Sie haben Ihre Wunschfelgen gefunden und nun fragen Sie sich: Muss ich meine neuen Felgen eigentlich eintragen lassen? Und wenn ja, worauf muss ich achten und was wird es mich kosten? Damit Sie sicher durch den TÜV kommen und bei Verkehrskontrollen keine Strafen zu erwarten haben, müssen Sie ein paar Dinge beachten. In unserem Blog-Artikel versuchen wir die wichtigsten Fragen zum Eintragen der Felgen zu beantworten.
Passende Felgen gefällig? (Inkl. Montage in Ihrer Nähe!)
Hat meine Alufelge eine ABE?
Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist die Grundbedingung zum Einsatz einer Felge. Sie ist die Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes für den Felgenhersteller. Nur wenn eine solche ABE vorliegt, darf der Hersteller die Felge überhaupt verkaufen. Die Betriebserlaubnis wird beim Verkauf der Felge mitgeliefert und muss von Ihnen nach Einbau der Felgen im Auto mitgeführt werden. Sollten Sie die ABE verloren haben, können sie diese beim Felgenhersteller anfordern (zum Beispiel als Download von der Website).
Sollten Sie auch keine Informationen zum Hersteller haben, kann Ihnen die KBA-Nummer weiterhelfen, die sich in der Regel eingeprägt auf der Vorderseite der Felge befindet (Felgen-Bezeichnung: Was steht auf meiner Felge?). Mit dieser Nummer können Sie sich jetzt mit der Bitte um Hersteller-Auskunft direkt an das Kraftfahrtbundesamt wenden. Wer auf Felgen ohne ABE fährt, kann mit Bußgeldern von bis zu 90 Euro plus einem Punkt in Flensburg rechnen. Hinzu kommt der eventuelle Verlust des Versicherungsschutzes. Und das kann beim Unfall teuer werden. Achten Sie besonders bei Gebrauchtkäufen oder auf unzureichend kontrollierten Online-Marktplätzen auf eine korrekte ABE. Die Felgensuche von reifen-vor-ort.de garantiert jedoch ausschließlich zuverlässige Lieferanten mit Originalteilen.
Neue Felgen eintragen lassen? Wir erklären, worauf Sie zu achten haben.
Besitzt die Felge eine ABE für mein Fahrzeug?
Wollen Sie herausfinden, ob eine Felge für Ihr Fahrzeug zugelassen ist (Welche Felgen passen auf mein Auto?) und keine Eintragung erfordert, werfen Sie einfach einen Blick in die ABE der Felge. Wie erwähnt, ist die Allgemeine Betriebserlaubnis wie ein Prüfbericht, in dem alle Fahrzeuge aufgeführt sind, auf die die Felgen eintragungsfrei verbaut werden dürfen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass Ihr Fahrzeug auch eventuelle zusätzliche Auflagen erfüllen muss.
Diese Auflagen sind bei der entsprechenden Fahrzeug-Angabe in der ABE vermerkt (bspw. "nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 1030 kg"). Die ABE gilt zudem ausschließlich für den Originalzustand des Autos. Sollten in der Vergangenheit Umbauten vorgenommen worden sein, wird der Gang zum TÜV oder DEKRA ebenfalls zwingend. Einige Felgen sind trotz passender ABE nur mit Abnahme und Einwilligung der Prüfer erlaubt. Ein entsprechender Hinweis wäre in der ABE unter A01 festgehalten.
Kosten für Eintragung einer Alufelge
- Mit ABE und Teilegutachten: ca. 35 bis 70 Euro
- Ohne Gutachten: ca. 120 Euro oder aufwärts (je nach Aufwand der Prüfung)
Wie lese ich das Gutachten zur ABE richtig?
Zugegeben, so ein Gutachten kann recht unübersichtlich wirken. Es zu lesen und zu verstehen, ist aber gar nicht so schwer. Das Dokument mit mehreren Spalten beinhaltet meist in der ganz linken Spalte die Bezeichnungen der zugelassenen Fahrzeugtypen. Haben Sie hier Ihr Modell gefunden, sehen Sie in den Spalten rechts daneben die zugelassenen kW-Bereiche und Reifengrößen. Die Codes bestehend aus Buchstaben und Zahlen (A07, A12 etc.) weisen auf die Auflagen und Hinweise hin, die Sie weiter hinten im Dokument formuliert finden.
Und was bedeutet das Teilegutachten bei Felgen?
Zu einer vollständigen Betriebserlaubnis gehört ebenfalls ein Teilegutachten. Im Unterschied zur ABE ist dieses auch bei Felgen erhältlich, die den Umbau auf andere Dimensionen erlauben. Nach Umbau auf die neuen Felgen muss vom TÜV geprüft werden, ob der Umbau fachgerecht ausgeführt wurde (das ist wie in der ABE durch Hinweise gekennzeichnet). Entsprechen die Umbauten den Auflagen, erhalten Sie eine Bescheinigung für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Die Kosten einer Eintragung belaufen sich bei vorhandenen ABE und Teilegutachten zwischen 35 und 70 Euro.
Sind Ihre Felgen überhaupt eintragungsfähig?
Leicht kann man über das Internet an Alufelgen gelangen, die nach Konstruktion in Deutschland gar nicht erlaubt sind. Demnach besitzen diese Felgen natürlich keine ABE und können auch keine bekommen. Zu diesen Felgen zählen bspw. "Spinner" (also mit sich drehenden, beweglichen Aufsätzen). Weitere nicht TÜV-fähige Felgen haben wir in diesem Artikel vorgestellt: Diese Felgen kommen nicht durch den TÜV.
Einzelabnahmen von Felgen beim TÜV ohne ABE und Teilegutachten
Sollten Sie weder passende ABE noch Teilegutachten für Ihre Felgen besitzen, müssen Sie in die Einzelabnahme (oder die Felgenwahl überdenken). Eine solche Prüfung kann teuer werden und das Ergebnis zur Folge haben, dass Sie die Felgen nicht fahren dürfen. Im Zweifelsfall sollte im Vorhinein beim TÜV in Erfahrung gebracht werden, wie groß die Chancen auf eine Genehmigung sind. Ohne ausreichende Prüfzeugnisse werden Sie die Arbeitszeit der Prüfer bezahlen müssen und das kann bei einem Satz Felgen locker 120 Euro oder mehr werden.
Fazit
Werfen Sie einen genauen Blick in ABE und Teilegutachten. Wie beschrieben, ist hier definitiv vermerkt, ob eine Eintragung erforderlich ist. Gesetz den Fall, informieren Sie sich anschließend beim TÜV oder der Dekra zu Prüfterminen und Kosten. Ohne entsprechende ABE und Gutachten kann die Eintragung wie oben beschrieben langwieriger und teurer werden.
Immer die passende Felge in der Felgensuche
Mit der Felgensuche von reifen-vor-ort.de finden Sie leicht eine Auswahl passender Felgen für Ihr Fahrzeug. Halten Sie einfach Ihren Fahrzeugschein mit den passenden Fahrzeugangaben bereit und klicken Sie sich mit unserem Felgenkonfigurator in wenigen Minuten zur gewünschten Alufelge.
Alles roger? Na, dann ab ...
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