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Felgen-Tuning: Was ist erlaubt, was verboten? Der Rechts-Ratgeber

Gepostet von Reifen vor Ort Redaktion - zuletzt aktualisiert am 27.05.2026

Lackierte Alufelgen, leuchtende Nabendeckel, polierte Hochglanz-Sterne – Felgen-Tuning verändert den Look deines Autos schneller als jedes andere Bauteil. Nur: Nicht jede Idee aus der Tuning-Szene übersteht den nächsten TÜV-Termin. Was du legal verbauen darfst, wann eine Eintragung Pflicht wird und wo der Versicherungsschutz kippt – darum geht es hier.

Nahaufnahme einer modernen Alufelge an einem Sportwagen, eine Hälfte der Felge frisch poliert und in glänzendem Anthrazit-Metallic lackiert, die andere Hälfte zeigt den matten schwarzen Originalzustand

Zum Felgen-Konfigurator

Felgen-Tuning: Definition und welche Veränderungen darunter fallen

Viele Autofahrer denken bei Felgen-Tuning nur an riesige Designräder oder schreiend bunte Lackierungen. Rechtlich ist der Begriff viel weiter gefasst. Sobald du die Optik oder die technischen Eigenschaften deiner Felge veränderst, sprichst du von Tuning – und damit greifen die Vorschriften der StVZO.

Wie weit du gehen darfst, hängt davon ab, ob du nur die Oberfläche behandelst oder in die Substanz der Felge eingreifst. Die folgenden Abschnitte zeigen dir, wo die Grenzen verlaufen.

Felgen-Tuning bei Design, Material und Technik: Was du verändern darfst

Änderungen am Design oder an der Oberfläche sind meist unproblematisch, solange die Felge dabei ihre Stabilität behält. Lackieren, Polieren oder Veredeln ist erlaubt, sofern keine tragenden Teile beschädigt oder geschwächt werden.

Auch ein Wechsel des Felgenmaterials – etwa von Stahl auf Aluminium – ist möglich, sofern die neuen Felgen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein ECE-Prüfzeichen besitzen. Die ABE ist ein Dokument vom Kraftfahrt-Bundesamt, das bescheinigt, dass ein Bauteil für bestimmte Fahrzeugmodelle ohne Einzelabnahme zugelassen ist.

Technisch heikel wird es, sobald du Felgen montierst, die nicht den zugelassenen Dimensionen entsprechen, oder die durch ihr Gewicht das Fahrverhalten verändern. Hier prüft der TÜV genau, ob die Änderung noch mit der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) vereinbar ist.

Felgen-Tuning-Arten im Überblick: Von Lack bis Beleuchtung

Felgen-Tuning lässt sich grob in optische und technische Maßnahmen aufteilen. Manche Eingriffe verändern nur das Aussehen, andere greifen tief in Fahrwerk und Geometrie ein.

Optisches Felgen-Tuning: Lack, Beschichtung, Folie

  • Lackieren oder Pulverbeschichten: Veränderung von Farbe und Oberflächenstruktur.
  • Polieren oder Hochglanzverdichten: Sorgt für einen spiegelnden, hochwertigen Look.
  • Bekleben oder Folieren: Temporäre Lösung für Farbwechsel ohne Lackierung.

Technisches Felgen-Tuning: Größe, Spur und Beleuchtung

  • Veränderung der Felgengröße: Größere Felgen beeinflussen Fahrverhalten und Fahrwerksgeometrie.
  • Verbreiterung oder Spurveränderung: Erfordert meist eine TÜV-Abnahme.
  • Beleuchtung oder LED-Elemente: Nur erlaubt, wenn sie über ein Prüfzeichen verfügen.

Viele dieser Methoden lassen sich kombinieren – etwa farbige Hochglanzfelgen oder beschichtete Aluräder. Wichtig bleibt: Jede Veränderung muss so ausgeführt sein, dass sie die Sicherheit des Rads nicht beeinträchtigt.

StVZO und TÜV: Warum sie beim Felgen-Tuning entscheiden

Die StVZO legt fest, dass alle Fahrzeugteile sicher sein müssen. Der TÜV prüft, ob deine Änderungen diesen Vorschriften entsprechen. So bleiben Felgen-Design und Sicherheit im Einklang.

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Felgen lackieren: Erlaubt oder verboten laut StVZO?

Eine neue Farbe auf den Felgen ist eine der häufigsten Tuning-Ideen. Bevor du zur Spraydose greifst, solltest du wissen: Das Lackieren ist nicht nur ein optischer, sondern auch ein sicherheitsrelevanter Eingriff. TÜV und StVZO setzen klare Grenzen, damit Tragfähigkeit und Stabilität der Felge erhalten bleiben.

Ob dein Vorhaben legal ist, hängt vom Material der Felge ab, von der gewählten Methode und davon, ob du die Arbeit selbst ausführst oder einen Fachbetrieb beauftragst.

Felgen lackieren erlaubt: Was bei Alu und Stahl gilt

Grundsätzlich darfst du Felgen lackieren, solange du die Struktur der Felge nicht veränderst oder beschädigst.

  • Bei Alufelgen ist Vorsicht geboten: Aluminium reagiert empfindlich auf Hitze und Schleifarbeiten. Wenn du die Felge zu stark anschleifst oder unsachgemäß entlackst, kann die Tragfähigkeit leiden – und damit erlischt die Betriebserlaubnis.
  • Stahlfelgen sind robuster und lassen sich meist problemlos lackieren, sofern der Rost vollständig entfernt und der Lack gleichmäßig aufgetragen wird.

Erlaubt ist das Lackieren also dann, wenn fachgerecht gearbeitet wird und keine tragenden Bereiche geschwächt werden. Eine zusätzliche TÜV-Abnahme ist in der Regel nicht nötig – außer die Oberfläche wurde so verändert, dass die Festigkeit der Felge nicht mehr gewährleistet ist.

Welche Felgen-Lackfarben im Straßenverkehr erlaubt sind

Theoretisch kannst du jede Farbe wählen, solange sie keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Das heißt konkret:

  • Reflektierende, fluoreszierende oder stark spiegelnde Farben (z. B. Chromspiegel oder Neonlacke) sind nicht erlaubt, wenn sie andere blenden könnten.
  • Dunkle, matte oder gedeckte Töne wie Schwarz, Anthrazit oder Bronze sind unproblematisch.
  • Bunte oder auffällige Farben – etwa Rot, Blau oder Gold – sind erlaubt, solange der Lack keine reflektierende Wirkung hat.

Wichtig: Verwende nur hitzebeständige und wetterfeste Lacke, sonst platzt die Schicht ab oder bildet Korrosion. Spezielle Felgenlacke oder 2K-Systeme, die für den Straßenverkehr zugelassen sind, sind hier die richtige Wahl.

Felgen selbst lackieren oder Abnahme nötig?

Du darfst deine Felgen selbst lackieren, wenn du sauber arbeitest. Das bedeutet:

  • Keine scharfen Kanten oder Lacknasen, die das Auswuchten stören.
  • Kein Materialabtrag an tragenden Stellen.
  • Keine Überhitzung beim Trocknen.

Eine TÜV-Abnahme ist nur dann notwendig, wenn du die Felge stark bearbeitet oder strukturell verändert hast – etwa durch Schleifen, Schweißen oder Spachteln. Bei einer reinen Lackierung bleibt die Genehmigung bestehen, sofern du Originalmaße, Gewicht und Traglast einhältst.

Wenn du unsicher bist, hilft ein kurzer Anruf beim TÜV oder bei einem Fachlackierer.

Felgen lackieren Kosten und Risiken im Vergleich

Die Kosten hängen davon ab, ob du selbst Hand anlegst oder einen Profi beauftragst:

  • Selbst lackieren: rund 40–80 € für Lack, Grundierung und Klarlack pro Satz Felgen.
  • Professionelle Lackierung: etwa 80–150 € pro Felge – je nach Farbe, Aufwand und Größe.

Risiken entstehen vor allem bei unsachgemäßer Arbeit. Zu dicke Lackschichten oder die falsche Grundierung erschweren das Auswuchten. Bei Alufelgen drohen Haarrisse, wenn zu viel Material abgetragen wurde.

Tipp: Vertiefung zum Felgen lackieren

Wer tiefer ins Thema einsteigen will, findet zwei ausführliche Ratgeber:

Damit kannst du Schritt für Schritt entscheiden, ob Eigenleistung oder Fachbetrieb für dich passt.

Pulverbeschichten, Hochglanzverdichten und Sandstrahlen: Was ist beim Felgen-Tuning erlaubt?

Neben Farblack gehören aufwendigere Oberflächenverfahren zu den beliebtesten Methoden im Felgen-Tuning. Pulverbeschichten und Hochglanzverdichten gelten als besonders langlebig und edel – haben aber jeweils eigene Tücken. Manche Verfahren verändern die Materialstruktur der Felge so stark, dass die Betriebserlaubnis kippt.

Felgen lackieren vs. Pulverbeschichten: Die Unterschiede

Verfahren Merkmale Vorteile Nachteile
Pulverbeschichten Farbpulver wird elektrostatisch aufgetragen und bei ca. 180–200 °C eingebrannt Sehr widerstandsfähig gegen Kratzer, Salz und Steinschlag Hohe Temperaturen können bei Alufelgen die Materialstruktur verändern; nur vom Fachbetrieb durchführen lassen
Lackieren Flüssiglack wird aufgetragen und bei niedriger Temperatur getrocknet Materialschonend, günstiger und einfacher durchzuführen Weniger robust gegenüber Steinschlag und Witterung

Pulverbeschichten Felgen verboten: Wann der TÜV abnimmt

Pulverbeschichten ist nicht grundsätzlich verboten, kann aber laut TÜV unzulässig werden, wenn dabei die Materialeigenschaften der Felge verändert werden. Kritisch sind:

  • zu hohe Einbrenntemperaturen,
  • abgeschliffene tragende Bereiche wie Felgenstern oder Felgenbett,
  • Felgen, die zuvor geschweißt oder gespachtelt wurden.

In diesen Fällen kann der TÜV die Sicherheit nicht mehr garantieren – die Betriebserlaubnis erlischt. Laut StVZO § 19 Abs. 2 darfst du nur Felgen verwenden, deren Festigkeit und Bauart weiterhin gewährleistet sind.

Felgen hochglanzverdichten: Was der TÜV erlaubt

Hochglanzverdichten – auch als Hochglanzpolieren bekannt – sorgt für eine spiegelnde Oberfläche und einen edlen Metallglanz. Die Felge wird dabei in speziellen Schleifkörpern maschinell geglättet, bis sie hochglänzt. Optisch beeindruckend, technisch aber nicht ganz harmlos.

Der TÜV erlaubt das Verfahren nur, wenn keine tragenden Bereiche abgetragen werden. Das heißt:

  • Das Verdichten darf nicht zu tief ins Material eingreifen.
  • Die ursprüngliche Wandstärke muss erhalten bleiben.
  • Die Arbeit gehört in einen geprüften Fachbetrieb.

Prüforganisationen wie TÜV Süd oder DEKRA fordern bei deutlicher Bearbeitung sogar eine Festigkeitsprüfung. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die Arbeit dokumentieren und prüft, ob eine Eintragung nötig ist.

Sandstrahlen und Spachteln von Felgen: Was beachten?

Viele Autofahrer lassen Felgen sandstrahlen, um alten Lack, Korrosion oder Kratzer zu entfernen. Erlaubt ist das, solange das Material nicht beschädigt oder zu stark abgetragen wird. Ein zu aggressives Strahlmittel kann die Oberfläche schwächen oder feine Risse erzeugen – ein Sicherheitsrisiko.

Spachteln von Felgen dagegen ist unzulässig, wenn damit Risse oder Materialschäden ausgebessert werden sollen. Der TÜV stuft solche Eingriffe als gefährlich ein, weil Spachtelmasse keine strukturelle Stabilität bietet. Kleine Lackschäden lassen sich mit speziellen Felgenlacken oder Reparatursets ausbessern. Bei tiefen Kratzern oder Deformationen gehört die Felge in einen Fachbetrieb.

Farbige, bunte und glitzernde Felgen: Was der Gesetzgeber erlaubt

Knallrot, Gold, Pink oder ein edles Anthrazit – farbige Felgen sind ein Hingucker und gehören zu den beliebtesten Styling-Elementen. Erlaubt ist im Grundsatz, was gefällt, solange du dich an die StVZO hältst. Bei zu auffälligen oder reflektierenden Farben hört der Spaß für den TÜV allerdings schnell auf.

Bunte Felgen im Straßenverkehr: Diese Farben sind erlaubt

Du darfst dein Auto mit bunten oder farbigen Felgen ausstatten, wenn Lackierung oder Beschichtung keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Konkret heißt das:

  • Farben wie Schwarz, Weiß, Rot, Blau, Gold oder Bronze sind problemlos zulässig.
  • Zweifarb-Designs oder Farbverläufe sind erlaubt, solange sie nicht spiegeln oder blenden.
  • Pulverbeschichtete oder lackierte Oberflächen dürfen keine Lichtquellen imitieren.

Die Farbe darf weder reflektieren noch fluoreszieren. Wer mit Neonfarben oder spiegelnden Effekten liebäugelt, sollte vor der Bestellung beim TÜV nachfragen, ob das Modell zugelassen ist.

Leuchtfarben, Chrom und Glitzer auf Felgen: Wann es zu viel wird

Nicht alles, was auffällt, ist auch erlaubt. Leuchtfarben, stark reflektierende Lacke und Glitzerpartikel können bei Sonneneinstrahlung andere Fahrer blenden – und das verbietet die StVZO. Chrom- oder Spiegelfelgen sind ebenfalls problematisch, wenn sie zu hoch reflektieren.

Erlaubt sind:

  • matte oder leicht glänzende Metallic-Lacke,
  • dezente Effektlacke ohne reflektierende Partikel.

Verboten oder genehmigungspflichtig sind:

  • Neonfarben oder Fluoreszenz-Lacke,
  • Spiegelfelgen,
  • Glitzerlacke mit starkem Reflexionsgrad,
  • LED-beleuchtete oder leuchtende Felgen ohne E-Prüfzeichen.

Im Zweifel entscheidet immer der TÜV oder eine Prüforganisation wie die DEKRA, ob dein Felgendesign zulässig ist.

Farbige Felgen TÜV-konform eintragen lassen

Wenn du dir farbige Felgen anschaffen oder selbst lackieren möchtest, prüfe vorab, ob eine ABE oder ein Teilegutachten vorliegt. Das gilt besonders für:

  • nachträglich lackierte oder beschichtete Felgen,
  • Felgen mit außergewöhnlicher Farbgebung,
  • individuelle Sonderanfertigungen.

So gehst du richtig vor:

  1. Vor Kauf oder Lackierung beim TÜV oder Fachhändler nachfragen.
  2. Nach der Bearbeitung eine Bestätigung des Fachbetriebs über das Verfahren aufbewahren.
  3. Bei Unsicherheit eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO durchführen lassen.

Tipp: Farbinspiration mit ABE-Sicherheit

Bevor du dich für einen Farbton entscheidest, lohnt der Blick in einen Konfigurator mit TÜV-zertifizierten Optionen. So siehst du schon vorab, welche Designs ohne zusätzliche Eintragung erlaubt sind.

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LED-Felgen und beleuchtete Nabendeckel: Was erlaubt ist und was nicht

Leuchtende Felgen, LED-Nabendeckel oder Ventilkappen mit Licht sehen auf Tuning-Treffen spektakulär aus – im deutschen Straßenverkehr sind sie fast immer verboten. Der Grund: Die StVZO regelt streng, welche Leuchten am Fahrzeug zulässig sind. Beleuchtung ohne E-Prüfzeichen hat dort nichts zu suchen.

LED-Felgen und Nabendeckel: Wann eine Beleuchtung erlaubt ist

LED-Felgen oder leuchtende Nabendeckel sind nur zulässig, wenn sie:

  • ein E-Prüfzeichen tragen,
  • andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden,
  • und die Fahrzeugbeleuchtung nicht verändern.

Weil kaum ein Produkt diese Kriterien erfüllt, bleiben LED-Felgen in der Praxis Showcars und Privatgelände vorbehalten.

Felgenbeleuchtung TÜV: Was wirklich genehmigt wird

Der TÜV genehmigt ausschließlich Beleuchtung, die zur Sicherheit beiträgt – nicht zu Showzwecken.

Erlaubt sind zum Beispiel:

  • Reflektierende Elemente oder seitliche Rückstrahler (§ 66a StVZO).
  • Ab Werk zugelassene LED-Komponenten.

Verboten sind:

  • bunte oder blinkende LEDs,
  • Felgen- oder Unterbodenbeleuchtung,
  • nachträglich montierte Lichtsysteme ohne Zulassung.

Leuchtende Ventilkappen und Reifenlichter: Im Straßenverkehr verboten

Auch leuchtende Ventilkappen und Reifenlichter sind im Straßenverkehr nicht erlaubt. Sie gelten als zusätzliche Lichtquelle, können blenden und führen ohne Zulassung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Auf Privatgelände oder bei Shows sind sie zugelassen.

Herzfelgen, Comic-Designs und Sonderformen beim Felgen-Tuning

Herzfelgen, Comic-Motive oder ausgefallene Speichenformen sind echte Hingucker. Nicht jede Sonderform schafft es allerdings durch die Hauptuntersuchung. Entscheidend ist, dass die Felge keine Sicherheitsrisiken birgt und über eine gültige Genehmigung verfügt.

Herzfelgen und Sonderdesigns: Was im Check erlaubt ist

Solange das Design keine scharfen Kanten oder hervorstehenden Elemente besitzt, sind kreative Felgen grundsätzlich erlaubt. Unbedenklich sind unter anderem:

  • dekorative Gravuren oder spezielle Speichenformen,
  • farbige oder pulverbeschichtete Varianten mit ABE,
  • individuelle Muster, sofern sie die Statik nicht beeinflussen.

Verboten sind dagegen Felgen, bei denen Material abgeschliffen, geschweißt oder strukturell verändert wurde.

TÜV-Eintragung für individuelle Felgendesigns

Der TÜV akzeptiert Sonderformen, wenn sie stabil, sicher und geprüft sind. Eine ABE oder ein Teilegutachten reicht in den meisten Fällen aus. Fehlt beides, bekommst du über eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO trotzdem eine Zulassung – sofern die Felge die technischen Anforderungen erfüllt.

Importfelgen und Sonderanfertigungen: Worauf achten?

Bei Importfelgen fehlen oft Prüfzeichen oder Traglastangaben. Ohne diese Nachweise verweigert der TÜV meist die Abnahme. Achte deshalb immer auf:

  • ABE oder ECE-Kennzeichnung,
  • technische Datenblätter,
  • geprüfte Herstellerangaben.

Sicherheit, Versicherung und rechtliche Folgen beim Felgen-Tuning

Beim Felgen-Tuning geht es nicht nur um Optik, sondern auch um Sicherheit und Recht. Wer ohne Eintragung an seinen Felgen schraubt, riskiert mehr als ein Knöllchen. Im schlimmsten Fall steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel.

Bußgelder bei illegalem Felgen-Tuning

Wenn du mit nicht zugelassenen Felgen unterwegs bist, gilt dein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig. Die Folgen:

  • Bußgeld von 50 bis 90 Euro,
  • ein Punkt in Flensburg, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist,
  • im Extremfall Stilllegung des Fahrzeugs durch die Polizei.

Die Strafen können höher ausfallen, wenn du andere gefährdest oder technische Mängel verschleierst.

Versicherungsschutz beim Felgen-Tuning: Wann er erlischt

Deine Versicherung kann die Leistung verweigern, wenn du mit illegalen oder nicht eingetragenen Felgen fährst. Das gilt besonders bei:

  • selbst lackierten oder bearbeiteten Felgen ohne Sicherheitsnachweis,
  • fehlender ABE oder TÜV-Abnahme,
  • Beleuchtung oder Tuningmaßnahmen ohne Zulassung.

Im Schadenfall kann der Versicherer eine Teilkürzung oder die komplette Verweigerung der Zahlung vornehmen.

Felgen-Tuning legal absichern: Drei Schritte

So bleibst du auf der sicheren Seite:

  1. Verwende nur Felgen mit ABE, ECE-Prüfzeichen oder TÜV-Eintragung.
  2. Bewahre alle Nachweise und Gutachten auf.
  3. Lass Veränderungen am besten von einem Fachbetrieb durchführen.

Mit diesen Schritten kombinierst du Stil, Sicherheit und Rechtssicherheit – ohne Risiko beim nächsten TÜV-Termin. Wer ohnehin neue Räder plant, vergleicht die Komplettpreise inklusive Montage am besten gleich bei einem Händler vor Ort.

Zum Felgen-Konfigurator

Häufig gestellte Fragen zum Felgen-Tuning

Ja, sofern die Felgen über eine ABE, ein ECE-Prüfzeichen oder eine TÜV-Einzelabnahme verfügen und keine sicherheitsrelevanten Bereiche verändert wurden. Optische Maßnahmen wie Lackieren oder Folieren sind meist unproblematisch.

Eine reine Lackierung erfordert keine TÜV-Eintragung, solange Originalmaße, Gewicht und Traglast unverändert bleiben und keine tragenden Teile abgeschliffen wurden. Sobald Material entfernt oder die Struktur verändert wurde, ist eine Abnahme nötig.

Herzfelgen sind zugelassen, wenn sie eine ABE oder ein Teilegutachten besitzen und keine scharfen Kanten oder hervorstehenden Elemente aufweisen. Bei Importmodellen ohne Prüfzeichen ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO erforderlich.

Bei nicht zugelassenen Felgen droht ein Bußgeld von 50 bis 90 Euro. Wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Im Extremfall stellt die Polizei das Fahrzeug still.

Im öffentlichen Straßenverkehr sind sie ohne E-Prüfzeichen verboten, weil sie als zusätzliche Lichtquelle gelten und andere Verkehrsteilnehmer blenden können. Erlaubt sind sie nur auf Privatgelände oder bei geschlossenen Veranstaltungen.

 

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