Mit der Neufassung der situativen Winterreifenpflicht hat der Gesetzgeber mittlerweile sehr konkret definiert, was ein Winterreifen ist. Danach sind nur solche als Winterreifen zugelassen, die über ein sogenanntes "Schneeflockensymbol" verfügen, in der Fachsprache auch Alpine-Symbol oder Bergpiktogramm genannt. Damit ist die Sache für Pkw- und Lkw-Reifen klar. Was aber ist mit Reifen für die sogenannten einspurigen Fahrzeuge wie Motorroller und Motorräder?
Das Bergpiktogramm mit Schneeflocke neben dem M+S-Symbol auf einem Pkw-Reifen. Daran sind Winterreifen zu erkennen. Bei Motorradreifen ist das Bergpiktogramm nicht zu finden.
Motorradfahrertreffen im Schnee
Die Antwort auf die Frage ist besonders - aber nicht nur - interessant für die Teilnehmer des sogenannten "Elefantentreffens". Denn im kommenden Jahr vom 2. bis zum 4. Februar treffen sich die hartgesottenen Motorradfreunde wieder im Bayerischen Wald in Thurnmansbang-Solla/Loh, 40 Kilometer von Passau. Die Biker wollen hier ein friedliches Winterwochenende verbringen, wie gesagt, mitten im Winter. Die Veranstaltung ist Kult und seit mittlerweile 62 Jahren Tradition. Schnee, Live-Musik und jede Menge Gaudi bilden jedes Jahr eine ganz besondere Atmosphäre und einmaliges Erlebnis.
Durch die Winterreifenpflicht in die Illegalität
Das fröhliche Treiben im Schnee war die meiste Zeit ungetrübt von der Straßenverkehrsordnung. Nur seitdem im Dezember 2010 die Winterreifenpflicht eingeführt wurde, hatte die Sache einen Haken. Bei winterlichen Bedingen war das Fahren nämlich an Reifen mit M+S-Kennung gebunden. Und mit dieser Bestimmung waren die meisten Teilnehmer bei diesem Kult-Treffen, und nicht nur da, illegal auf den Rädern, denn außer einigen Enduro-Reifen, gab es keine M+S-markierten Motorradreifen.
Mit dem Motorrad im Schnee - nicht mehr illegal.
Novellierung der StVZO
Motorräder waren damit im Grunde im Winter vom Straßenverkehr ausgeschlossen, denn bei Zuwiderhandlung drohte obendrein ein Bußgeld. Und diese Regelung betraf nicht nur die Exoten im Schnee, die im kommenden Jahr ihr Treffen gerade wegen der "Schneesicherheit" im Bayerischen Wald veranstalten, sondern die ganze Zunft der Zweiradfahrer, gleich ob sie mit dem Motorrad oder mit dem Roller unterwegs sind. Die in diesem Jahr novellierte Winterreifenpflicht räumt damit auf: Einspurige Kraftfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht befreit.
Kein Alpine-Symbol auf Zweiradreifen
Das hat seinen guten Grund. Denn bis heute sind Winterreifen mit der entsprechenden Kennzeichnung für die Mehrzahl der einspurigen Fahrzeuge überhaupt nicht verfügbar. Winterreifen müssen, um das Alpine-Symbol zu erhalten und damit als Winterreifen zu gelten, einen definierten Test gemäß der ECE-Regelung Nr. 117 erfüllt haben. Ein solcher Test ist für Motorradreifen nicht möglich. Nichtsdestotrotz gibt es von einigen wenigen Herstellern Enduroreifen und Rollerreifen mit einer M+S-Kennzeichnung - der deutsche Reifenhersteller Heidenau wäre hier zu nennen. Winterreifen nach der in der Straßenverkehszulassungsordnung § 36 StVZO sind das dennoch nicht.
Kein Fahrverbot für Zweiräder
Dazu der Gesetzgeber begründet die Entscheidung in der Bundesrat-Drucksache 771/16: "Unterliegen einspurige Fahrzeuge weiterhin der situativen Winterreifenpflicht, käme dies einem Fahrverbot bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte gleich, da es entsprechende Winterreifen für Motorräder, E-Bikes, Roller oder Mopeds nicht gibt. Mit der vorliegenden Verordnung werden einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder, E-Bikes etc. ) von der Winterreifenpflicht ausgenommen."
Winterliche Witterungsverhältnisse halten Motorradfahrer von der Teilnahme am Straßenverkehr ab.
Weitere Gründe: Die schlechten Witterungsverhältnisse halten "viele der ungeschützten Zweiradfahrer ohnehin von den Straßen fern". Eine "erhöhte Unfallhäufigkeit von Motorradfahrern auf winterlichen Straßen" sei einer Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge nicht zu erkennen. Auch "Verkehrsbehinderungen durch wetterbedingt liegengebliebene Motorräder" sei nicht erkennbar. Darüber hinaus, so der Gesetzgeber, "liegen keine Erkenntnisse vor, ob Winterreifen die Fahreigenschaften bei einspurigen Fahrzeugen auf schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn maßgeblich verbessern können."
...bis neue Erkenntnisse kommen
Allerdings behält ich der Gesetzgeber vor diese Entscheidung noch einmal zu überdenken. Sollten Untersuchungsergebnisse Erkenntnisse liefern, wie Winterreifen die Fahreigenschaften einspuriger Fahrzeuge auf Schnee, Eis oder Schneematsch entscheidend verbessern können, wir das BMVI die Aufnahme von Anforderungen an Winterreifen für diese Fahrzeuge prüfen."
Das könnte Sie auch interessieren:
- Jetzt ist es Gesetz: Die veränderte Winterreifenpflicht tritt in Kraft
- Diese Strafen blühen bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
Motorradreifentests:
- Motorrad: Sportreifen im Test
- Tourenreifen im Test bei Motorrad
- Motorrad testet Reifen für Klassiker
Winterreifentests:
- Die besten Winterreifen im Test bei Auto Motor und Sport
- GTÜ und ACE Test: Winterreifen für Allradantrieb
- ADAC Winterreifentest 2017: SUV und Crossover
- ADAC Winterreifentest 2017: Kleinwagen und Kompakte
- Der große AutoBild Winterreifentest
- Auto Bild allrad testet Allrad-Winterreifen
- Winterreifentest der Auto Bild sportscars 2017