Wer neue Felgen montiert, fragt sich fast immer dasselbe zuerst: Was kostet die Eintragung beim TÜV und ist sie überhaupt nötig? Die Antwort hängt davon ab, welche Papiere die Felge mitbringt – ABE, Teilegutachten, die neue Teiletypgenehmigung (TTG) – und ob am Fahrzeug etwas umgebaut wurde.
Hier bekommst du die Preise für 2026, eine klare Checkliste, mit welcher Genehmigung du ohne Eintragung fahren darfst, und den vollständigen Ablauf bei TÜV, DEKRA oder GTÜ – inklusive der Strafen, wenn du es schleifen lässt.

Felgen eintragen lassen – Kosten beim TÜV im Überblick (Stand 2026)
Die Eintragung selbst ist der kleinere Posten – teuer wird es erst, wenn dem Prüfer Unterlagen fehlen oder am Fahrzeug etwas verändert wurde. In den folgenden Abschnitten findest du die Preise nach Situation gegliedert, damit du vor dem Termin abschätzen kannst, was auf dich zukommt.
Die Spanne reicht von rund 35 Euro bei vollständigen Papieren bis über 250 Euro bei einer Einzelabnahme. Welcher Bereich für dich gilt, hängt fast immer von der Genehmigungsart der Felge ab.
Was Felgen mit ABE oder Teilegutachten beim TÜV kosten
Liegt eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor und ist dein Fahrzeugmodell in den Auflagen aufgeführt, ist die Sache schnell erledigt. Für die reine Eintragung verlangen TÜV, DEKRA und GTÜ in der Regel zwischen 35 und 70 Euro. Beim Teilegutachten gilt derselbe Preisrahmen, hier ist die Abnahme allerdings Pflicht – die ABE darf in vielen Fällen ohne weitere Prüfung gefahren werden.
Ein praktisches Beispiel: Du montierst 17-Zoll-Alufelgen mit Teilegutachten auf deinen Skoda Octavia. Die Werkstatt zieht die Räder an, du fährst zur Prüfstelle, der Prüfer kontrolliert Freigang, Reifengröße und Achslast – nach rund 30 Minuten hältst du die Bescheinigung für die Zulassungsstelle in der Hand. Kosten: etwa 45 Euro plus die Gebühr bei der Behörde.
Kosten der Einzelabnahme bei Felgen ohne Gutachten
Fehlt eine gültige Genehmigung komplett – etwa bei Importfelgen, sehr alten Modellen ohne KBA-Nummer oder Sonderanfertigungen – kommst du um eine Einzelabnahme nach §21 StVZO nicht herum. Diese Sonderprüfung kostet je nach Aufwand 120 bis 250 Euro, in Einzelfällen mehr. Verlangt der Prüfer zusätzlich ein Festigkeitsgutachten, kann der Posten auf 300 Euro und mehr klettern.
Beispielrechnung Einzelabnahme
19-Zoll-Felgen aus einem US-Importshop, keine ABE, keine KBA-Nummer am Felgenstern. Der Prüfer kontrolliert Material, Freigang und Achslast und fordert ein Materialgutachten nach. Endsumme: rund 210 Euro für die Abnahme plus etwa 20 Euro für den Eintrag in die Fahrzeugpapiere.
Gebühren der Zulassungsstelle für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere
Nach der TÜV-Bescheinigung musst du die Änderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen. Die Gebühr fällt im Vergleich zur Prüfstelle moderat aus, schwankt aber je nach Bundesland.
| Vorgang | Gebühr Zulassungsstelle |
|---|---|
| Eintragung Felgen / Reifen in Teil I | ca. 10 – 30 € |
| Mehrere Änderungen in einem Vorgang | ca. 30 – 50 € |
| Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung | deutlich höhere Gebühren |
Werte 2026, regionale Abweichungen möglich.
Wovon der Preis für die Felgen-Eintragung im Einzelfall abhängt
Pauschal lässt sich der Endpreis nicht festnageln. Diese fünf Punkte ziehen die Kosten nach oben oder unten:
- Gutachtenlage: Mit ABE oder Teilegutachten bleibt der Aufwand klein, ohne Papiere steigt er deutlich.
- Fahrzeugzustand: Tieferlegung, Spurplatten oder andere Bremsanlage erhöhen den Prüfumfang.
- Region und Prüfstelle: Großstadt-Prüfstellen sind tendenziell teurer als Standorte auf dem Land.
- Kombiprüfung: Wer Felgen, Fahrwerk und Reifen in einem Termin abnehmen lässt, spart Gebühren gegenüber drei einzelnen Vorgängen.
- Terminbedarf: Express- oder Samstagstermine kosten bei vielen Prüfstellen Aufschlag.
Wann du Felgen eintragen lassen musst – und wann nicht
Nicht jede Felge muss zum TÜV. Ob eine Eintragung Pflicht ist, hängt allein davon ab, welche Genehmigung die Felge besitzt und ob dein Fahrzeugmodell in den Auflagen geführt wird. Mit der Teiletypgenehmigung (TTG) hat sich 2025 das System grundlegend verändert – die alten ABE-Dokumente sind aber noch Jahre gültig.
Was rechtssicher fährt und was nicht, klärt sich anhand von drei Genehmigungsarten: ABE, ECE-Kennzeichnung und der neuen TTG.
Felgen mit ABE, ECE oder TTG – eintragungsfreie Varianten
Eintragungsfrei sind ausschließlich Felgen, bei denen die Genehmigung dein Fahrzeug ausdrücklich einschließt und du keine Maße veränderst. Drei Konstellationen erlauben das Fahren ohne TÜV-Stempel:
- Felge mit ABE: Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Dein Fahrzeugtyp muss in der ABE namentlich aufgeführt sein, alle Auflagen (Achslast, Reifengröße, Einpresstiefe) gelten.
- ECE-geprüfte Felge: Europaweit zugelassen, erkennbar am „E" mit Länderkennzahl auf der Felge. Achte trotzdem darauf, dass die Reifengröße zu deiner Achslast passt.
- Felge mit TTG: Die Teiletypgenehmigung ersetzt ABE und Teilegutachten – wenn dein Fahrzeug enthalten ist, brauchst du nichts eintragen zu lassen.
Wichtig in allen drei Fällen: Die Papiere müssen im Auto liegen. Sonst droht bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld, obwohl die Felge selbst zugelassen ist. Welche Angaben auf der Felge wofür stehen, klärt sich beim Blick auf die Felgenbezeichnung und ihre einzelnen Werte.
Pflichtfälle: Wann eine Eintragung beim TÜV nötig ist
Eintragungspflicht greift, sobald die Genehmigung deinen Fahrzeugtyp nicht einschließt oder das Auto umgebaut wurde. Konkret bedeutet das:
- Die Felge hat ein Teilegutachten – Abnahme ist Pflicht, ohne Ausnahme.
- Die Felge besitzt keine ABE, kein Teilegutachten und keine TTG – nur Einzelabnahme möglich.
- Dein Fahrzeug wurde tiefergelegt oder mit Spurplatten ausgestattet.
- Reifengröße oder Einpresstiefe weichen von den eingetragenen Werten ab.
- Die ursprüngliche Achslast wird durch die neue Kombination überschritten.
| Situation | Eintragung Pflicht? | Begründung |
|---|---|---|
| ABE, Fahrzeug ausdrücklich gelistet | Nein | ABE gilt als Freigabe |
| ECE-Kennzeichnung | Nein | EU-weite Zulassung |
| TTG mit Fahrzeug in den Auflagen | Nein | Neue zentrale Genehmigung |
| Teilegutachten | Ja | Abnahme zwingend vorgeschrieben |
| Felge ohne Gutachten | Ja | Einzelabnahme nach §21 StVZO |
| Tieferlegung oder Spurplatten | Meist ja | Umbauten heben Freigaben aus |
Was ABE, Teilegutachten und TTG für die Felgeneintragung bedeuten
Drei Genehmigungsarten, drei unterschiedliche Spielregeln. Die ABE war bis Mitte 2025 das Standarddokument für Felgen und bleibt für bestehende Felgen weiter gültig. Sie listet alle freigegebenen Fahrzeuge samt Auflagen wie maximaler Achslast oder zulässiger Reifengröße.
Das Teilegutachten bescheinigt die technische Eignung, fordert aber immer eine Abnahme. Der Prüfer kontrolliert nach dem Einbau, ob die Auflagen aus dem Gutachten eingehalten werden – etwa beim Freigang oder bei der Radabdeckung.
Seit dem 20. Juni 2025 ersetzt die Teiletypgenehmigung (TTG) beide Vorgängerformate. Für neue Felgenmodelle stellt das Kraftfahrt-Bundesamt keine ABE und kein Teilegutachten mehr aus. Bestehende Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis 19. Juni 2028 – wer eine ABE-Felge hat, kann sie also weiter problemlos fahren und eintragen lassen.
Vor dem Kauf prüfen
Bevor du eine Felge bestellst, lies in den Auflagen nach, ob dein Fahrzeugmodell genau in dieser Variante (Motorisierung, Achslast, Reifendimension) freigegeben ist. Schon eine andere Motorisierung kann den Eintrag in der ABE ausschließen – und damit eine Einzelabnahme nötig machen. Welche Felge zu welchem Fahrzeug passt, klärt sich am schnellsten über die Fahrzeugdaten und die Felgenfreigaben.
Reifen eintragen lassen – Kosten und Pflichtfälle
Nicht nur Felgen, auch Reifengrößen müssen unter Umständen eingetragen werden. Das betrifft vor allem Fahrer, die von der Standarddimension abweichen – etwa mit breiteren Reifen, einer anderen Höhe oder einem Wechsel auf eine Mischbereifung.
Die Kosten liegen ähnlich wie bei der Felgeneintragung, weil Prüfstellen Reifen meist im selben Termin abnehmen.
Wann eine Reifen-Eintragung beim TÜV Pflicht ist
Eintragen lassen musst du Reifen immer dann, wenn die montierte Größe nicht im Fahrzeugschein (Teil I) und nicht in der CoC-Bescheinigung als zulässig steht. Drei typische Fälle:
- Andere Reifenbreite oder -höhe: Beispiel 225/45 R17 statt 205/55 R16, beide Größen müssen für deinen Fahrzeugtyp freigegeben sein.
- Wechsel auf abweichenden Geschwindigkeitsindex: Wenn der neue Index unter dem ursprünglich eingetragenen liegt, brauchst du eine Auflage in den Papieren.
- Mischbereifung: Unterschiedliche Reifengrößen vorn und hinten erfordern in den meisten Fällen eine Eintragung.
Reifen, die in der COC oder im Fahrzeugschein bereits stehen, brauchst du nicht eintragen zu lassen – auch nicht, wenn du die Marke wechselst. Welche Größen für dein Modell freigegeben sind, steht in den Felder 15.1 und 15.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Kosten für die Reifen-Eintragung beim TÜV
Die Preise liegen in einem ähnlichen Rahmen wie bei der Felgeneintragung, weil oft beides zusammen geprüft wird. Für 2026 musst du mit folgenden Werten rechnen:
| Art der Eintragung | Kosten 2026 |
|---|---|
| Reifen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung | ca. 35 – 60 € |
| Reifen + Felgen in einem Termin | ca. 60 – 100 € |
| Reifen ohne Freigabe (Einzelfall) | ab 120 € |
| Eintragung Zulassungsstelle | ca. 10 – 30 € |
Mehr zum Aufziehen selbst und den dazugehörigen Werkstattkosten erfährst du beim Aufziehen von Reifen und kompletten Rädern.
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Felgen ohne Gutachten eintragen lassen – Einzelabnahme nach §21 StVZO
Importfelgen, Gebrauchtkäufe aus dem Marktplatz oder Sonderanfertigungen kommen oft ohne Genehmigungspapier ins Haus. Damit du sie trotzdem legal fahren kannst, bleibt nur die Einzelabnahme – sie ist die aufwändigste Form der Prüfung und nicht in jedem Fall erfolgreich.
Die folgenden Abschnitte zeigen, wie du die KBA-Nummer findest, was eine Einzelabnahme abdeckt und welche Strafen drohen, wenn du es ohne Eintragung versuchst.
KBA-Nummer der Felge finden und Gutachten nachfordern
Die KBA-Nummer ist der Schlüssel zur Genehmigung. Sie steht meist eingegossen oder graviert auf der Innen- oder Rückseite der Felge, in der Nähe der Größenangabe – zum Beispiel 7.5Jx17H2 ET38 KBA 12345. Mit dieser Nummer lassen sich zwei Wege gehen:
- Direkt beim Felgenhersteller das passende Gutachten als PDF anfordern. BBS, OZ, Borbet, Dezent, ATS und viele andere bieten Download-Portale dafür an.
- Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Kopie der ABE bestellen, wenn der Hersteller nicht mehr existiert.
Fehlt die KBA-Nummer komplett, ist das ein deutliches Zeichen: Die Felge wurde nie in Deutschland zugelassen. Eine Einzelabnahme bleibt dann die einzige Option, oft samt zusätzlichem Festigkeitsgutachten.
Einzelabnahme von Felgen – Ablauf und Kosten beim TÜV
Bei der Einzelabnahme nach §21 StVZO beurteilt ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Felge individuell. Geprüft werden:
- Material und Festigkeit der Felge
- Passform am Fahrzeug (Lochkreis, Einpresstiefe, Radmitte)
- Freigang zu Radhaus, Federbein und Bremssattel
- Achslast und zulässige Reifendimension
Liegt keine KBA-Nummer vor, fordert der Prüfer in der Regel ein zusätzliches Festigkeitsgutachten. Dieses Dokument kostet allein 150 bis 250 Euro und lohnt sich nur bei hochwertigen oder seltenen Felgen.
| Art der Einzelabnahme | Kosten 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Einzelabnahme nur Felgen | 120 – 180 € | Keine ABE oder TTG vorhanden |
| Einzelabnahme Felgen und Fahrwerk | 180 – 250 € | Prüfer bewertet beide Umbauten |
| Einzelabnahme mit Festigkeitsgutachten | ab 300 € | Bei Felgen ohne KBA-Nummer |
| Nachtrag in Fahrzeugpapiere | 10 – 30 € | Gebühr Zulassungsstelle |
Strafen für nicht eingetragene Felgen im Straßenverkehr
Wer mit nicht eingetragenen Felgen fährt, riskiert mehr als ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall erlischt die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs – und im Unfallfall kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
| Verstoß | Strafe | Zusatzfolge |
|---|---|---|
| Fahren ohne gültige ABE / TTG | 50 – 90 € Bußgeld | 1 Punkt in Flensburg |
| Erloschene Betriebserlaubnis | Fahrzeug nicht mehr zulassungsfähig | Stilllegung droht |
| Unfall mit nicht eingetragenen Felgen | Versicherung kann kürzen | Zivilrechtliche Haftung möglich |
Welche Felgentypen in Deutschland von vornherein verboten sind und welche nicht, klärt sich beim Überblick zu Felgen, die nicht durch den TÜV kommen.
Felgen eintragen lassen beim TÜV, DEKRA oder GTÜ – so läuft der Termin ab
Der Ablauf ist bei allen Prüfstellen ähnlich, Unterschiede gibt es bei Preisen, Wartezeiten und Serviceangeboten. Mit der richtigen Vorbereitung dauert die Eintragung selten länger als eine Stunde.
Wer die Unterlagen vollständig dabei hat und die Felgen korrekt montiert hat, geht in den meisten Fällen mit Bescheinigung wieder raus.
Unterlagen für die Felgeneintragung beim TÜV-Termin
Diese Dokumente musst du zur Prüfstelle mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ABE, Teilegutachten oder TTG-Dokument der Felge
- Eventuell vorhandene ECE-Bescheinigung
- Nachweise über Vorumbauten (z. B. Fahrwerksgutachten, Spurplatten-Eintragung)
- Personalausweis oder Führerschein
Ein praktischer Tipp aus der Werkstatt: Die Felgen sollten mit dem korrekten Drehmoment angezogen sein, und keine Distanzscheibe darf wackeln. Im Zweifel lass den Einbau vorher kontrollieren – ein Folgetermin wegen schlampiger Montage kostet doppelt.
Technische Prüfung bei der Felgeneintragung
Die eigentliche Abnahme dauert 20 bis 40 Minuten. Der Prüfer geht in der Regel diese Schritte durch:
- Sichtprüfung: Vergleich der Felgendaten (Größe, ET, KBA-Nummer) mit den Dokumenten.
- Passprüfung: Freigang am Radhaus, Radabdeckung, eventuelle Schleifspuren.
- Fahrwerkskontrolle: Falls Tieferlegung oder Spurplatten verbaut sind, deren Einfluss auf die Geometrie.
- Bewertung: Sind alle Auflagen aus ABE oder Teilegutachten erfüllt?
- Bescheinigung: Du erhältst ein Prüfprotokoll, das du bei der Zulassungsstelle vorlegst.
Wenn der Prüfer Mängel feststellt – etwa zu wenig Freigang oder eine falsche Reifendimension – wird die Eintragung verweigert. Du kannst die Punkte beheben und einen Folgetermin vereinbaren. Häufige Felgenschäden, die bei der Abnahme auffallen, decken sich oft mit den typischen Fällen bei einem Felgenschaden und der richtigen Reaktion darauf.
Unterschiede zwischen TÜV, DEKRA und GTÜ bei der Felgeneintragung
Wer zwischen den Prüforganisationen wählt, hat freie Hand – alle drei dürfen Eintragungen nach §19 (3) und §21 StVZO durchführen. Unterschiede zeigen sich im Preisniveau, in der Terminverfügbarkeit und bei zusätzlichen Services.
| Prüforganisation | Besonderheiten | Preisniveau 2026 | Terminverfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| TÜV (Süd, Nord, Rheinland) | Größtes Netz, breite Erfahrung bei §19/21-Abnahmen | ca. 40 – 130 € | kurzfristig bis 2 Wochen |
| DEKRA | Oft kombinierbar mit Hauptuntersuchung | ca. 35 – 110 € | flexibel, vielerorts auch samstags |
| GTÜ / KÜS | Bei vorhandener ABE oder Teilegutachten zulässig | ca. 35 – 95 € | regional unterschiedlich |
Dauer der Felgen-Eintragung von der Anmeldung bis zur Zulassungsstelle
Plan grob anderthalb Stunden ein, wenn du alles am selben Tag erledigen willst. Die Einzelschritte verteilen sich so:
- Anmeldung und Vorbereitung in der Prüfstelle: 10 – 15 Minuten
- Technische Prüfung am Fahrzeug: 20 – 40 Minuten
- Ausstellen der Bescheinigung: 10 Minuten
- Nachtrag bei der Zulassungsstelle: 15 – 30 Minuten
Wenn du den Eintragungstermin mit der Hauptuntersuchung verbindest, sparst du nicht nur einen Termin, sondern auch oft 10 bis 20 Euro Prüfgebühr.
Spartipps für die Felgen-Eintragung – so senkst du die Kosten
Mit etwas Vorbereitung lassen sich bei der Felgeneintragung 30 bis 80 Euro einsparen. Die größten Hebel sind die Wahl der Prüfstelle, die Kombination von Terminen und der Verzicht auf unnötige Einzelabnahmen.
Felgen mit ABE oder TTG kaufen statt Importware
Der einfachste Spartipp betrifft den Felgenkauf selbst: Wer eine Felge mit gültiger ABE, TTG oder ECE-Kennzeichnung für sein Fahrzeugmodell kauft, vermeidet die Einzelabnahme komplett. Der Preisunterschied zur Importware liegt oft im selben Bereich wie die Mehrkosten der Einzelabnahme – am Ende fährst du günstiger und rechtssicher.
Termine kombinieren spart Prüfgebühren
Wer Felgen, Reifen oder Fahrwerksumbauten ohnehin abnehmen lassen muss, sollte alles in einem Termin bündeln. Drei einzelne Vorgänge kosten typischerweise 35 + 35 + 35 Euro, in einem Termin oft nur 60 bis 80 Euro insgesamt.
Vor dem Kauf bei der Prüfstelle anrufen
Gerade bei teuren Felgen oder bei Sonderfällen lohnt sich ein Anruf vor der Bestellung. Viele Prüfer geben kostenlos Auskunft, ob eine Eintragung anhand der vorliegenden Daten überhaupt machbar ist. Das spart im Zweifel den Fehlkauf einer Felge, die später nicht zugelassen werden kann.
Felgen eintragen lassen – der nächste Schritt
Wenn du Felgen mit ABE, TTG oder ECE-Kennzeichnung für dein Fahrzeug kaufst und die Genehmigung deinen Fahrzeugtyp einschließt, sparst du dir die meisten Kosten von vornherein. Die passenden Modelle für dein Auto findest du anhand der Fahrzeugdaten – inklusive der Information, ob eine Eintragung nötig ist oder nicht.
Häufige Fragen zur Felgen-Eintragung beim TÜV
Mit gültiger ABE oder Teilegutachten zahlst du 2026 zwischen 35 und 70 Euro für die Eintragung. Kommt eine Einzelabnahme hinzu, steigen die Kosten auf 120 bis 250 Euro. Dazu addiert sich die Gebühr der Zulassungsstelle von 10 bis 30 Euro für den Eintrag in die Fahrzeugpapiere.
Eintragungsfrei sind Felgen mit gültiger ABE, ECE-Kennzeichnung oder TTG, sofern dein Fahrzeugmodell ausdrücklich in den Auflagen aufgeführt ist und du die Vorgaben zu Reifengröße, Einpresstiefe und Achslast einhältst. Die Papiere musst du trotzdem im Fahrzeug mitführen.
Die Einzelabnahme nach §21 StVZO kostet 120 bis 250 Euro, abhängig vom Aufwand und der Prüfstelle. Fehlt eine KBA-Nummer auf der Felge, fordert der Prüfer oft zusätzlich ein Festigkeitsgutachten – damit steigen die Gesamtkosten auf 300 Euro und mehr.
Wer ohne gültige Eintragung fährt, zahlt 50 bis 90 Euro Bußgeld und kassiert einen Punkt in Flensburg. Schwerer wiegt das Erlöschen der Betriebserlaubnis: Das Fahrzeug darf nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Bei einem Unfall kann die Versicherung Leistungen kürzen.
Reifen müssen nur dann eingetragen werden, wenn die Größe nicht im Fahrzeugschein oder in der CoC-Bescheinigung steht. Bei einer Mischbereifung oder bei abweichender Reifenbreite ist die Eintragung Pflicht und kostet ähnlich viel wie bei Felgen – meist 35 bis 60 Euro pro Eintragung.
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