Felgen-Tuning ist eine der beliebtesten Möglichkeiten, ein Auto individuell zu gestalten. Kaum ein anderes Bauteil verändert den Look so stark wie die Felge – ob farbig, poliert oder mit außergewöhnlichem Design. Doch nicht alles, was in der Tuning-Szene stylisch aussieht, ist im Straßenverkehr erlaubt. Wer gegen Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder, den Verlust der Betriebserlaubnis oder sogar des Versicherungsschutzes.
In diesem Ratgeber erfährst du, welche Formen des Felgen-Tunings erlaubt sind, wann eine TÜV-Eintragung nötig ist und wie du deine Felgen optisch aufwertest – legal und ohne Ärger mit der Polizei.
Was zählt überhaupt als Felgen-Tuning?
Felgen-Tuning bedeutet weit mehr, als einfach nur neue Räder zu montieren. Viele Autofahrer denken dabei sofort an auffällige Designs oder große Felgendurchmesser – tatsächlich umfasst der Begriff aber jede optische oder technische Veränderung an den Felgen, die das Erscheinungsbild oder die Eigenschaften des Fahrzeugs beeinflusst. Von farbigen Lackierungen über Pulverbeschichtungen bis hin zu LED-Beleuchtungen – fast alles, was über die Serienoptik hinausgeht, fällt rechtlich unter den Begriff „Tuning“.
Zwischen Design, Material und Technik – was du verändern darfst
Wenn du deine Felgen optisch verändern möchtest, hast du viele Möglichkeiten – aber nicht jede ist erlaubt. Grundsätzlich gilt: Änderungen am Design oder der Oberfläche sind meist unproblematisch, solange die Felge dadurch ihre Stabilität behält. Das heißt, du darfst sie lackieren, polieren oder veredeln lassen, solange dabei keine tragenden Teile beschädigt oder geschwächt werden.
Auch der Austausch gegen Felgen aus einem anderen Material – etwa von Stahl auf Aluminium – ist erlaubt, sofern die neuen Felgen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein ECE-Prüfzeichen besitzen.
Technisch wird es dann kritisch, wenn du Felgen anbringst, die nicht den zugelassenen Dimensionen entsprechen oder durch ihr Gewicht das Fahrverhalten verändern. Hier prüft der TÜV genau, ob die Änderungen noch mit der StVZO vereinbar sind.
Welche Tuningarten es bei Felgen gibt – von Lack bis Beleuchtung
Felgen-Tuning kann auf verschiedene Arten erfolgen – manche sind rein optisch, andere greifen tiefer in die Fahrzeugtechnik ein.
Klassische optische Tuningmethoden:
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Lackieren oder Pulverbeschichten: Veränderung der Farbe und Oberflächenstruktur.
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Polieren oder Hochglanzverdichten: Sorgt für einen spiegelnden, hochwertigen Look.
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Bekleben oder Folieren: Temporäre Lösung für Farbwechsel ohne Lackierung.
Technische Tuningmaßnahmen:
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Veränderung der Felgengröße: Größere Felgen können das Fahrverhalten und die Fahrwerksgeometrie beeinflussen.
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Verbreiterung oder Spurveränderung: Erfordert meist eine TÜV-Abnahme.
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Beleuchtung oder LED-Elemente: Nur erlaubt, wenn sie über ein Prüfzeichen verfügen.
Viele dieser Methoden lassen sich kombinieren – etwa farbige Hochglanzfelgen oder beschichtete Aluräder. Wichtig bleibt jedoch: Jede Veränderung muss so ausgeführt werden, dass sie die Sicherheit des Rads nicht beeinträchtigt.
Warum beim Tuning immer die StVZO und der TÜV entscheiden
Die StVZO legt fest, dass alle Fahrzeugteile sicher sein müssen. Der TÜV prüft, ob deine Änderungen diesen Vorschriften entsprechen. So stellst du sicher, dass Felgen-Design und Sicherheit im Einklang bleiben.
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Felgen lackieren – erlaubt oder verboten?
Viele Autofahrer möchten ihren Felgen mit einer neuen Farbe einen individuellen Look verleihen. Doch bevor du zur Spraydose oder zum Lack greifst, solltest du wissen, dass das Lackieren nicht nur eine optische, sondern auch eine sicherheitsrelevante Veränderung ist. Der TÜV und die StVZO setzen klare Grenzen, damit die Tragfähigkeit und Stabilität der Felge erhalten bleiben.
Ob dein Vorhaben legal ist, hängt davon ab, welches Material deine Felgen haben, welche Methode du nutzt und ob du die Arbeiten selbst ausführst oder professionell machen lässt.
Wann das Lackieren von Alu- und Stahlfelgen zulässig ist
Grundsätzlich darfst du Felgen lackieren, solange die Struktur der Felge nicht verändert oder beschädigt wird.
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Bei Alufelgen ist besondere Vorsicht geboten: Aluminium reagiert empfindlich auf Hitze und Schleifarbeiten. Wenn du die Felge zu stark anschleifst oder unsachgemäß entlackst, kann die Tragfähigkeit beeinträchtigt werden – und damit erlischt die Betriebserlaubnis.
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Stahlfelgen sind robuster und lassen sich meist problemlos lackieren, sofern der Rost vollständig entfernt und der Lack gleichmäßig aufgetragen wird.
Erlaubt ist das Lackieren also dann, wenn die Arbeiten fachgerecht erfolgen und keine tragenden Bereiche geschwächt werden. Eine zusätzliche TÜV-Abnahme ist in der Regel nicht nötig – es sei denn, die Oberfläche wurde so verändert, dass die Festigkeit der Felge nicht mehr gewährleistet ist.
Welche Farben du für Felgen verwenden darfst
Theoretisch kannst du jede Farbe wählen, solange sie keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Das bedeutet:
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Reflektierende, fluoreszierende oder stark spiegelnde Farben (z. B. Chromspiegel oder Neonlacke) sind nicht erlaubt, wenn sie andere blenden könnten.
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Dunkle, matte oder gedeckte Töne wie Schwarz, Anthrazit oder Bronze sind unproblematisch.
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Bunte oder auffällige Farben – etwa Rot, Blau oder Gold – sind ebenfalls erlaubt, solange der Lack keine reflektierende Wirkung hat.
Ein wichtiger Punkt: Lacke müssen hitzebeständig und wetterfest sein, um Abplatzungen oder Korrosion zu vermeiden. Verwende also nur spezielle Felgenlacke oder 2K-Systeme, die für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Darf man Felgen selbst lackieren oder braucht man eine Abnahme?
Du darfst deine Felgen selbst lackieren, wenn du die Arbeit fachgerecht ausführst. Das bedeutet:
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Keine scharfen Kanten oder Lacknasen, die das Auswuchten beeinträchtigen könnten.
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Kein Entfernen von Material an tragenden Stellen.
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Keine Überhitzung beim Trocknen.
Eine Abnahme durch den TÜV ist nur dann notwendig, wenn du die Felge stark bearbeitet oder strukturell verändert hast – zum Beispiel durch Schleifen, Schweißen oder Spachteln.
Bei reiner Lackierung bleibt die Genehmigung bestehen, sofern du Originalmaße, Gewicht und Traglast einhältst.
Wenn du unsicher bist, kann dir ein kurzer Anruf beim TÜV oder bei einem Fachlackierer Klarheit verschaffen.
Kosten und Risiken beim Lackieren von Felgen
Die Kosten hängen stark davon ab, ob du selbst Hand anlegst oder den Profi ranlässt:
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Selbst lackieren: rund 40–80 € für Lack, Grundierung und Klarlack pro Satz Felgen.
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Professionelle Lackierung: etwa 80–150 € pro Felge – je nach Farbe, Aufwand und Größe.
Risiken entstehen vor allem dann, wenn unsachgemäß gearbeitet wird. Zu dicke Lackschichten oder falsche Grundierungen können das Auswuchten erschweren. Bei Alufelgen besteht zudem die Gefahr von Haarrissen, wenn zu viel Material entfernt wurde.
Tipp:
Wenn du dich intensiver mit dem Thema Lackierung beschäftigen möchtest, findest du auf unserem Blog zwei ausführliche Ratgeber:
So erfährst du Schritt für Schritt, wie du beim Selberlackieren vorgehst oder was eine professionelle Lackierung kostet – und kannst besser entscheiden, welche Variante für dich sinnvoll ist.
Pulverbeschichten, Hochglanzverdichten und Sandstrahlen – was ist erlaubt?
Nicht nur farbige Lacke, sondern auch aufwendige Oberflächenveredelungen wie Pulverbeschichten oder Hochglanzverdichten erfreuen sich im Felgen-Tuning großer Beliebtheit. Viele Autofahrer wählen diese Verfahren, weil sie besonders langlebig, kratzfest und optisch edel wirken. Doch auch hier gilt: Nicht jede Methode ist für den Straßenverkehr zugelassen. Einige Verfahren können die Struktur der Felge verändern – und das wird schnell zum Problem für die Betriebserlaubnis.
Unterschiede zwischen Lackieren und Pulverbeschichten
| Verfahren | Merkmale | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|
| Pulverbeschichten | Farbpulver wird elektrostatisch aufgetragen und bei ca. 180–200 °C eingebrannt | Sehr widerstandsfähig gegen Kratzer, Salz und Steinschlag | Hohe Temperaturen können bei Alufelgen die Materialstruktur verändern; sollte nur vom Fachbetrieb durchgeführt werden |
| Lackieren | Flüssiglack wird aufgetragen und bei niedriger Temperatur getrocknet | Materialschonend, günstiger und einfacher durchzuführen | Weniger robust gegenüber Steinschlag und Witterung |
Wann Pulverbeschichten laut TÜV unzulässig ist
Das Pulverbeschichten ist nicht grundsätzlich verboten, kann aber laut TÜV unzulässig werden, wenn dabei die Materialeigenschaften der Felge verändert werden. Besonders kritisch ist:
-
wenn die Einbrenntemperatur zu hoch ist,
-
wenn tragende Bereiche wie der Felgenstern oder das Felgenbett abgeschliffen werden,
-
oder wenn die Felge zuvor geschweißt oder gespachtelt wurde.
In solchen Fällen kann der TÜV keine Sicherheit mehr garantieren – und die Betriebserlaubnis erlischt.
Laut StVZO (§ 19 Abs. 2) darfst du nur Felgen verwenden, deren Festigkeit und Bauart weiterhin gewährleistet sind.
Felgen hochglanzverdichten – was rechtlich erlaubt ist
Das Hochglanzverdichten (auch „Hochglanzpolieren“ genannt) sorgt für eine spiegelnde Oberfläche und einen edlen Metallglanz. Dabei wird die Felge in speziellen Schleifkörpern maschinell geglättet, bis sie hochglänzt.
Rein optisch wirkt das Ergebnis beeindruckend – technisch ist es allerdings nicht ganz unbedenklich.
Der TÜV erlaubt das Verfahren nur dann, wenn keine tragenden Bereiche der Felge abgetragen werden. Das bedeutet:
-
Das Verdichten darf nicht zu tief ins Material eingreifen.
-
Die Felge muss ihre ursprüngliche Wandstärke behalten.
-
Das Verfahren sollte nur bei geprüften Betrieben erfolgen.
Einige Prüforganisationen wie der TÜV Süd oder DEKRA fordern sogar eine Nachprüfung oder Festigkeitsprüfung, wenn die Felge deutlich bearbeitet wurde.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lass die Arbeit dokumentieren und prüfe, ob eine Eintragung nötig ist.
Was beim Sandstrahlen oder Spachteln von Felgen beachtet werden muss
Viele Autofahrer lassen ihre Felgen sandstrahlen, um alten Lack, Korrosion oder Kratzer zu entfernen. Grundsätzlich ist das erlaubt, solange das Material nicht beschädigt oder zu stark abgetragen wird. Ein zu aggressives Strahlmittel kann die Oberfläche schwächen oder feine Risse erzeugen – und das kann die Sicherheit gefährden.
Spachteln von Felgen hingegen ist nicht zulässig, wenn damit Materialschäden oder Risse ausgebessert werden sollen.
Der TÜV stuft solche Eingriffe als gefährlich ein, da Spachtelmasse keine strukturelle Stabilität bietet. Kleine Lackschäden kannst du mit speziellen Felgenlacken oder Reparatursets ausbessern, aber bei tiefen Kratzern oder Deformationen gehört die Felge in die Hände eines Fachbetriebs.
Farbige, bunte und glitzernde Felgen – was der Gesetzgeber erlaubt
Farbige Felgen sind ein echter Hingucker und gehören zu den beliebtesten Styling-Elementen beim Auto-Tuning. Egal ob knallrot, gold, pink oder in edlem Anthrazit – erlaubt ist grundsätzlich, was gefällt. Allerdings nur, solange du dich an die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hältst. Denn bei zu auffälligen oder reflektierenden Farben hört der Spaß für den TÜV schnell auf.
Welche bunten Felgen du im Straßenverkehr fahren darfst
Du darfst dein Auto mit bunten oder farbigen Felgen ausstatten, wenn die Lackierung oder Beschichtung keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Das bedeutet konkret:
-
Farben wie Schwarz, Weiß, Rot, Blau, Gold oder Bronze sind problemlos zulässig.
-
Auch Zweifarb-Designs oder Farbverläufe sind erlaubt, solange sie nicht spiegeln oder blenden.
-
Pulverbeschichtete oder lackierte Oberflächen dürfen keine Lichtquellen imitieren.
Wichtig ist, dass die Farbe nicht reflektierend oder fluoreszierend wirkt. Wenn du also mit Neonfarben oder spiegelnden Effekten liebäugelst, solltest du vorher beim TÜV nachfragen, ob diese Variante im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.
Leuchtfarben, Chrom und Glitzer – wann es zu viel des Guten ist
Nicht alles, was auffällt, ist erlaubt. Leuchtfarben, stark reflektierende Lacke und Glitzerpartikel können bei Sonneneinstrahlung andere Fahrer blenden – und genau das verbietet die StVZO. Auch Chrom- oder Spiegelfelgen können problematisch sein, wenn sie eine zu hohe Lichtreflexion erzeugen.
Erlaubt sind:
-
matte oder leicht glänzende Metallic-Lacke,
-
dezente Effektlacke ohne reflektierende Partikel.
Verboten oder genehmigungspflichtig sind:
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Neonfarben oder Fluoreszenz-Lacke,
-
Spiegelfelgen,
-
Glitzerlacke mit starkem Reflexionsgrad,
-
LED-beleuchtete oder leuchtende Felgen ohne E-Prüfzeichen.
Im Zweifel entscheidet immer der TÜV oder eine Prüforganisation wie die DEKRA, ob dein Felgendesign zulässig ist.
Tipps, wie du farbige Felgen TÜV-konform eintragen lässt
Wenn du dir farbige Felgen anschaffen oder selbst lackieren möchtest, solltest du vorab prüfen, ob die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten vorhanden ist. Das gilt insbesondere für:
-
nachträglich lackierte oder beschichtete Felgen,
-
Felgen mit außergewöhnlicher Farbgebung,
-
individuelle Sonderanfertigungen.
So gehst du richtig vor:
-
Vor dem Kauf oder der Lackierung beim TÜV oder Fachhändler nachfragen.
-
Nach der Bearbeitung eine Bestätigung des Fachbetriebs über das Verfahren aufbewahren.
-
Bei Unsicherheit eine Einzelabnahme durchführen lassen.
Tipp:
Wenn du Inspiration für Farbtöne suchst, lohnt sich ein Blick auf unseren Felgenkonfigurator oder Anbieter mit TÜV-zertifizierten Farboptionen. So kannst du schon vorab prüfen, welche Designs ohne zusätzliche Eintragung erlaubt sind.
LED-Felgen und Nabendeckel mit Beleuchtung – was erlaubt ist und was nicht
Leuchtende Felgen, LED-Nabendeckel oder Ventilkappen mit Licht sehen spektakulär aus – sind im deutschen Straßenverkehr aber fast immer verboten. Grund ist die StVZO, die klare Vorgaben für alle Leuchten am Fahrzeug macht: Nur Beleuchtung mit E-Prüfzeichen darf im Straßenverkehr verwendet werden.
Wann LED-Felgen und beleuchtete Nabendeckel erlaubt sind
LED-Felgen oder leuchtende Nabendeckel sind nur zulässig, wenn sie:
-
ein E-Prüfzeichen tragen,
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nicht blenden,
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und die Fahrzeugbeleuchtung nicht verändern.
Da kaum Produkte diese Kriterien erfüllen, sind sie in der Praxis nur für Showcars oder Privatgelände erlaubt.
Was der TÜV wirklich genehmigt
Der TÜV akzeptiert ausschließlich Beleuchtung, die zur Sicherheit beiträgt – nicht zu Showzwecken.
Erlaubt sind z. B.:
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Reflektierende Elemente oder seitliche Rückstrahler (§66a StVZO)
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Ab Werk zugelassene LED-Komponenten
Verboten sind:
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bunte oder blinkende LEDs,
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Felgen- oder Unterbodenbeleuchtung,
-
nachträglich montierte Lichtsysteme ohne Zulassung.
Leuchtende Ventilkappen und Reifenlichter
Auch leuchtende Ventilkappen oder Reifenlichter sind im Straßenverkehr nicht erlaubt, da sie als zusätzliche Lichtquelle gelten. Sie können blenden und führen ohne Zulassung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Erlaubt sind sie nur auf Privatgelände oder bei Shows.
Herzfelgen, ausgefallene Designs und Spezialformen – was bleibt legal?
Herzfelgen, Comic-Motive oder außergewöhnliche Designs sind echte Hingucker – aber nicht alles, was auffällt, ist auch zugelassen. Entscheidend ist, dass die Felge keine Sicherheitsrisiken birgt und über eine gültige Genehmigung verfügt.
Herzfelgen, Comic-Designs und Sonderformen im Check
Solange das Design keine scharfen Kanten oder hervorstehenden Elemente hat, sind kreative Felgen grundsätzlich erlaubt.
Unbedenklich sind z. B.:
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dekorative Gravuren oder spezielle Speichenformen,
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farbige oder pulverbeschichtete Varianten mit ABE,
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individuelle Muster, sofern sie die Statik nicht beeinflussen.
Verboten sind dagegen bearbeitete Felgen, bei denen Material abgeschliffen, geschweißt oder strukturell verändert wurde.
Wann der TÜV individuelle Felgendesigns genehmigt
Der TÜV akzeptiert Sonderformen, wenn sie stabil, sicher und geprüft sind. Eine ABE oder ein Teilegutachten reicht meist aus.
Fehlt diese, kannst du über eine Einzelabnahme nach §21 StVZO trotzdem eine Zulassung erhalten – sofern die Felge die technischen Anforderungen erfüllt.
Import- und Sonderanfertigungen
Bei Importfelgen fehlen oft Prüfzeichen oder Traglastangaben. Ohne diese Nachweise verweigert der TÜV meist die Abnahme. Achte deshalb immer auf:
-
ABE oder ECE-Kennzeichnung,
-
technische Datenblätter,
-
geprüfte Herstellerangaben.
Sicherheit, Versicherung und rechtliche Folgen beim Felgen-Tuning
Beim Felgen-Tuning geht es nicht nur um Optik – auch Sicherheit und Rechtliches spielen eine wichtige Rolle. Wer unerlaubt an seinen Felgen Änderungen vornimmt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall kann sogar der Versicherungsschutz erlöschen.
Welche Bußgelder bei illegalem Felgen-Tuning drohen
Wenn du mit nicht zugelassenen Felgen fährst, gilt dein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig. Die Folgen:
-
Bußgeld von 50 bis 90 Euro
-
ein Punkt in Flensburg, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist
-
Im Extremfall: Stilllegung des Fahrzeugs durch die Polizei
Die Strafen können höher ausfallen, wenn du andere gefährdest oder technische Mängel verschleierst.
Wann der Versicherungsschutz erlischt
Deine Versicherung kann die Leistung verweigern, wenn du mit illegalen oder nicht eingetragenen Felgen unterwegs bist. Das gilt besonders bei:
-
selbst lackierten oder bearbeiteten Felgen ohne Nachweis der Sicherheit
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fehlender ABE oder TÜV-Abnahme
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Beleuchtung oder Tuningmaßnahmen, die nicht zulässig sind
Im Schadenfall kann der Versicherer eine Teilkürzung oder komplette Verweigerung der Zahlung vornehmen.
Wie du dein Felgen-Tuning legal absicherst
So bleibst du auf der sicheren Seite:
-
Verwende nur Felgen mit ABE, ECE-Prüfzeichen oder TÜV-Eintragung.
-
Bewahre alle Nachweise und Gutachten auf.
-
Lass Veränderungen am besten von einem Fachbetrieb durchführen.
Mit diesen Schritten kombinierst du Stil, Sicherheit und Rechtssicherheit – ganz ohne Risiko beim nächsten TÜV-Termin.
Häufig gestellte Fragen zum Thema: Felgen-Tuning
Ja, das ist erlaubt – solange die Tragfähigkeit der Felge nicht beeinträchtigt wird und du keine reflektierenden oder fluoreszierenden Farben verwendest. Eine TÜV-Abnahme ist nur nötig, wenn du die Felge strukturell veränderst oder Material abträgst.
Grundsätzlich ja, aber nur durch Fachbetriebe. Beim Einbrennen entstehen hohe Temperaturen, die die Materialstruktur verändern können. Wenn das Verfahren fachgerecht durchgeführt wird, bleibt es TÜV-konform. Unsachgemäße Arbeiten können jedoch die Betriebserlaubnis erlöschen lassen.
Verboten sind Farben, die blenden, reflektieren oder wie eine Lichtquelle wirken – etwa Neonlacke, Spiegelflächen oder stark glitzernde Effekte. Zulässig sind matte, gedeckte oder metallische Farbtöne ohne Reflektion.
Nein, in der Regel nicht im öffentlichen Straßenverkehr. LED-Felgen oder beleuchtete Nabendeckel benötigen ein E-Prüfzeichen, das die meisten Produkte nicht haben. Solche Beleuchtung ist nur auf Privatgelände oder bei Shows gestattet.
Immer dann, wenn du Felgen ohne ABE nutzt oder technische Veränderungen vornimmst, die Einfluss auf Fahrverhalten oder Sicherheit haben. Bei reiner Lackierung, Politur oder Hochglanzverdichtung ist keine Eintragung erforderlich – solange die Felge stabil bleibt und alle Maße den Fahrzeugpapieren entsprechen.
Ja, das Bemalen oder Lackieren von Felgen ist grundsätzlich erlaubt – solange die Struktur und Tragfähigkeit der Felge nicht beeinträchtigt werden. Verwende nur hitzebeständige, wetterfeste Farben, die keine reflektierende oder fluoreszierende Wirkung haben. Verboten sind Leuchtfarben oder stark spiegelnde Lacke, die andere Verkehrsteilnehmer blenden könnten.
Nein, Felgenbeleuchtung ist im Straßenverkehr verboten, wenn sie nicht über ein E-Prüfzeichen verfügt. LED-Felgen, leuchtende Nabendeckel oder Ventilkappen dürfen nur auf Privatgelände oder bei Tuning-Shows verwendet werden. Zulässig sind lediglich reflektierende Elemente oder seitliche Rückstrahler, die der Sicherheit dienen (§66a StVZO).
Ja, Chromfelgen sind erlaubt, solange sie über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein ECE-Prüfzeichen verfügen und keine Blendwirkung verursachen. Moderne Chrombeschichtungen erfüllen in der Regel diese Anforderungen. Entscheidend ist, dass Maße, Traglast und Einpresstiefe zur Fahrzeugzulassung passen.
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