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Testen Sie ihr Auto-Wissen: Hätten Sie die Verkehrsregeln gekannt?

Gepostet von Reifen vor Ort Redaktion am 02.01.2018 09:33:00

Im Straßenverkehr weiß man es immer besser. Auch wenn der Theorieteil der Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, fühlt man sich oft von Rowdies und Idioten umgeben. Resultat sind Hupe und Co. - oder man zeigt einfach nonverbal, was man für eine Meinung hat! Dabei gibt es eine Menge Verkehrsregeln, bei denen fast ALLE falsch liegen. Testen Sie Ihr Auto-Wissen! Hätten Sie gewußt, was an diesen Aussagen falsch ist?   

kreisverkehr verkehrsregelnKreisverkehr: wetten Sie kennen die Regeln nicht?

 

1 - Barfuss Autofahren ist nicht zulässig!

Das weiß doch jeder, oder?  

Leider falsch! Genau wie das Fahren mit High-Heels oder Sandalen, ist auch das Fahren ohne Fussbekleidung generell erlaubt. Dies gilt allerdings nur, so lange man damit keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert.

Auch bei Unfällen kann bei der Ursachenforschung nachgehakt werden. Der Unten-ohne-Fahrer kann hier im Nachteil sein.   

barfuß fahren verkehrsregeln

Unten-ohne-Fahren

 

2 - Auf der Autobahn ist man dazu angehalten, immer so weit wie möglich rechts zu fahren!

Auch hier gehen die Deutungen auseinander. Muss auf der “Bahn” immer ganz rechts gefahren werden? Die Antwort lautet: “Ja, aber…” Denn die Regel muss laut Auslegung in der Praxis nicht sklavisch eingehalten werden. Wenn auf der rechten Spur bloß hin und wieder eine Fahrzeug unterwegs ist, muss man nicht Zick-Zack-Fahren, um alles richtig zu machen. Wenn aber länger als 20 Sekunden kein Hindernis in den Weg kommt, so die Faustregel, sollte man schon einen Wechsel einleiten.

 

3 - Bei Auffahrten hat man als Fahrer das Recht hineingelassen zu werden!

Jeder kennt das: die Autobahn ist es mal wieder voll und es ist schwer eine Lücke zu finden. Haben Sie das Recht diese einzufordern, wenn das Ende des Beschleunigungsstreifens in Sicht kommt?

Richtig ist: nein! Denn generell gilt, dass die Fahrzeuge auf der durchgehenden Spur immer Vorfahrt haben. Zwar gebietet es die Rücksicht zwischen Verkehrsteilnehmern, ein flüssiges und funktionales Miteinander zu ermöglichen. Ein Recht auf freie Zufahrt, notfalls erkämpft durch aggressives Einschwenken, gibt es aber nicht.

 

4 - Wenn auf der Autobahn von hinten Blaulicht naht, sofort Rettungsgasse bilden!

Auch das ist falsch! Eine Rettungsgasse muss schon gebildet werden, wenn der Verkehr zum Erliegen kommt. Damit im Notfall, wenn es um Sekunden geht, Rettungsfahrzeuge freie Bahn haben. Bei drei Spuren wird die Gasse zwischen linker und mittlerer Spur gebildet. Der Seitenstreifen bleibt natürlich in jedem Fall frei.

Und dabei sollte man wirklich Obacht walten lassen: erst unlängst erhöhte der Gesetzgeber das Bußgeld für Fehlverhalten bei Martinshorn-Einsätzen auf bis zu 200 EUR.  

2017-12-19-2.jpg

Verkehrsrowdy in medias res

 

5 - Rechts zu überholen ist auf der Autobahn generell verboten!

Wer rechts überholt gilt als Verkehrsrowdy, denn das geht gar nicht. Zu recht! Denn laut StVO ist das streng verboten.

Aber es gibt Ausnahmen! Zum Beispiel dann, wenn es zäh fließenden oder gestauten Verkehr gibt. In diesem Fall darf auch rechts schneller gefahren werden. Dies ist allerdings nur dann erlaubt, wenn links nicht schneller als 60 km/h gefahren wird. Dann kann mit mehr Tempo gefahren - und überholt werden. Ganze 20 km/h darf die Geschwindigkeit der Nebenfahrer überboten werden. Im obigen Falle wären das also 80 km/h.

 

6 - Auf Deutschen Straßen ist es nicht erlaubt, nackt zu fahren!

Nackt fahren: erlaubt! Wer das liest, mag sich wundern. Aber so ist die Rechtsprechung bei uns im liberalen Deutschland. Das kommt daher, dass das eigene Auto juristisch gesehn als Privatgrundstück gelten kann.

Die Sache hat nur einen kleinen Haken: wer mit seinem Freikörperkultur andere Menschen belästigt, muss dennoch mit einem Bußgeld rechnen. Wer also fahren will, so wie Gott ihn schuf, sollte aufpassen wann, wo und vor wem!   

 

7 - Wenn ich im Kreisverkehr fahre, habe ich Vorfahrt!

Leider nein. Denn das gilt nur, wenn auch Schilder aufgestellt sind, die zusätzlich Anweisung über die Verhältnisse geben. Zum Beispiel ein blaues Schild mit kreisförmigen Pfeilen. Ist dies nicht der Fall, gelten “normale” Vorfahrtsregeln. Und das hieße dann: rechts vor links! Wer also im Kreisel unterwegs ist, muss regulär die Vorfahrt achten. Und die liegt dann bei dem, der von rechts kommt!

 

 

 

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