Strengere Regeln für Winter- und Ganzjahresreifen, neue Kfz-Steuer, schärfere Crash-Tests, geplante Diesel-Fahrverbote ... diese und viele andere Gesetze und Regeln ändern sich für Autofahrer im Jahr 2018. Bleiben Sie gut informiert mit unserer praktischen Übersicht.
Viele neue Regeln für Autofahrer
Die Entscheidung über mögliche Fahrverbote alter Diesel steht im Februar an. Ab April ist das automatische Notruf-System eCall in Neuwagen verpflichtend. Grüne TÜV-Plaketten mit der 19 müssen 2018 zur Hauptuntersuchung (HU). Ab September könnten aufgrund angepasster Abgas-Messverfahren die Beiträge der Kfz-Steuer für viele Typen deutlich ansteigen. Auch die Autoversicherungen passen die Regionalklassen an und damit vermutlich die Beitragssätze. Die Bezeichnung "M+S" auf Winterreifen zählt ab 2018 nur noch für eine Übergangszeit. Zudem werden die Crash-Tests strenger, da Prüfer für die beste Wertung zukünftig Spur- und Notbremsassistenten fordern.
Auch im Jahr 2018 ändern sich so einige Gesetze und Regeln für Autofahrer.
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Diesel-Fahrverbot: Entscheidung steht an
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig tagt am 22. Februar 2018 über mögliche Fahrverbote in Stuttgart. Ein ganzjähriges Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge sollte eigentlich schon am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sein. Die Landesregierung aber ging gegen das Urteil vor, da sie bezweifelte, dass beschlossene Maßnahmen ausreichen, um die schlechten Luftwerte der Landeshauptstadt zu verbessern.
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Neue Gesetze für Winter- und Ganzjahresreifen
Ab 1. Januar 2018 tritt eine verschärfte Winterreifenpflicht in Kraft. Um der in Deutschland herrschenden situativen Winterreifenpflicht zu genügen, war bisher das Symbol M+S ausreichend. Neue Winter- und Ganzjahresreifen benötigen ab diesem Jahr zusätzlich das Alpine-Symbol (Schneeflocke). Käufer und Besitzer "alter" Winterreifen dürfen diese jedoch noch bis zum 30. September 2024 fahren.
Zudem wurde die Bußgeldregel angepasst. Neben dem Fahrer wird zukünftig auch der Halter eines Fahrzeugs bestraft, falls dieses bei winterlicher Straßenlage ohne Winterreifen unterwegs ist. Das Bußgeld beträgt 75 Euro und kann erhöht werden, wenn eine zusätzliche Gefährdung besteht. -
Notrufsystem eCall wird Pflicht bei allen neuen Fahrzeugen
10 Prozent weniger Unfalltote verspricht sich die EU von der eCall-Pflicht. Ab April 2018 muss das System in allen neu zugelassenen Autos eingebaut werden. Der Notruf-Assistent setzt bei Unfall automatisch einen Notruf ab (also auch wenn der Fahrer eventuell bewusstlos ist). Im Kampf um Leben und Tod an einem Unfallort geht es oft um Minuten. Dank eCall sollen Rettungsärzte und Sanitäter ab 2018 noch schneller helfen können.
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Autos mit grüner TÜV-Plakette müssen zur HU
Sie haben eine grüne Plakette (mit der Zahl 18 im Mittelkreis) auf Ihrem Nummernschild? Dann wird bei Ihrem Auto 2018 die Hauptuntersuchung fällig. Bis zu welchem Monat Sie spätestens vorstellig werden müssen, lässt sich anhand der Zahl erkennen, die auf "Punkt 12" also oben steht. Um eine Nachprüfung zu verhindern, sollten Sie Ihr Fahrzeug vor der HU durchchecken lassen und eventuelle Mängel vorher beheben.
Wer seine HU verpasst, muss bei Kontrollen durch die Polizei mit Bußgeldern rechnen:
- bis zu 2 Monate: 15 Euro
- bis zu 4 Monate: 25 Euro
- nach 8 Monaten: 60 Euro oder mehr
Zudem kann 1 Punkt in Flensburg folgen. -
Veränderte Prüfungen bei Crash-Tests
Die Euro NCAP macht es ab 2018 schwieriger für neue Fahrzeuge die höchste Bewertung von 5 Sternen zu erhalten. Demnach sind Spur- und Notbrems-Assistenten zukünftig Bedingung für eine Top-Bewertung. Positiv wirken sich nun auch andere automatisierte Warnsysteme auf die Prüfergebnisse aus. Dazu können Füßgänger- und Radfahrerschutz zählen.
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Neue Typ- und Regionalklassen bei Kfz-Versicherung
Ab 2018 zählen neue Einstufungen der Versicherungen bezüglich Typen und Regionen. Das bedeutet, dass Schadensrisiken für verschiedene Fahrzeuge und Bundesländer neu bewertet wurden. In manchen Fällen führte dies zu einer Anpassung der Versicherungsbeiträge.
Einstufung Typklassen: Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft müssen vor allem für Fahrzeuge der oberen Klassen (SUV, Limousinen, etc.) höhere Versicherungsbeiträge gezahlt werden. Nach Einschätzungen der GDV betrifft dies rund 5,7 Millionen Fahrzeuge. Für Fahrer von 5,2 Millionen Kleinwagen werden die Beiträge vermutlich sinken. Für den Großteil der deutschen Autos (39,6 Millionen) werden die neuen Typklassen keine Veränderungen der Beiträge bringen.
Einstufung Regionalklassen: Ähnlich durchwachsen wirken sich die neuen Einstufungen auf die regionalabhängigen Beiträge für die Kfz-Haftpflicht aus. 67 Bezirke verbessern sich, wovon ca. 5,5 Millionen Autofahrer profitieren. 41 Bezirke erfahren eine Verschlechterung, wovon 3,6 Millionen Fahrzeuge betroffen sind. 31 Millionen Autos behalten ihre Regionalklasse. Auch bei den Kasko-Versicherungen müssen sich einige Autobesitzer auf Anpassungen einstellen: 2,8 Millionen erhalten eine niedrigere, 2,6 Millionen eine höhere Einstufung. -
Kfz-Steuer wird neu berechnet
Ab 1. September 2018 wird ein verbessertes Prüfverfahren für Abgasmessungen eingeführt. Die neue WLTP-Norm wird vermutlich realistischere und damit höhere CO2-Werte für viele Fahrzeuge angeben. Die Kfz-Steuer wird in Abhängigkeit von Abgaswerten berechnet. Demnach erhalten viele Fahrzeuge, die ab dem 1. September eine neue Typenzulassung erhalten, eine deutlich höhere Steuer-Einstufung als beim alten Verfahren. Bei einigen Modellen soll der Steuerbetrag sich wohl um mehrere hundert Prozent erhöhen.
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Für Microcars und Mopeds gilt Euro 4
Ab 2018 gilt die Abgasnorm Euro 4 ebenso für Zwei-, Drei- und Vierräder bis 45 km/h. Das schließt Microcars, Mopeds, Mofas, Quads oder Trikes ein.
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Auch auf Nebenstrecken wird die Lkw-Maut fällig
Ab 1. Juli wird die Mautpflicht für Lkw ab 7,5 Tonnen von den Autobahnen auf Bundesstraßen ausgeweitet. Das bedeutet über 36.000 zusätzliche mautpflichtige Kilometer für Schwergewichte. Allein mit dieser Regelung sollen jährlich bis zu zwei Milliarden Euro eingenommen werden. Bisher sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeiten von unter 40 km/h nicht von den neuen Gebühren betroffen. Allerdings sind in Zukunft weitere Ausweitungen auch auf diese Fahrzeuge vorgesehen sowie auf kleinere Lkw ab 3,5 Tonnen.
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