von 35 Euro gelten, was umgerechnet zu einem Aufschlag auf den Liter Benzin bzw. Diesel von rund 1,5 Cent führt.
Verbandskasten wird erweitert
Zwei medizinische Masken müssen nun in Verbandskästen enthalten sein. Der formale Schritt, die Anpassung der Straßenverkehrszulassungsordnung, steht noch aus. Allerdings dürfen Verbandskästen nach der neuen Norm bereits verwendet werden. Auch alte Verbandskästen (nach DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014) müssen nicht ausgetauscht werden und können weiterhin genutzt werden.
Elektroauto – geringerer Umweltbonus
Wenn ihr euch sich dafür entscheidet, ein Elektroauto zu kaufen, sollten ihr wissen, dass der Umweltbonus ab 1. Januar 2023 reduziert wird. Plug-in-Hybridfahrzeuge werden keinen Umweltbonus mehr bekommen. Der Bundesanteil zur Förderung von Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen wird für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro von 6.000 auf 4.500 Euro reduziert, für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro von 5.000 auf 3.000 Euro.
Elektroauto – mit Quotenhandel gibts die Prämie
Wer ein Elektroauto besitzt, kann seit 2022 beim Quotenhandel eine Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr bekommen. Das gilt auch 2023. Die Halter und Halterinnen von Elektrofahrzeugen können sozusagen eingespartes Treibhausgas "verkaufen".