Handys am Steuer werden teurer! Diese und andere Neuregelungen beweisen, das die alte Regierung trotz Koalitionsverhandlungen noch arbeitet. Neue Gesetze und eine veränderte Straßenverkehrsordnung passierten unlängst den Bundesrat. Ob bei Vermummung oder Blaulicht: die Regel werden schärfer und Bußgelder höher. Auf diese Dinge müssen Sie als Autofahrer im Strassenverkehr seit dem 19. Oktober 2017 achten!
Strafe muss sein
„Wer nicht hören will, muss fühlen“. So oder so ähnlich sehen es die Gesetzgeber in Bezug auf bestimmte Reizthemen. Unerlaubte Handynutzung, Rettungsgasse und Behinderung von Rettungskräften bei Unfällen auf der Autobahn - diese Themen sind echte Dauerbrenner. Das kommt nicht von Ungefähr. Gerade Ersteres führt immer wieder die Unfallstatistiken an. Und auch die anderen sorgen seit langem für heiße Debatten unter Verkehrspolitikern.
Wird teurer: Handy während der Fahrt
Rettungsgasse wird teuer
Das Nichtbeachten der Rettungsgasse bei Blaulicht und Einsatzhorn stand bisher mit lediglich 20 Euro im Katalog. Doch diese "milde" Haltung ist nun Geschichte. Seit kurzem sind Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden, mit 200 Euro dabei. Es kann aber auch mehr werden. Bei weiterer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung können noch mal 120 Euro Bußgeld dazu kommen - oder eine Fahrverbot!
Freie Fahrt für die Rettungsfahrzeuge
Mehr Flensburg-Punkte für Blaulicht
Wer Blaulicht und Martinshorn missachtet, ist bisher ebenfalls "geschont" worden - so sieht es der Bundesrat jedenfalls. Dieser argumentierte nämlich, eine Erhöhung lediglich der Bestrafung für eben genannte Rettungsgassen-Delikte würden zu einem Mißverhältnis führen, einem sogananten Wertungswiderspruch. So vertrat der Bundesrat die Ansicht, im Zuge der Gesetzesänderung müsse das Ignorieren von Martinshorn und Blaulicht ebenfalls teurer werden. So wurde auch die Missachtung des Blaulichts auf 240 EUR erhöht (im Falle einer Gefährdung sind es sogar 280 EUR). Dazu kommen seit Neustem ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Schärfere Handy-am-Steuer-Ahndung
Auch im Punkto Portables werden schärfere Paragraphen ins Werk gesetzt. Dabei wird die Definition zunächst so erweitert, das damit nicht nur Handys sonden auch Tabletts und sonstige Unterhaltungselektronik abgedeckt werden. Ob telefonieren oder surfen am Steuer - jegliche Benutzung diese Gadgets steht unter Strafe, so lange der Motor läuft! Das Bußgeld steigt fast um die Hälfte, von 60 auf 100 EUR, und dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Besonders schwere Verstöße können sogar mit 150 bis 200 EUR geahndet werden, bis hin zu zwei Punkten. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nur noch die Sprachsteuerung nutzen. Auch Vorlsesfunktionen bleiben natürlich straffrei, genau wie Head-Up-Dsiplays. Betroffen von Regelverschärfung sind allerdings auch Fahrradfahrer. Diese kostet telefonieren ab dem 19.10.2017 eine Geldbuße von 55 Euro.
Auch neu: Strafe für Gesichtsverhüllung
Eine weitere Neuerung betrifft das Verhalten von Autofahrern, da diese ab jetzt durch § 23 Absatz 4 der Straßenverkehrsverordnung (StVO) ihr Gesicht am Steuer nicht mehr verhüllen oder verdecken dürfen. So könnte eine Identitätsfeststellung erschwert oder verhindert werden. Gemeint ist im engeren Sinne „das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche teile des Gesichts verdecken“, so die Bundesregierung. Wer das nicht beachtet und Gesicht am Steuer verhüllt zahlt 60 Euro - egal ob beim Fasching oder der Ausübung der eigenen Religösität. Ausgenommen werden ausdrücklich Schutzhelme für Kraftradfahrer, da geht Sicherheit vor.
Rettungsgasse: ADAC zeigt, wie es geht
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