Derzeit gelten noch 1,6 mm als das Mindestmaß an Restprofil, das ein jeder Reifen, gleich ob Sommer oder Winter aufweisen muß, um der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu entsprechen. Wer mit weniger Profil erwischt wird, zahlt laut Bußgeldkatalog eine Strafe von 60 Euro. Und der Gesetzgeber will demnächst die Mindestprofiltiefe für Winterreifen auf 3 mm anheben.
Diskussion um die Mindestprofiltiefe
Kritisiert werden die 1,6 mm Restprofil laut StVO schon lange. Den Prüforganisationen wie TÜV und Dekra, dem ADAC und nicht zuletzt dem Handelsverband sowie der Industrie war das zu wenig. Mit der Berufung auf Tests und die schwindende Haftung bei Nässe bei abnehmenden Profil kam es zu der Empfehlung, aus Gründen der Sicherheit Winterreifen bereits bei 4 mm Restprofiltiefe zu erneuern.
Künftig werden Winterreifen mehr Profilbrauchen: Die Bundesregierung will 3 Millimeter Mindestprofiltiefe gesetztlich festschreiben.
Qualitätsreifen schonen die Umwelt
So verwundert es durchaus, dass der ADAC zwar 4 mm als Nutzungsgrenze empfiehlt, im Vorfeld der Bundesratsentscheidung eine Neuregelung der Profiltiefen nicht für notwendig hält. Eine Neuregelung "würde nur die Autohaltung verteuern", erklärt ADAC-Vizepräsident für Technik, Thomas Burkhardt. Deutlich origineller argumentiert Reifenhersteller Michelin gegen die 4 mm. Der zweitgrößte Reifenproduzent der Welt beruft sich auf die 22. UN-Klimakonferenz und erklärt die Abnutzung der Reifen bis auf 1,6 mm Restprofil als Maßnahme zum Schutz der Umwelt. Das Argument: Da der Rollwiderstand bei hohem Profil größer ist als bei niedrigem Profil, würde ein "verfrühter Reifenwechsel in Europa jährlich 900 Millionen Liter Kraftstoff verschwenden" und außerdem 3 Millionen Tonnen CO2 emittieren. Mehr noch: "Zählt man den Materialverlust bei einem zu früh entsorgten Reifenmantel hinzu, verdreifacht sich dieser Wert auf bis zu 9 Millionen Tonnen CO2". Die nicht ganz uneigennützige Rechnung geht auf, "indem man die Vorteile moderner Qualitätsreifen nutzt", eben die von Michelin.
"Erheblich" und "dramatisch"
Die Bundesregierung, respektive das Verkehrsministerium, deren Vorlage nach dem Gesetzgebungsverfahren dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegt, folgt dem allerdings nicht und stützt ihre Entscheidung für 3 mm gesetzliches Restprofil auf eine Studie der TNO (Niederländische Organisation für Angewandte Naturwissenschaftliche Forschung). "Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Winterreifen ab einer Profiltiefe von 4 mm erheblich und ab einer Profiltiefe von 3 mm dramatisch an Traktion und Bremsvermögen verlieren", so die Begründung der Gesetzesvorlage.
Ein Reifen, zwei Mindestprofiltiefen
Passiert die Regierungsvorlage den Bundesrat, vielleicht in der Sitzung am 10. März, so können wir zwei gesetzlichen Mindestprofiltiefen entgegen sehen: 1,6 mm für Sommerreifen und 3 mm für Winterreifen bei Einsatz unter "winterlichen Bedingungen". Allerdings: "Ein Winterreifen mit einer Profiltiefe von weniger als 3 mm kann bei nicht winterlichen Verhältnissen weiter verwendet werden", so der Gesetzgeber. Das gilt dann auch für Ganzjahresreifen, die sich nach neuer Definition mit dem Schneeflockensymbol als Winterreifen ausweisen. Bei winterlichen Bedingungen brauchen alle 3 mm.
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