Für unzulässiges Felgen-Tuning drohen im Extremfall hohe Bußgelder, auch die Teilnahme am Straßenverkehr kann bei unzulässigen Felgen untersagt werden. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz mehr. Um dieses Szenario zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, welche Maßnahmen erlaubt und welches Tuning verboten sind. Hier haben wir für Sie wichtige Hinweise zu legalen und illegalen Tuningmethoden zusammengestellt.
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Ist Felgen-Tuning überhaupt erlaubt?
Es existiert kein grundsätzliches Verbot für Felgen-Tuning, jedoch muss das Automobil im Anschluss straßenverkehrstauglich sein, alle Anforderungen erfüllen, über eine Betriebserlaubnis verfügen und generell sicher sein. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht beeinträchtigt werden, ebenso darf kein erhöhtes Sicherheitsrisiko bestehen. Extreme Tuningmethoden, beispielsweise das Anbringen von stark leuchtenden Elementen oder seitlich herausstehenden Bauteilen, sind demnach verboten.
Wie kann man mit legalen und einfachen Methoden Felgen tunen?
Eine einfache und effektive Art des Tunings ist der Kauf vorgefertigter Felgen. Das Angebot reicht von der hochglanzpolierten goldenen Felge bis hin zu tiefschwarzen Ausführungen. Hierbei gibt es passende Angebot für Felgen und Kompletträder. Felgenkonfiguratoren helfen darüber hinaus bei der Auswahl des gewünschten Exemplars. Außerdem ist das Hochglanzpolieren ist eine grundsätzliche Möglichkeit, auch nach dem Felgen-Tuning noch eine optische Aufwertung zu erzeugen.
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Beleuchtete und leuchtende Felgen: verboten oder erlaubt?
Jede lichttechnische Anlage am Fahrzeug muss durch eine Prüforganisation abgenommen werden. Daher ist es prinzipiell nicht erlaubt, Leuchtdioden an der Felge anzubringen, sofern das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen soll. Im Einzelfall erfolgt die Überprüfung durch den TÜV, die DEKRA oder eine andere Organisation. Glänzende Felgen hingegen sind erlaubt, sodass mit der Wirkung von Licht durchaus gespielt werden kann.
Das Bemalen der Felge ist grundsätzlich nicht verboten. Allerdings müssen Sie bei der Wahl der Farbe oder der Aufkleber einige Punkte beachten. Es darf sich nicht um Leuchtfarbe handeln, die in der Nacht ähnlich einer Lichtquelle wirkt oder das Licht stark reflektiert. Im Einzelfall muss auch hier die Überprüfung durch TÜV und Co. erfolgen, um Sicherheit bezüglich der Zulässigkeit zu erhalten.
Da schlägt das Tuning-Herz auf: steile Felgen in allen Formen und Farben. Doch Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt (Quelle: McCarthys_PhotoWorks/stock.adobe.com)
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Felgen-Tuning: Die Form der Felge ist bedeutend!
Felgengröße und Reifengröße müssen den Angaben der Zulassungsstelle entsprechen. Soll im Rahmen des Tunings eine besonders große Felge aufgezogen werden, muss die gewünschte Größe in den Fahrzeugunterlagen vermerkt sein. Es ist unter Umständen möglich, zusätzliche Eintragungen zu erwirken. Eine extrem große Felge ist jedoch nicht zulässig, ebenso darf die Felge nicht seitlich am Fahrzeug herausstehen. Ein extremer Trend aus dem asiatischen Raum ist als „gebrochene Achse“ bekannt. Die Reifen wirken optisch, als stünden sie schief, was an eine gebrochene Achse erinnert. Dieses Tuning ist im deutschen Straßenverkehr jedoch nicht erlaubt.
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